Klimaklagen für 1,5 Grad
Recht auf Schutz der Lebensgrundlagen
Erfolgreiche Klimaklagen zeigen: Staaten und Konzerne sind dem 1,5-Grad-Ziel verpflichtet. Das Klimaschutzgesetz ist laut Bundesverfassungsgericht nachzubessern. Nun verklagt Greenpeace VW.
- Hintergrund
Die Auswirkungen der Klimakrise sind schon jetzt weltweit zu spüren - Hitzewellen, Stürme, Überflutungen. Die Verringerung der Treibhausgasemissionen von heute bestimmen, wie stark sich die Erde erhitzt und wie die jungen und künftigen Generationen in Zukunft noch auf der Erde leben können. Die Krise bedroht ihre Rechte auf Freiheit, Eigentum, Leben und körperliche Unversehrtheit.
Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 einigten sich die Vereinten Nationen darauf, den Anstieg der globalen Erwärmung auf möglichst 1,5, maximal 2 Grad zu beschränken. Die deutsche Bundesregierung bekannte sich schon im Jahr 2007 dazu, die Emissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bekräftigte die Zusage dann noch mal 2014 mit dem “Aktionsprogramm Klimaschutz”. Bis heute tut sie aber nicht genug, um dieses Ziel umzusetzen und die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Menschen durch effizienten Klimaschutz zu wahren.
Wenn die Regierung die Grundrechte verletzt, kann sie mit rechtlichen Mitteln in die Pflicht genommen werden. Das haben die beiden Klimaklagen gezeigt, die Greenpeace geführt hat. Im ersten Rechtsstreit wandten sich die von Greenpeace unterstützten Klagenden ans Berliner Verwaltungsgericht, im zweiten zogen sie sogar vors Bundesverfassungsgericht. Im April 2021 erfolgte dann das bahnbrechende Urteil der Karlsruher Richter: Das Klimaschutzgesetz von 2019 ist teilweise verfassungswidrig, denn es verschiebt notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz auf die Zeit nach 2030. Der Beschluss zeigt: Die Regierung darf den Klimaschutz nicht auf die Schultern der nächsten Generation abwälzen.
Sowohl Staaten als auch Unternehmen müssen sich an die Pariser Klimaziele halten. Deswegen verklagen mehrere Kläger:innen, unterstützt von Greenpeace, seit November 2021 den Automobilhersteller Volkswagen, der immer noch maßgeblich auf Verbrenner setzt. Weitere Klimaklagen in anderen Ländern und der Erfolg der Verfassungsbeschwerde haben den Weg dafür geebnet.
Die Auswirkungen der Klimakrise sind schon jetzt weltweit zu spüren - Hitzewellen, Stürme, Überflutungen. Die Verringerung der Treibhausgasemissionen von heute bestimmen, wie stark sich die Erde erhitzt und wie die jungen und künftigen Generationen in Zukunft noch auf der Erde leben können. Die Krise bedroht ihre Rechte auf Freiheit, Eigentum, Leben und körperliche Unversehrtheit.
Mit dem Pariser Klimaabkommen von 2015 einigten sich die Vereinten Nationen darauf, den Anstieg der globalen Erwärmung auf möglichst 1,5, maximal 2 Grad zu beschränken. Die deutsche Bundesregierung bekannte sich schon im Jahr 2007 dazu, die Emissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bekräftigte die Zusage dann noch mal 2014 mit dem “Aktionsprogramm Klimaschutz”. Tat aber bis heute nicht genug, um dieses Ziel umzusetzen und die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Menschen durch effizienten Klimaschutz zu wahren.
Wenn die Regierung die Grundrechte verletzt, kann man sie mit rechtlichen Mitteln in die Pflicht nehmen. Das haben die beiden Klimaklagen gezeigt, die Greenpeace mitgeführt beziehungsweise unterstützt hat. Im ersten Rechtsstreit wandten sich die von Greenpeace unterstützten Klagenden ans Berliner Verwaltungsgericht, im zweiten zogen die von Greenpeace unterstützten Klima-Streiter:innen sogar vors Verfassungsgericht. Im April 2021 erfolgte dann das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Klimaschutzgesetz von 2019 ist teilweise verfassungswidrig, denn es verschiebt notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz auf die Zeit nach 2030. Der Beschluss zeigt: Die Regierung darf den Klimaschutz nicht auf die Schultern der nächsten Generation abwälzen.
