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Das norddeutsche Atomkraftwerk Brokdorf.
Paul Langrock / Greenpeace

Greenpeace und Anwohner gemeinsam gegen Brokdorf

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Im Januar 2015 wurde einer Atomanlage erstmals infolge einer Anwohnerklage die Betriebserlaubnis entzogen – nun legen Anwohner und Greenpeace nach. Gemeinsam klagen sie beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf.

Wie schon Anfang des Jahres geht es um das Risiko der Atomanlagen im Ernstfall: Einer der Antragsteller, der nun gemeinsam mit Greenpeace gegen Brokdorf vorgeht, lebt nur eineinhalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Käme es in dem AKW zur Kernschmelze mit großer radioaktiver Freisetzung, träfen ihn hohe Strahlendosen mit tödlichen Folgen. Solch einen Super-GAU könnte etwa ein terroristischer Angriff auslösen.

„Verwundbarkeit von Atomanlagen außer Zweifel“

Auch die Klage gegen den Betrieb des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten Meiler Brunsbüttel hatten Anwohner aufgrund der hohen Risiken für die Bevölkerung eingereicht. Dem entscheidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sinne der Anwohner entschieden und dem Zwischenlager die Betriebserlaubnis entzogen. Doch dagegen legte der Bund Beschwerde ein. Das Verfahren wanderte in die letzte Instanz: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wiederum gaben die Richter den Klägern Recht.   

Mit dem Urteil forderte die Justiz die Genehmigungsbehörde auf, bedrohliche Szenarien wie den Absturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen. Auch darüber hinaus werde das Urteil noch Folgen nach sich ziehen, glaubt Greenpeace-Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit. Die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen ebne den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen.

„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, so die Einschätzung von Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar“, sagt er. „Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“

„Anwohner müssen Gefahr viel zu lange erdulden“

Schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York City hatte Greenpeace Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden AKW gestellt. Über die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten Reaktoren und den Pannenmeiler Krümmel wurde aber nicht vor Gericht entschieden. Die Bundesregierung ließ diese nach dem Atomunglück in Fukushima über das Atom-Moratorium abschalten.

Doch bei den verbliebenen Atommeilern bleibt die Bedrohung akut. „Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden“, sagt Greenpeace-Experte Smital. „Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden.“

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