Klimaklage: Regierung zur Rechenschaft ziehen
- Ein Artikel von Michael Weiland
- Im Gespräch
Wer trägt die Schuld an den Folgen der Erderhitzung? Im Interview erklärt Rechtsanwältin Roda Verheyen, warum Greenpeace und Betroffene gegen die Bundesregierung klagen.
Die Erderhitzung schafft Probleme ungekannten Ausmaßes: Ernten fallen aus, ganze Landstriche werden von Überschwemmungen bedroht, anhaltende Hitze schadet der Gesundheit von Mensch und Tier. Und das, obwohl viele Auswirkungen hätten vermieden werden können. Die Schlimmsten sind noch aufzuhalten.
Regierungen auf der ganzen Welt haben es allerdings bis heute versäumt, der Erderhitzung entschlossen entgegenzutreten und ihre Bürger vor ihren Folgen zu schützen. Dazu gehört auch die deutsche Bundesregierung. Bis 2020 wollte Deutschland einen beträchtlichen Teil seines Ausstoßes des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 einsparen: 40 Prozent, im Vergleich zum Jahr 1990. Dieses Ziel wird von der Regierung bei Weitem verfehlt. Dafür kann man sie verantwortlich machen. Deswegen klagt Greenpeace mit drei betroffenen Familien: Familie Backsen auf Pellworm, Familie Blohm aus dem Alten Land bei Hamburg und Familie Lütke-Schwienhorst aus Brandenburg.
Weltweit hatten Klimaklagen dieser Art bereits Erfolg und verpflichteten Regierungen zum Nachbessern ihrer Energiepolitik. Diese Klage ist die erste ihrer Art in Deutschland, vertreten werden die Kläger durch die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Im Interview erklärt sie, was der Bundesregierung vorzuwerfen ist, warum sie dafür rechtlich belangbar ist – und wie hoch die Aussichten auf Erfolg sind.
Greenpeace: Wie üblich ist es überhaupt, dass Organisationen oder Bürger die Bundesregierung verklagen?
Roda Verheyen: Wir verklagen die Bundesregierung als Teil der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, und das passiert tatsächlich jeden Tag. Verwaltungsgerichte sind dazu da, die Handlungen oder auch das Unterlassen von Verwaltungsorganen zu überprüfen. Das Ungewöhnliche an dem Fall ist, dass wir auf die Einhaltung einer Norm klagen, die nicht als Gesetz verabschiedet ist.
Das bedeutet?
Im Kern hängt der Erfolg der Klage davon ab, ob das Gericht uns folgt, dass es sich bei dem Klimaschutzziel 2020 um einen justiziablen Rechtsakt handelt. Nur dann kann er von den Gerichten überhaupt überprüft werden.
Was legen die Kläger der Bundesregierung konkret zur Last?
Das Interessante an dem Fall ist, dass die Fakten relativ unumstritten sein werden. Wir haben eine Zielerreichungslücke von ungefähr acht Prozent zum 2020-Ziel: Soviel Treibhausgas emittiert Deutschland nach wie vor zu viel. Dieses Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, hat sich die Bundesregierung in Aktionsprogrammen selbst vorgeschrieben.
Was umstritten sein wird, ist die Frage, ob man sich als Bürger tatsächlich vor Gericht darauf beziehen darf, dass die Regierung den Klimaschutz als Verwaltungsgepflogenheit betreibt. Wir sagen, das geht, und zwar aus folgendem Grund: Die Bundesrepublik Deutschland hat den Klimaschutz, beziehungsweise das notwendige Schutzniveau bisher nur durch Kabinettsbeschlüsse geregelt. Wenn die Bundesregierung einen so wichtigen Aufgabenbereich nur durch Handlungsprogramme regelt, aber nicht durch Gesetze, stellt sich die Frage, ob sie nicht trotzdem daran gebunden ist. Und da sagen die hier vorgehenden Klägerfamilien: Ja. Tu das, was du versprochen hast, Bundesregierung, setz das Klimaschutzziel 2020 um.
Warum wird die Bundesregierung verklagt und nicht zum Beispiel das Umweltministerium?
Die Bundesregierung ist das Organ, das 2007, 2010 und 2014 immer wieder beschlossen hat, das 40-Prozent-Ziel bis 2020 umzusetzen, und es ist auch die Bundesregierung, die es jetzt unterlässt. Das Bundesumweltministerium ist zwar unter Umständen das ausführende Ministerium, aber natürlich nicht alleine – dazu gehören auch das Wirtschaftsministerium oder das Verkehrsministerium. Wir haben hier ein alle Ressorts umfassendes Handlungsprogramm der Bundesregierung, und deswegen gehen wir auch gegen dieses Exekutivorgan vor.
Welche Rolle spielt Greenpeace bei der Klage? Und wie unterscheidet die sich von der Rolle der klagenden Familien?
Greenpeace klagt als Verband. Damit kann Greenpeace die Einhaltung von nationalem und europäischem Umweltrecht verlangen, und wir wollen schlicht, dass das Gericht für uns die Einhaltung von Umweltrecht durch die Verwaltung überprüft. Greenpeace hat insofern eine andere Situation, als dass der Verband nicht geltend machen muss, dass er selbst betroffen ist, wie die Klägerfamilien das tun. Greenpeace sagt schlicht und einfach: Es wird objektives Recht verletzt – das ist aber einzuhalten.
Der Mehrwert aus dieser Klage zusammen mit den Familien ist also, dass man ihre persönliche Betroffenheit dazu nimmt.
