Falsche Anreize für die Energiewende
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Greenpeace kritisiert das vorgesehene Effizienzziel für die gesamte Wirtschaft und fordert stattdessen, jedes einzelne Unternehmen an seinen Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu messen. Die Vergünstigungen dürfen nur bei konkreten Fortschritten gewährt werden.
Der Gesetzentwurf ermöglicht weiterhin großzügige Steuergeschenke: Statt genau hinzuschauen, für welche Unternehmen die Ausnahmen überlebenswichtig sind, sind pauschal alle anspruchsberechtigt. Das kostet Deutschland jährlich 2,3 Milliarden Euro und blockiert die Steigerung der Energieeffizienz, sagt Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup. Durch die pauschale Befreiung ganzer Wirtschaftssektoren gehen wichtige Anreize für den sorgsamen Umgang mit Energie verloren.
Unternehmen brauchen Energiemanagementsysteme
Schwarz-Gelb will die Vergünstigungen weiterhin gewähren, wenn Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen und ihre Energieeffizienz um jährlich 1,3 Prozent steigern. Das Kabinett muss die Messlatte höher legen. Die geforderte jährliche Steigerung der Energieeffizienz um 1,3 Prozent ist lächerlich, kritisiert Austrup. Dieser Wert wurde schon in den letzten Jahren erreicht.
Nach der Verwässerung der EU-Energieeffizienzrichtlinie hat die Regierung erneut eine Chance verpasst, die Energieeffizienz voranzubringen, macht Austrup deutlich. Der Spitzenausgleich soll sogar dann noch zu größten Teilen ausgezahlt werden, wenn die geforderten, niedrigen Effizienzziele nicht erreicht werden.
Die Stromsteuer wurde 1999 zusammen mit einer schrittweisen Anhebung der Energiesteuern als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um Anreize zu einem sparsamen Umgang mit Energie zu geben. Mithilfe der Steuereinnahmen wurden die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen. Übersteigt beispielsweise die Belastung eines Unternehmens durch die Stromsteuer die Entlastung bei der Rentenversicherung, greift der sogenannte Spitzenausgleich. Firmen bekommen bis zu 90 Prozent der Differenz zurückerstattet.
Davon profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringer Beschäftigtenzahl. Das Volumen des Spitzenausgleichs beträgt jährlich 2,3 Milliarden Euro, die auf rund 25.000 Unternehmen verteilt sind. Ende dieses Jahres läuft die Genehmigung der EU für diese Vergünstigung aus. Daher wird eine Neuregelung ab dem Jahr 2013 notwendig. Die Ausnahmen sollen laut Referentenentwurf für die nächsten fünf Jahre gelten.