Sowohl Staaten als auch Unternehmen müssen sich an die Pariser Klimaziele halten. Deswegen haben Greenpeace und eine Klima-Aktivistin im November 2021 einen neuen Rechtsstreit angefangen und Klage gegen den Automobilhersteller Volkswagen erhoben, der immer noch auf Verbrenner setzt. Weitere Klimaklagen in anderen Ländern und der Erfolg der Verfassungsbeschwerde haben den Weg dafür geebnet.
Die erste Klimaklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht
Schon jetzt leiden Menschen weltweit und in Deutschland unter den Folgen der Klimakrise. Drei Familien, die im alten Land, auf Pellworm und in Brandenburg von der biologischen Landwirtschaft leben, reichten daher am 25. Oktober 2018 gemeinsam mit Greenpeace die erste Klimaklage gegen die Bundesregierung ein. Denn Überflutungen, Hitzewellen und neu auftretende Schädlingsarten bedrohten ihre Existenz. Ihr Vorwurf: Die Bundesregierung hatte nicht genug unternommen, um den CO2-Ausstoß wie geplant um 40 Prozent bis 2020 im Vergleich um 1990 zu reduzieren. Kurz zuvor hatte die Bundesregierung ihr eigenes Klimaziel für 2020 sogar aufgegeben.
„Die Bundesregierung ist das Organ, das 2007, 2010 und 2014 immer wieder beschlossen hat, das 40-Prozent-Ziel bis 2020 umzusetzen, und es ist auch die Bundesregierung, die es jetzt unterlässt“, gab die Rechtsanwältin, Dr. Roda Verheyen, die die Kläger:innen vertritt, zu bedenken.
Obwohl das Berliner Verwaltungsgericht die Klage am 31. Oktober 2019 in erster Instanz abwies, machte es zugleich deutlich, dass Klimaklagen grundsätzlich zulässig sind – ein Teilerfolg für die Klagenden. Schließlich erreichte Deutschland das Klimaziel für 2020 doch noch, jedoch nicht durch Maßnahmen der Bundesregierung, sondern aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.
Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Nachdem die Bundesregierung ihr Klimaziel für 2020 aufgegeben hatte, beschloss sie in ihrem Klimaschutzgesetz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Doch nicht einmal dieses wenig ambitionierte Ziel war im Einklang mit den damals geplanten Maßnahmen. Neun junge Menschen reichten daraufhin am 20. Februar 2020 eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht ein. Da nur Einzelpersonen Freiheitsrechte einklagen können, hatten verschiedene Umweltschutzverbände diverse Menschen bei Ihren Klagen unterstützt, auch Greenpeace.
Die Beschwerdeführer:innen zwischen 16 und 33 Jahren gehören einer Generation an, die direkt von den Folgen der Klimakrise betroffen sein wird. Schon jetzt bekommen die jungen Menschen die ersten Auswirkungen der Erderhitzung zu spüren. Sie sehen ihre Existenz und die ihrer Familien bedroht, die zum Teil schon an der ersten Klimaklage gegen die Bundesregierung am Berliner Verwaltungsgericht zwei Jahre zuvor teilgenommen hatten. Auch Luisa Neubauer von Fridays for Future forderte als Klimaklägerin die Gewährleistung der Rechte ihrer und kommender Generationen.
