Die Urgenda-Klage: Ein historischer Erfolg!
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Im Jahr 2013 hat die NGO Urgenda vor dem Bezirksgericht Den Haag Klage gegen die Niederlande erhoben, weil die Regierung nicht ausreichende Schritte für die Begrenzung des Klimawandels eingeleitet habe. 2015 verurteilt das Gericht die Niederlande zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen um ein Viertel im Vergleich zu 1990. Drei Jahre später bestätigt das Berufungsgericht den Erfolg der Klage.
Zusammen mit 900 Bürger:innen verklagte Urgenda die niederländische Regierung. Im Zentrum der Anklage steht der Antrag, die Niederlande zu verurteilen, bis 2020 mindestens 25 % CO2-Reduktionen gegenüber 1990 zu erreichen. In dem genannten Umfang bestehe eine – der Disposition von Gesetzgeber und Regierung entzogene – Rechtspflicht zur CO2-Reduktion.
Grundlage des Rechtsstreits ist die verfassungsmäßig festgeschriebene Fürsorgepflicht. Diese würde der niederländische Staat verletzen, indem sie keine ausreichenden Schritte für die Begrenzung des Klimawandels eingeleitet habe und somit nicht genügend unternehme, um Schaden an den Bürgern zu verhindern.
Ein historisches Ergebnis! Das erste Mal konnten sich Klimaschützer:innen erfolgreich vor Gericht durchsetzen und eine Regierung gerichtlich dazu zwingen etwas für das Klima zu tun. Nach Einschätzung des UNEP (United Nations Environment Programme), kann der Erfolg der Klimaklage in den Niederlanden als wegweisend für spätere Urteile gewertet werden. Im Fall der Urgenda-Klage sind Rechtsmittel jedoch noch möglich und wurden seitens der Regierung bereits angekündigt.