Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll Schutz der Gesundheit durchsetzen
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Die Zahlen sind bekannt: 75.000 Menschen sterben laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich in Deutschland an den Folgen von Feinstaub. Dringend notwendig wären Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Die Kanzlerin und ihre gesamte Ministerriege haben bei der Vereidigung geschworen, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen und Schaden von ihm zu wenden. Weil sie bislang trotzdem untätig blieb, verklagt Greenpeace jetzt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos hin, dass tausende Menschen frühzeitig an Dieselkrebs oder anderen Feinstaub-Krankheiten sterben, sagt Günter Hubmann, Verkehrsexperte von Greenpeace. Offensichtlich scheut die Regierung die Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese würden keine steuerliche Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das Kompetenzgerangel mit den Ländern scheint die Bundesregierung nicht lösen zu wollen. Nun muss das Gericht dafür sorgen, dass die Menschen geschützt werden.
Die Bundesregierung hat bis heute keine der geplanten Maßnahmen umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruß verringern. Dieser macht immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es keine steuerliche Förderung für Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußfilter nachrüsten. Dies würde die Belastung mit Dieselruß wesentlich verringern.
Es wurde bislang auch keine Kennzeichnung von PKW verabschiedet, mit der Städte und Gemeinden zeitweise Fahrbeschränkungen oder -verbote regeln könnten. Greenpeace fordert von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die Förderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1.000 Euro Förderung für einen wirksamen Filter garantiert, als auch die Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Bereits im November 2003 forderte die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) die umfassende steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard Schröder versprach sie für den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub in Kraft. Umweltminister Jürgen Trittin legte am 25. April 2005 die Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise umzusetzen.
Greenpeace führte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. In Deutschland ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Deshalb müssen wir jetzt den EGMR anrufen.