„Mit diesem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz kommt der Staat seiner Schutzpflicht für meine Mandantinnen und Mandanten nicht ausreichend nach“, stellte Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen klar, welche schon die Klagenden in der ersten Klimaklage vertreten hatte. „Sie werden in ihrem Leben dramatische Einschränkungen durch die Klimakrise erfahren. Der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ist deshalb die logische Konsequenz aus dem Klimaklage-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.“
Historisches Urteil und großer Erfolg: Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig
„Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer in diesem Verfahren haben einen Feststellungsantrag gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie beantragt, letztlich festgestellt, dass das Bundesklimaschutzgesetz nachzuarbeiten ist. Es ging in diesem Verfahren niemals um Schadenersatz oder Ähnliches, sondern um mehr Klimaschutz – und den haben sie heute bekommen.“ – Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen am Tag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Video-Interview mit Greenpeace.
Gut ein Jahr nach dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde bestätigte das Bundesverfassungsgericht dann am 29. April 2021, dass die aktuelle Klimapolitik tatsächlich die Freiheitsrechte der jungen Generation bedroht - ein historisches Urteil. „Das ist schon fast kein Meilenstein mehr”, sagte Roda Verheyen nach der Erfolgsmeldung aus Karlsruhe, “das ist eher ein Paukenschlag in der deutschen Rechtsprechung.“ Die Rechtsanwältin erlebte damals einen historischen Tag: „Das sind die wichtigsten Leitplanken für Klimaschutz, die ein deutsches Gericht jemals der Politik gesetzt hat.“
An jenem Morgen hatte das Bundesverfassungsgericht unerwartet und ohne weitere Anhörung verkündet:
„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“
Auch die Klimaklägerinnen Sophie Backsen aus Pellworm und Luisa Neubauer von Fridays for Future waren begeistert: „Das Urteil macht klar: Klimaschutz, und zwar jetzt und nicht erst in zehn Jahren, wenn er nichts mehr bringt, ist ein Grundgesetz der jungen Generation“ sagte Sophie Backsen. Luisa Neubauer ergänzte: „Zwei Jahre lang wurden all die 100.000 Jugendlichen, die für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen, belächelt, angefeindet, uns wurde gesagt, wir sollen das den Profis überlassen. Und jetzt bestätigt das Bundesverfassungsgericht: Nein, wir haben Recht. Klimaschutz ist nicht nice to have sondern ein Grundrecht, die Freiheitsrechte der jungen Generation sind jetzt schon gefährdet, weil die Politik nicht entschlossen genug handelt, und dass sich das ändern muss. Was für ein Riesen-Erfolg!”
In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht insgesamt vier seit 2018 vorgebrachte Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz zusammengefasst. Viele internationale Klimaklagen haben den Weg für für diese Entscheidung bereitet, auch die erste Klimaklage in Berlin.
Politik muss Grundrecht auf Zukunft sichern
In der achtseitigen Pressemitteilung des Gerichts hieß es, die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden würden durch das jetzige Klimaschutzgesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie in Paris beschlossen auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer kurzfristigeren und drastischeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, so die Erklärung weiter. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.
Das Gericht forderte, dass die Regierung bis zum 31. Dezember 2022 einen neuen Fahrplan vorlegen soll, wie sie das 1,5 Grad-Ziel von Paris kontinuierlich und nachvollziehbar auf allen Sektoren (Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) erreichen will. „Mit diesem Urteil ist klar, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich vorgezogen werden muss, dass klimaschädliche Verbrennungsmotoren viel schneller von der Straße müssen und wir eine Landwirtschaft brauchen, die Klima und Natur nicht weiter schädigt sondern künftig schützt“, erklärt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace. “Daran wird die Bundesregierung nicht vorbeikommen. Das Urteil ist verbindlich und unanfechtbar, und die Frist bis Ende 2022 eine klare Pflicht.”
