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Containerschiff vor Guinea
Pierre Gleizes / Greenpeace

10 Prinzipien für den Handel

Greenpeace hat zehn Prinzipien für Handel und Investitionspolitik formuliert.

Die Globalisierung geht uns alle an. Die globale Handels- und Investitionspolitik zwingt Mensch und Umwelt schwere Lasten auf. Regierungen stellen Handelsinteressen über soziale und ökologische Standards.

Als Voraussetzung eines transparenten, rechtmäßigen und fairen Systems muss die Globalisierung Regeln unterliegen. Diese Regeln müssen nationale und kulturelle Werte achten, eine nachhaltige Entwicklung fördern und UN-Vereinbarungen wie das Pariser Klimaabkommen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv umsetzen. Umweltverträge, Menschenrechtsabkommen und internationale Arbeitsnormen müssen Vorrang vor Handelsregeln haben.

Handel ist kein Selbstzweck

Der internationale Austausch – nicht nur von Waren und Dienstleistungen, sondern auch von Ideen – kann dazu beitragen, die Welt für alle besser zu machen. Doch der Handel darf nicht Selbstzweck sein, sondern sozialen und ökologischen Zielen innerhalb der Grenzen unseres Planeten dienen.

Greenpeace fordert eine komplette Neuausrichtung der Handels- und Investitionspolitik. Unternehmerische Verantwortung, Rechenschaftspflicht und Haftung, inklusive rechtsverbindlicher Pflichten für Investoren und Unternehmen, müssen Basis eines Handelsabkommens sein. Globale Steuerreformen müssen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein Ende setzen.

Nicht nur Waren, sondern Standards zum Umweltschutz und soziale Standards wie Menschenrechte, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ein existenzsichernder Mindestlohn müssen global verpflichtend sein. 

Leitlinien für den Welthandel

Der Handel soll Mensch und Umwelt dienen und nicht umgekehrt.

Handels- und Investitionsabkommenden 

  • werden transparent und demokratisch in Auftrag gegeben, ausgehandelt, vereinbart und überprüft.

     
  • respektieren die Grenzen unseres Planeten. Sie sorgen für eine gerechte, nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der Grundsatz des Verursacherprinzips verhindert, dass der Profit privatisiert, aber Risiken und Schaden sozialisiert werden.

     
  • tragen aktiv zu Nachhaltigkeit, Klima-  und Umweltschutz bei. Rahmensetzungen wie aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, oder dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden unbedingt eingehalten.

     
  • umfassen das Vorsorgeprinzip [1] zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Alle Vertragsparteien erkennen dies an.

     
  • setzen die derzeitigen Best-Practice-Schutznormen für Umwelt, benachteiligte Gemeinschaften, Verbraucher und Arbeitnehmer, Gesundheit und öffentliche Dienstleistungen durch und garantieren sie. Gleichzeitig garantieren sie die kontinuierliche Verbesserung dieser Standards.

     
  • ermöglichen die Unterscheidung zwischen Gütern ausgehend von der Art, wie sie produziert, geerntet oder gefangen werden. Darauf aufbauend bieten sie Mechanismen, um nachteilige Auswirkungen der Produktionssysteme auf die Menschenrechte, die sozialen Rechte und die Umwelt zu verhindern. Diese Vereinbarungen erlauben auch die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Dienstleistungen und Investitionen.

     
  • stärken den fairen und gleichberechtigten Zugang zu Recht und Rechtsschutz. Investoren und Unternehmen sind verpflichtet, die Rechte von Gemeinschaften, Arbeitern und Umwelt zu respektieren. Sie haben nicht mehr Rechte als andere und müssen Investitionsstreitigkeiten an innerstaatlichen Gerichten austragen. Gemeinwohlrecht und -politik sind von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeschlossen.

     
  • betrachten soziale und ökologische Vorschriften nicht als Handelshemmnisse, sondern als notwendige Schutzmaßnahmen. Wenn Handels- und Investitionsabkommen die Vereinheitlichung bestehender und zukünftiger Sozial- und Umweltstandards fördern, müssen sie sicherstellen, dass dies demokratisch und transparent geschieht.

     
  • berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse des Südens. Sie können Ländern und Gemeinschaften nicht gegen ihren Willen auferlegt werden. Sie erlauben Marktschutzmaßnahmen zur Stärkung der heimischen Volkswirtschaften und Maßnahmen zum Schutz der Ernährungssouveränität sowie der Biodiversität und kulturellen Vielfalt. Regeln und Vorschriften spiegeln die unterschiedlichen Entwicklungswege der Länder wider und bieten politische Flexibilität, vor allem für die am wenigsten entwickelten Länder und den Schutz indigener Völker und Gemeinschaftsrechte.

     
  • Handels- und Investitionsabkommen sowie Entwürfe von Verhandlungstexten für diese Abkommen unterliegen unabhängigen Folgenabschätzungen, welche die Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und den sozialen Schutz bewerten. Organisationen der Zivilgesellschaft werden in sinnvoller Weise dazu konsultiert. Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen werden rechtzeitig berücksichtigt, um auf Verhandlungsmandate, laufende Verhandlungen oder die Überprüfung bestehender Übereinkommen Einfluss zu nehmen.

Diese Prinzipien richten einen starken Fokus auf den Umweltschutz. Sie sind keineswegs erschöpfend und sollen nicht mit den Grundsätzen konkurrieren, die von anderen Akteuren der Zivilgesellschaft entwickelt wurden. Vielmehr zielt Greenpeace darauf ab, die von anderen geleistete Arbeit zu ergänzen und auf gemeinsame Standards für Handels- und Investitionsabkommen hinzuarbeiten.

 

[1] Das Vorsorgeprinzip gilt, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse unzureichend oder ungewiss sind und vorläufige wissenschaftliche Gutachten hinreichenden Anlass zur Befürchtung geben, dass die potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt unvereinbar mit einem hohen Schutzniveau sind.

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