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Portraits Klimabeschwerdeführer
Julius Schrank und Gordon Welters / Greenpeace, privat

2. Klimaklage: Die 1. Verfassungsbeschwerde

Neun junge Menschen halten die deutschen Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Greenpeace unterstützt die Verfassungsbeschwerde.

Sie sind die junge Generation, die mit den Konsequenzen der Klimakrise leben werden muss und sie sehen ihre im Grundgesetz verankerten Rechte in Gefahr: Ihr Recht auf Eigentum zum Beispiel, ihr Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz. Von ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit mal ganz zu schweigen, wenn durch die Erderhitzung Überflutungen und Hitzewellen zunehmen, Stürme heftiger werden und die Biobauernhöfe ihrer Familien in ihrer Existenz bedroht werden.

Deswegen lassen neun junge Menschen die deutsche Klimapolitik derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Bereits im Februar 2020 reichten sie eine Verfassungsbeschwerde ein (Klageschrift), unterstützt von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mittlerweile liegen auch Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag vor, zu denen die Beschwerdeführer:innen am 10. Februar 2020 eine Erwiderung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.

Zum Hintergrund der Verfassungsbeschwerde: Sie kritisieren, dass die Bundesregierung mit dem 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz (s.u.) weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise unternimmt, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.  Das deutsche Klimaschutzgesetz ignoriert, dass der Ausstoß von Treibhausgasen so schnell wie möglich sinken muss, wenn der Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, wie im Jahr 2015 völkerrechtlich verbindlich in Paris vereinbart. Zum einen reicht dafür die von der Bundesregierung angestrebte Verringerung der Treibhausgase um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht aus. Zum anderen kann mit den bisher verabschiedeten Maßnahmen im Klimaschutzgesetz nicht einmal dieses ohnehin zu schwache Ziel überhaupt erreicht werden. Unterstützt werden die Klimakläger:innen dabei von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, die selbst nicht als Klägerinnen auftreten. Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND haben weitere Verfassungsbeschwerden in Sachen Klimaschutz eingereicht. 

Bereits 2018 hatten drei schon heute unmittelbar von den Folgen der Klimakrise betroffene Familien, die von ökologischer Landwirtschaft leben, gemeinsam mit Greenpeace Klage gegen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Gericht wies die Klage zwar in erster Instanz ab, stellte aber klar, dass Klagen auf mehr Klimaschutz grundsätzlich zulässig sein können und dass sich Klimapolitik an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientieren muss.

Wer sind die  „neuen“ Klimakläger:innen?:  

  • Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, 
  • Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der auch Kläger im People’s Climate Case gegen die Europäische Union ist,
  • sowie die sieben Jugendlichen und jungen Erwachsenen der drei Bauernfamilien, die zusammen mit Greenpeace bereits 2018/2019  die Bundesregierung auf Einhaltung des 2020-Klimaziels verklagt hatten: Hannes, Sophie, Jakob und Paul Backsen, Johannes, Franziska Blohm und Lukas Lütke Schwienhorst.

Die neue Zukunftsklage

© Julius Schrank / Lucas Wahl / Greenpeace

Seit Jahren verfehlt die Bundesregierung ihre Klimaschutz-Ziele! Wir klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht – für unsere Zukunft.

Jetzt Zukunftskläger:in werden
Vor dem Bundesverfassungsgericht präsentieren mehrere Kläger:innen Klimaschutz-Banner und die Zahl der Zukunftskläger:innen: 54.000

Über 54.000 Menschen haben sich der Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch für mehr Klimaschutz angeschlossen. So geht's weiter.

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Familie Backsen, Klimakläger

Neun ganz unterschiedliche junge Menschen finden: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gefährdet ihre Grundrechte. Deshalb reichen sie Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

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Rechtsbeistand ist erneut die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die nicht nur die Klimaklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht vertreten hatte, sondern auch für Lueke Recktenwald vor dem Europäischen Gerichtshof im People's Climate Case eintritt. „Mit diesem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz kommt der Staat seiner Schutzpflicht für meine Mandantinnen und Mandanten nicht ausreichend nach“, argumentiert Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. „Sie werden in ihrem Leben dramatische Einschränkungen durch die Klimakrise erfahren. Der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ist deshalb die logische Konsequenz aus dem Klimaklage-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.“ Die Hoffnung ist, dass das Bundesverfassungsgericht nun – ähnlich wie die Gerichte in den Niederlanden bei der Urgenda-Klage – der Politik vorgibt, wie sie ihrem Schutzauftrag nachzukommen hat. Denn zu  den Aufgaben der Verwaltungsgerichte zählt, zu prüfen, ob die Regierung mit ihren Handlungen Gesetze richtig umsetzt und sie einhält. Bei einem gerade erst beschlossenen Gesetz wie dem Klimaschutzgesetz ist das noch nicht möglich. Eine substanzielle inhaltliche Prüfung eines Gesetzes selbst ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, weshalb sich die jungen Kläger:innen nun an diese Instanz wenden. 

Chronik der Verfassungsbeschwerde:

  • 12.02.2020: Einreichung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der Beschwerde wird das Aktenzeichen 1 BvR 288/20 zugewiesen. Sie wird unterstützt von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Beschwerdeführer:innen sind neun junge Menschen aus Deutschland zwischen 15 und 32 Jahren.
  • 22.05.2020: Das Bundesverfassungsgericht fordert Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und alle Länderregierungen zu Stellungnahmen auf.
  • 27.10.2020: Eingang Stellungnahme des Deutschen Bundestags beim BVerfG.
  • 30.10.2020: Eingang Stellungnahme der Bundesregierung beim BVerfG..
  • 10.02.2021: Die Beschwerdeführer:innen reichen ihre Erwiderung auf die Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag beim BVerfG ein. (Zur Erwiderung von Rechtsanwältin Roda Verheyen)
  • 29. 04 2021:  Erfolg in der Klimaklage! Das Bundesverfassungsrecht bestätigt der jungen Generation eine Verletzung ihrer Freiheitsrechte und erklärt, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz aus ihrer Sicht zu kurz greift. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. (Zur Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts)
Portrait von Dr. Roda Verheyen, Anwältin der deutschen Klimakläger:innen

Streitet für mehr Klimaschutz: Rechtsanwältin Roda Verheyen

Verfassungsbeschwerde - mehr erfahren:

Verfassungsbeschwerde: Klageschrift

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Verfassungsbeschwerde: Zusammenfassung der Beschwerdeschrift

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Klimaklage wird Verfassungsbeschwerde

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Full Constitutional Complaint (engl.)

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Legal Summary of the Constitutional Complaint (engl.)

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Stellungnahme Verfassungsbeschwerde 1 BvR 288/20 RA Roda Verheyen

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Auswertung Erfolg Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht

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Kurzanalyse Zweite Klimaklage: Recht auf Zukunft

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Summary of the Climate Decision

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Online-Mitmachaktion

https://act.greenpeace.de/vw-klage

Kein Recht auf Verbrenner!

Greenpeace klagt gemeinsam mit mit dem Bio-Landwirt Ulf Allhoff-Cramer und Fridays for Future-Klimaaktivistin Clara Mayer mehr Klimaschutz bei Volkswagen ein. Unterstützen Sie die Kläger:innen mit Ihrer Unterschrift

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