Die neueste Klimaklage: die VW-Klage
Kurz nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts – dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben und der Staat dieses gewährleisten muss – ging ein Gericht in den Niederlanden noch einen Schritt weiter: Das Gericht in Den Haag verurteilte Shell im Mai 2021 zu mehr Klimaschutz: Der Ölkonzern und all seine Tochterunternehmen müssen demnach ihre Treibhausgasemissionen um 45 Prozent bis 2030 gegenüber den Emissionen im Jahr 2019 senken. Das Urteil gegen Shell stellt einen Präzedenzfall für weitere Klimaklagen dar: Erstmals urteilte ein Gericht, dass auch Konzerne sich an die globalen Klimaziele halten müssen. Das ist essenziell, denn die meisten CO2-Emissionen resultieren noch immer aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Im November 2024 kassierte ein Berufungsgericht in Den Haag die konkreten Reduktionsziele für Shell. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Investitionen von Shell in weitere Öl- und Gasfelder im Widerspruch zum Pariser Klima-Abkommen stehen könnten und der Konzern die Menschenrechte achten und seine CO2-Emissionen verringern muss. Große Konzerne wie der Ölkonzern Shell oder Unternehmen der Automobilbranche heizen die Klimakrise in erheblichem Maße an – insbesondere der Konzern Volkswagen, der zwischen 2017 und 2018 unter allen Autoherstellern die meisten Treibhausgase emittierte.
"Dieses Urteil reicht weit über Shell hinaus", kommentiert Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl. "Es warnt jedes Unternehmen, dass Geschäftsmodelle auf Kosten von Natur und Klima nicht länger zulässig sind. Das gilt gleichermaßen für einen Autokonzern wie Volkswagen, der noch Jahrzehnte klimaschädliche Verbrenner-Autos verkaufen will, wie für einen Kohlekonzerne wie RWE.“
Greenpeace und die Klima-Aktivistin Clara Mayer von Fridays for Future haben nach jahrelangen Appellen an die Verantwortung des deutschen Autokonzerns nun Klage gegen Volkswagen eingereicht. „Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen“, sagt Martin Kaiser auf der Klimakonferenz in Glasgow.
Mit seinen rund 9 Millionen verkauften Autos im Jahr ist der Konzern für rund ein Prozent der jährlichen Treibhausgase weltweit verantwortlich. Volkswagen produzierte mit 582 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2018 so viel Treibhausgase wie ein ganzer Industriestaat. 95 Prozent der von VW hergestellten Autos haben einen Verbrennungsmotor. Dabei geht das auch anders, die Technologien für klimaschonende Elektromobilität sind bereits da. Was fehlt, ist der Wille.
Der weltweit größte Automobilhersteller Volkswagen ist einer der klimaschädlichsten Konzerne weltweit und macht zur Reduktion seiner Treibhausgase nur leere Versprechen: VW inszeniert sich auf der IAA-Messe in München mit einzelnen elektronischen Modellen als grün und plant gleichzeitig, bis 2025 den Anteil klimaschädlicher SUV auf mehr als die Hälfte seines Verkaufs zu steigern. Aktuell steckt der Konzern Milliarden-Investitionen in die Entwicklung weiterer klimaschädlicher Benziner und Dieselfahrzeuge. Diese sollen noch bis mindestens 2040 verkauft werden – doch dann kann es bereits zu spät sein, um das 1,5 Grad Ziel noch zu erreichen und die Klimakrise noch auf ein erträgliches Ausmaß einzudämmen.
Wenn Volkswagen nach 2030 weitere Fahrzeuge mit Verbrennermotoren verkauft, überschreitet der Konzern deutlich das Budget an Treibhausgasen, das er noch ausstoßen darf. Greenpeace fordert den Konzern mit der Klage zur drastischen Reduktion seines CO2-Fußabdrucks und einem schnellen und konsequenten Ausstieg aus klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 auf. Ist die VW-Klage erfolgreich, stößt Volkswagen gut zwei Milliarden Tonnen weniger CO2 bis 2040 aus.
Warum verklagst du Volkswagen, Clara?
Zum Weiterlesen:
Auswertung des VG Berlin-Urteils durch RA Dr. Roda Verheyen
Anzahl Seiten: 6
Dateigröße: 249.68 KB
HerunterladenAuswertung Erfolg Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht
Anzahl Seiten: 5
Dateigröße: 29.17 KB
HerunterladenKurzanalyse Zweite Klimaklage: Recht auf Zukunft
Anzahl Seiten: 6
Dateigröße: 337.97 KB
HerunterladenKlageschrift Mayer/Kaiser/Hipp gegen Volkswagen
Anzahl Seiten: 125
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