Ausgehandelt? TTIP, CETA, Strafzoll
Es ist ruhig geworden um TTIP und CETA. Interessieren Handelsabkommen in Zeiten von Schutzzöllen nicht mehr?
- mitwirkende Expert:innen Christoph von Lieven
- Im Gespräch
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US-Präsident Donald Trump erhebt Schutzzölle auf europäische Produkte. Wäre ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU wie das vielfach kritisierte TTIP ein Schutz davor gewesen? Doch wo steckt eigentlich die Bewegung für einen gerechteren Welthandel, die in den vergangenen Jahren so viele Menschen gegen Abkommen wie TTIP mobilisieren konnte? Im Interview spricht Christoph von Lieven, Greenpeace-Experte für Handel, über den Sinn von Freihandelsverträgen und über eine Aktionskonferenz, die den Protest neu aufstellen will. Die Konferenz findet am 15. und 16. Juni in Frankfurt statt, wird von Greenpeace mitorganisiert und ist offen für alle Interessierten.
Greenpeace: Im Jahr 2016 gingen bundesweit 320.000 Menschen gegen TTIP, das transatlantische Handelsabkommen, und CETA, das Abkommen mit Kanada, auf die Straßen, 2015 waren es 250.000. Seit 2017 ist es ruhig geworden. Woran liegt das?
Christoph von Lieven: Die heiße Phase von TTIP und CETA ist erst einmal vorbei: TTIP, das Abkommen mit den USA, liegt komplett auf Eis. CETA ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft. Nun müssen die EU-Mitgliedsstaaten dem Handelsabkommen noch zustimmen, der Ratifizierungsprozess wird sich aber sicherlich noch zwei bis drei Jahre hinziehen. Außerdem sind noch juristische Fragen zu klären. Das lange Verfahren durch die verschiedenen Instanzen zehrt natürlich.
Frustrierend ist zudem, dass die EU trotz aller Proteste weitermacht und ein Abkommen nach dem nächsten abschließen will. Es ist nahezu unmöglich, sich mit allen geplanten Abkommen mit der nötigen Intensität zu beschäftigen.
Geht damit die mögliche Rechnung der Politik auf, den Widerstand auflaufen zu lassen?
Auch wenn wir nicht die Ressourcen haben, den Protest die ganze Zeit aufrecht zu halten: Die Bewegung hat sich nicht aufgelöst – im Gegenteil: Gewerkschaften, Umweltverbände, Bürgerrechtsbewegungen sind weiterhin im Netzwerk „Gerechter Welthandel“ organisiert. Wir haben sogar immer noch Zulauf.
Es gibt auch konkret was zu tun. Das Handelsabkommen Jefta mit Japan soll noch in diesem Monat vom EU-Rat verabschiedet und im Juli von beiden Seiten unterzeichnet werden. Dass das Mercosur-Abkommen mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay vor dem politischen Abschluss steht, verkündet die EU-Kommission seit Monaten. Gerne würde die Kommission auch das Abkommen mit Mexiko noch in diesem Jahr unter Dach und Fach bekommen.
Haben diese Abkommen genauso weitreichende Auswirkungen auf Umwelt- und Verbraucherschutz wie TTIP und CETA?
Ja, denn sie greifen auf das zurück, was bei TTIP noch komplett neu war – und für viel Empörung gesorgt hat: Denn vor den TTIP-Verhandlungen gab es die regulatorische Kooperation in Freihandelsabkommen nicht. Mit ihr werden Standards, etwa für Umweltauflagen oder Lebensmittelsicherheit, in einem Handelsvertrag festgelegt. Und können dann noch nachträglich ohne die Beteiligung nationaler Parlamente verwässert werden. Damit können gesetzlich und demokratisch verankerte Regelungen wie die EU-Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel ausgehebelt werden.
Es ist unglaublich, wie viele dieser Abkommen mit solchen Konsequenzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.
Findet deshalb der vom Netzwerk „Gerechter Welthandel“ organisierte Kongress in Frankfurt statt?
Ja, Greenpeace will gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem BUND oder Attac über den Stand der Dinge bei den verschiedenen Handelsabkommen informieren. Ziel ist aber auch, gemeinsam neue Ansatzpunkte für den Protest zu entwickeln. Wer mitdiskutieren möchte, kann sich gerne noch anmelden – wir freuen uns über jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer. Denn Ende des Jahres wollen wir wieder sichtbar sein.
Wie ist die Stimmung zu Handelsabkommen? Derzeit ist die Wirtschaft beunruhigt. US-Präsident Donald Trump erhebt Strafzölle auf europäische Produkte wie Aluminium und Stahl. Wäre ein Handelsabkommen wie TTIP, das niedrige Zölle vorsieht, ein Schutz gegen die „America first“-Politik von Trump gewesen?
Nein, TTIP wäre überhaupt kein Schutz. Wir haben mit der WTO bereits ein Vertragswerk, das die von Trump erhobenen Zölle verbietet. Er darf nicht einfach Schutzzölle einführen, um die eigene Wirtschaft zu fördern. Das verstößt gegen die Welthandelsregeln, aber das ist ihm egal. Trump hält sich nicht an Verträge.
Mit TTIP aber hätten sich Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU und den USA jede Menge Nachteile eingehandelt. Durch die Veröffentlichung bis dahin geheimgehaltener Auszüge aus dem Vertragsentwurf haben wir gesehen, welche Zugeständnisse für Konzerne vorgesehen waren - auf Kosten von Arbeitsrechten, Sozialstandards und Umweltschutz.
Was ist die richtige Antwort auf Trumps Strafzölle?
Ruhe bewahren. Die Strafzölle werden der US-Wirtschaft schaden. Die Industrie in den USA ist auf bestimmte Produkte aus Europa angewiesen, damit sie überhaupt funktionieren kann. In den USA können zum Beispiel keine Autos gebaut werden ohne spezielle Stähle aus Europa. Die USA können diese nicht selbst produzieren.
Wichtig ist nur, dass die europäischen Staaten zusammenhalten und sich nicht auf Trumps Spiel einlassen. Deutschland jedoch will nach der Ankündigung des US-Präsidenten, Zölle auch auf Autos zu erheben, ausscheren. Die Bundesregierung drängt die EU, eine Art reduzierte TTIP-Version einzuführen, also eine bestimmte Menge an US-Produkten abzunehmen – auch zu höheren Preisen. Umweltstandards spielen dabei keine Rolle.
Damit wäre die Strategie des US-Präsidenten aufgegangen.
Noch eine Frage zu CETA: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dem Vertrag noch zustimmen. Daran könnte das Abkommen immer noch scheitern. Gibt es sonst noch Neuigkeiten?
Ja – und sehr interessante: Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass es in Europa keine Paralleljustiz neben der nationalstaatlichen Gerichtsbarkeit geben darf. CETA sieht aber genau das vor: nämlich die viel kritisierten Schiedsgerichte. Diese agieren völlig losgelöst von demokratischen Gerichtsbarkeiten. Sie bieten Konzernen die Möglichkeit, Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Interessen verletzt sehen. Das kann der Fall sein, wenn ein Unternehmen etwa durch neue Umweltauflagen seine Gewinnerwartungen geschmälert sieht.
Die Schiedsgerichte – immerhin ein zentrales Element des Abkommens - müssen also aus dem Vertrag gestrichen werden.