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Solarthermisches Parabolrinnenkraftwerk Andasol 1 in Spanien, Oktober 2008
Paul Langrock / Zenit / Greenpeace

Energiegutachten der Bundesregierung, Teil 3

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Der dritte und letzte Teil unserer Kritik am Energiegutachten der Bundesregierung. Scharfe Kritik an dem Gutachten wird inzwischen auch aus dem Bundesumweltministerium (BMU) laut: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kritisiert das BMU, dass die Kosten des Klimaschutzes in dem Gutachten offensichtlich bewusst viel zu hoch angesetzt worden seien, um Klimaschutz und Umstrukturierung der Energieversorgung zu diskreditieren. Auch das Ökoinstitut Freiburg rügt "Die Studie ist inkonsistent und illusorisch".

6. Niedrige fossile Brennstoffpreise

Die Gutachter setzen sehr niedrige fossile Brennstoffpreise und CO2-Preise (im Vergleich zu anderen Gutachten) voraus. Insbesondere die sinkenden Brennstoffpreise bei Steinkohle werfen die Frage auf, ob hier nicht kalkuliert Kohlepreise heruntergerechnet wurden.

Nach dem Gutachten sinkt der Brennstoffpreis für Steinkohle in 2020 auf 2,8 Euro pro Giga-Joule (GJ) von 4,8 Euro in 2008 deutlich ab uns steigt dann bis 2050 wieder leicht an (auf 3,9 €/GJ). Mit dieser Vorgehensweise wird die Rentabilität der Erneuerbaren Energien verschlechtert und um Jahre nach hinten geschoben.

7. Systemkonflikt vernachlässigt

Die Vereinbarkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne mit Grundlastkraftwerken wie Atomkraft und Braunkohle wurde nicht oder nicht hinreichend geprüft. Der drohende Systemkonflikt in der Stromerzeugung und die Problematik der mangelnden Regelbarkeit von Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken wurden somit vollkommen ausgeblendet. Maßstab für eine solche Berechnung wäre eine stundengenaue Simulierung der Einspeisung von Wind und Sonne für die nächsten Jahre gewesen, wie sie etwa vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vorgenommen wurde.

8. Zu geringe Kosten für AKW-Nachrüstungen

Die Annahmen zu den Nachrüstungskosten von AKW sind nicht nachvollziehbar. Bei der Berechnung der Kosten für Nachrüstungen wurde als Maßstab nicht der Schutz gegen den Absturz des größten Passagierflugzeuges (Airbus A380), sondern nur des kleinsten Passagierflugzeuges (Airbus A320) angenommen.

Bei der Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für AKW, so hat kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefordert, müssen die größten in Betrieb befindlichen Passagierflugzeuge zugrunde gelegt werden: Das maximale Gewicht des Airbus A320 liegt bei 77 Tonnen, die Maschine ist damit sieben Mal leichter als ein Airbus A380. Die Tankladung an Kerosin ist beim A320 mir rund 25.000 Liter sogar zehn Mal kleiner als beim A380.

9. Ausblendung externer Kosten

Im Energieszenario werden keine Angaben zur volkswirtschaftlichen Bilanz der Energieträger gemacht, sondern nur Kostenanalysen, die so genannte externe Kosten völlig ausblenden. Zu den externen Kosten zählen etwa die Kosten für die Sanierung der Asse und Morsleben und für die Suche nach einem Endlager. Auf diese Weise werden von den Gutachtern umfangreiche Subventionen und Privilegien für Atomkraft und Kohle außen vor gelassen (Atomenergie 165 Mrd. Euro bis 2008; Steinkohle 331 Euro bis 2008, Braunkohle 101 Mrd. Euro bis 2008).

Quellen:

Süddeutssche Zeitung "Im Kern gespalten"

Energiestudie: "Inkonsistent und illusorisch"

 

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