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Kind schaut durch einen Einkaufskorb, in dem Obst liegt.
Gordon Welters/Greenpeace

Verbraucherinformationsgesetz (VIG) – nur halbwegs gut

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Die Erneuerungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sind in Kraft getreten. Die Verbraucher können sich nun genauer darüber informieren, ob ein Lebensmittelhersteller gegen Gesetze verstoßen hat oder wie es um die Hygiene in Restaurants bestellt ist.

Die jetzt in Kraft tretende Reform ist eine Spätfolge des Dioxinskandals 2011. Durch ihn war Ministerin Aigner unter Druck geraten und hatte versprochen für mehr Transparenz zu sorgen. Trotz vieler wichtiger Verbesserungen bleibt eine Reihe von Schwachpunkten.

Zu den zentralen Veränderungen gehört, dass Grenzwertüberschreitungen mit denen ein Hersteller gegen das Lebensmittelgesetz verstößt, automatisch und nicht erst auf Antrag veröffentlicht werden. Auch Verstöße gegen Hygienevorschriften in Restaurants und Gaststätten fallen unter die Veröffentlichungspflicht, sofern ein Bußgeld von mindestens 350 Euro droht. Auf Antrag müssen alle Kontrollergebnisse herausgegeben werden, die sich auf Grenzwerte beziehen, auch wenn keine Überschreitung vorliegt. Außerdem können sich die Firmen in diesem Fall nicht mehr auf den Ausnahmegrund der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen, mit dem zuvor viele Informationsanträge abgeschmettert wurden.

Schleppender Fortschritt im VIG

Der Fortschritt bei der Verbraucherinformation ist in Deutschland eine Schnecke, aber ich freue mich, dass Frau Aigner sich dem Ziel annähert, kommentiert Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung. Schon 2001 hatte Greenpeace einen ersten Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz präsentiert. Danach dauerte es sieben Jahre bis der Bundestag ein solches Gesetz verabschiedet hat, das sich allerdings wegen vieler Ausnahmeklauseln als völlig unzureichend erwies. Das alte Verbraucherinformationsgesetz war eine Mogelpackung, insofern haben wir jetzt einen echten Fortschritt. Nur schade, dass es dafür erst weiterer Lebensmittelskandale bedurfte, bilanziert Redelfs.

Positiv ist, dass einige unklare Bestimmungen aus dem Gesetz gestrichen wurden. So kann der von Greenpeace kritisierte vage Ausnahmegrund der sonstigen wettbewerbsrelevanten Information nicht mehr als Verweigerungsgrund herhalten, wenn Bürger Informationen beantragen. Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht und lässt auch Anfragen per E-Mail oder Telefon zu. Bei den Kosten ist es zwar ein Fortschritt, dass einfache Anträge bis zu einem Aufwand von 250 EUR und bei Gesetzesverstößen bis 1.000 EUR gänzlich gebührenfrei sein sollen. Aber dafür gibt es jetzt jenseits dieser Schwellen keine Kostendeckung mehr (vorher: 250 EUR). Das kann bei umfangreichen Anträgen, wie beispielsweise von Journalisten oder Verbraucherschutzorganisationen, eine abschreckende Wirkung haben. Außerdem erhalten die Behörden die Möglichkeit umfangreiche Anträge abzulehnen, was bisher auch nicht möglich war.

Unter das Gesetz fallen zukünftig nicht nur Lebensmittel, Kosmetika, Hygieneartikel und Kinderspielzeug, sondern auch technische Produkte wie Haushaltsgeräte oder Möbel. Leider werden keine Finanzdienstleistungen erfasst, wie von Greenpeace gefordert. Auch fehlt nach wie vor ein direkter Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen, bei denen die meisten Verbraucherinformationen vorliegen. Greenpeace fordert außerdem die automatische Veröffentlichung sämtlicher Kontrollergebnisse im Internet, unabhängig davon, ob es Verstöße gibt oder nicht. Im Nachbarland Dänemark wird ein solches System seit Jahren erfolgreich praktiziert. Die Behörden haben hier eine Bringschuld, nicht die Bürger eine Holschuld, so Manfred Redelfs, Leiter der Greenpeace-Rechercheabteilung.

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Mehr Behördentransparenz ist gefordert

Aigner hat leider die Chance vertan, bei der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes gleich eine Vereinfachung sämtlicher Auskunftsrechte in Deutschland anzustreben, bedauert Redelfs. Wir haben derzeit in Deutschland mit dem Verbraucherinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz drei verschiedene Informationsrechte auf Bundesebene, mit jeweils unterschiedlichen Regelungen. Für die Bürger ist das schwer zu durchschauen und für die Behörden mit Abgrenzungsaufwand verbunden. Ausgerechnet die Transparenzgesetze sind in Deutschland alles andere als transparent, so Redelfs. Greenpeace hat deshalb Ende 2010 einen Gesetzesvorschlag für ein einheitliches und weitreichendes Bürgerinformationsgesetz gemacht, das alle Regelungen bündelt. Auch nach der Reform des Verbraucherinformationsgesetzes geht das Ringen um mehr Behördentransparenz somit weiter.

Eine ausführliche Greenpeace-Stellungnahme zur Novelle des VIG finden Sie im angehängten PDF.

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