Ich halte das für ganz wichtig, damit es sich endlich durchsetzt, bei den Gerichten und bei der Politik, dass wir hier nicht mehr über Ermessensspielräume reden. Wir fallen vom Dach eines Hauses, und nur weil wir noch nicht unten angekommen sind, tut alle Welt so, als hätten wir noch Zeit zu überlegen, was zu tun ist. Dem ist nicht so. Das illustrieren die konkreten Betroffenheitsanalysen der Familien ganz deutlich. Wenn wir nicht rasch Klimaschutz betreiben, haben wir es mit so massiven Veränderungen in der natürlichen Umwelt dieser Klägerfamilien zu tun, dass man im wahrsten Sinne des Wortes von einer Existenzgefährdung sprechen kann. Der Meeresspiegelanstieg und die Grenzen des technischen Küstenschutzes sind bei der Familie auf Pellworm ein Thema. Wir haben so starke Hitzeereignisse und Probleme mit der Wasserversorgung bei den Klägern in Brandenburg, dass man sich fragen muss, ob dieser Hof in der Form überhaupt bleiben kann.
Wie kam es zu dieser Klägerkonstellation? Hat Greenpeace nach Unterstützern gesucht? Oder kamen die Familien auf Greenpeace zu?
Greenpeace hat eine Analyse gemacht und ist auf Höfe zugegangen, um die Betroffenheiten mit deren Betreibern zu konkretisieren: Was spürt ihr schon an Auswirkungen? Womit rechnet ihr in Zukunft? Letztlich kamen wir mit diesen drei Familien ins Einvernehmen, die von sich selber sagen: Wir sind betroffen, der Klimawandel macht uns Sorge. Wir haben dann gemeinsam beraten und uns entschieden, diese Klage zusammen durchzuführen.
Jeder Bürger kann sich als sogenannter Beigeladener bewerben. Welche Rolle spielen diese Beigeladenen? Sind die juristisch wirkungsvoll, nach dem Motto: je mehr, je besser?
Juristisch nicht unbedingt. Jede Familie macht erst einmal ihre eigene Betroffenheit geltend – es könnten aber auch mehr Menschen sein. Das ist die Idee der Beiladung: Auch ich bin betroffen und könnte theoretisch ebenfalls Kläger sein. Auf jeden Fall geht mich der Ausgang des Verfahrens persönlich so sehr an, dass ich gerne formell daran beteiligt werde. Das führt allerdings nicht dazu, dass das Gericht den Inhalt der Klage anders bewertet.
Wie aussichtsreich ist, dass die Kläger Recht bekommen?
Das ist sicher keine Klage, die reibungslos durchgeht. Aber welche tut das schon? Es ist meine dritte Klimaklage vor Gerichten: Die erste war die meines peruanischen Mandanten Luciano Lliuya gegen RWE, die zweite ist auf europäischer Ebene zu den dortigen Klimazielen für 2030, der sogenannte People’s Climate Case. Bei beiden wurde ich gefragt, wie aussichtsreich das denn sei, und ob ich vielleicht ein bisschen verrückt wäre…
Bei der ersten Klage sind wir noch in der Beweisaufnahme, aber das Gericht hat mir bisher in allen Punkten Recht gegeben und beigepflichtet, dass es eine Verantwortung der Verursacher von Treibhausgasen gibt. Wir befinden uns in einer Ära der Rechtsprechung, in der Gerichte durchaus sehen, dass es eine Lücke gibt zwischen dem Schutzanspruch der Bürger und dem, was die Politik tut. Immer mehr Gerichte sind bereit, den Betroffenen zuzuhören. Das zeigt sich gerade auch in den Niederlanden, wo erst kürzlich ein Gericht den Staat in der zweiten Instanz zu mehr Klimaschutz verpflichtet hat – das ist die sogenannte Urgenda-Klage.
Geht es bei der Klage auch um Aufmerksamkeit?
Greenpeace hat natürlich auch das Ziel, durch die Klage seine Inhalte öffentlich zu transportieren. Bei den Klägern geht es darum klarzumachen, dass der Klimawandel ganz handfeste Probleme für sie schafft, und zwar bereits jetzt. Dabei fühlen sie sich komplett unbeachtet von der Politik. Alle reden über Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze in der Kohle- und Automobilindustrie. Dass auf Pellworm, in Brandenburg, im Alten Land und in vielen anderen Gebieten Strukturen, Flächen, Eigentum und Betriebe durch den Klimawandel buchstäblich draufgehen können, darüber redet keiner. Deswegen: Ich glaube nicht, dass die Kläger nur dann einen Erfolg verspüren, wenn sie vor Gericht gewinnen. Es geht ihnen auch um Sichtbarkeit – aber natürlich auch darum, dass sich ihre Situation bessert.
Ist es Zufall, dass nur Biolandwirte an der Klage beteiligt sind?
Nein, das ist sicher kein Zufall. Biolandwirte befassen sich in noch stärkerem Maß als konventionelle Landwirte mit dem Klimawandel. Ökologische Apfelbauern haben zum Beispiel nur sehr begrenzt Möglichkeiten, Schädlinge zu bekämpfen. Ein Biobauer hat nun einmal nicht die Möglichkeit, Pestizide zu spritzen, wenn neuartige Schädlinge kommen. Den trifft der Klimawandel mitunter härter als seinen konventionellen Kollegen. Das heißt aber nicht, dass die nicht ebenfalls betroffen sind. Das perfide ist aber: Manche Landwirte in Deutschland werden vom Klimawandel auch profitieren, denn der bedeutet ja zum Beispiel auch eine längere Vegetationsphase. Deutlich zu machen, dass man an den Einzelnen denken muss – das ist Thema dieser Klage.