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Falk Heller/argum/Greenpeace

Pflanzen-Patente: Monopol für Konzerne

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In den vergangenen zehn Jahren fand in der Gentechnik - parallel zu einer Ausweitung des Patentschutzes beim Saatgut - ein umfassender Konzentrationsprozess statt. Gewinner dieser Entwicklung waren einige wenige Agrarkonzerne: DuPont, Monsanto, Syngenta und Bayer. Allesamt Firmen, die originär aus dem Chemiegeschäft stammen und jetzt ganz oben auf der Liste der transnationalen Saatmultis stehen. Damit sind sie Big Player im Millionenspiel der Patentstreitigkeiten, in dem nur überleben kann, wer Konkurrenten aufkauft und sich zusätzliche Exklusivrechte sichert.

Was diese Firmen in ihren Gen-Banken angesammelt haben oder in den Zuchtgärten vermehren, wird der Allgemeinheit jedoch entzogen. Patente ermöglichen es den Konzernen, den Anbau, die Vermehrung des Saatguts und die Ernte komplett zu kontrollieren. Auf den Markt gebracht wird dabei nur das, was sich für die Unternehmen rechnet.

Bis Ende 2004 erteilte allein das Europäische Patentamt (EPA) in München über 400 Patente auf Pflanzen und Saatgut. Einige Tausend Patentanträge warten beim Amt auf Erteilung. Weltweit gibt es bereits weit über 1.000 Patentansprüche auf die wichtigsten Nahrungspflanzen wie Mais, Soja, Reis oder Weizen.

In einem einzelnen Reiskorn beispielsweise können einige Dutzend Patentansprüche versteckt sein: Der Schweizer Forscher Ingo Potrykus, der Reis gentechnisch mit Beta-Carotin, einer Vorstufe von Vitamin A, anreichert, musste feststellten, dass er dabei mit bis zu 70 Patenten in Konflikt geraten könnte. 70 Patente, über die 32 Patentinhaber verfügen.

Auch normale Pflanzen gelten als Erfindungen

Zu den 400 Patenten, die in Europa bislang ausdrücklich auf Pflanzen und Saatgut erteilt wurden, kommt eine große Anzahl weiterer Patente, die dem Wortlaut nach zwar nur bestimmte Verfahren umfassen, sich gleichwohl aber auch auf den Anbau und die Züchtung von Nutzpflanzen erstrecken. Außerdem sind die Firmen längst dazu übergegangen, auch Pflanzen ohne gentechnische Manipulation als ihre Erfindung zu deklarieren.

Im Falle des erteilten Patentes EP 744 888 reichte es aus, dass die Firma DuPont den Ölgehalt in Maiskörnern analysierte, um ein Monopol auf alle Maispflanzen mit einer bestimmten Ölqualität zu erhalten. Gegen das Patent legte unter anderem die Regierung von Mexiko Einspruch ein - immerhin wird Mais mit der beschriebenen Ölqualität seit Jahrhunderten in Lateinamerika von den Bauern angebaut und gezüchtet. Dem nicht genug: Monsanto analysierte auch die Gene bestimmter Sojasorten aus China und beantragte im Jahr 2000 ein Patent auf alle Pflanzen, die diese Gene von Natur aus in sich tragen (WO 0018963).

Exklusivrechte statt Züchtervorbehalt

{image}Bis vor kurzem galt der freie Zugang zu genetischen Ressourcen als Grundrecht und Grundvoraussetzung für die Züchtung. Bei Pflanzen sicherte überdies der so genannte Sortenschutz die freie, uneingeschränkte Arbeit von Forschung und Entwicklung. Tenor des unter anderem in Europa gültigen Systems: Der Zugang zu genetischen Ressourcen muss frei von exklusiven Ansprüchen bleiben.

Folglich hat der Sortenschutz-Inhaber zwar das exklusive Recht, sein gezüchtetes Saatgut zu verkaufen, doch der Züchtervorbehalt ermöglichte einen permanenten Prozess der Innovation: Jeder Züchter, der eine neue Pflanzensorte züchten will, hat freien Zugang zu dem durch Sortenschutz gesicherten Saatgut. Weist seine Sorte wirklich neue Eigenschaften auf, erlischt das Recht des vorherigen Züchters und die neue Pflanzensorte kann vermarktet werden.

Anders als im Sortenschutz treten mit dem Patentrecht an die Stelle des freien Zugangs weitreichende Blockaden der züchterischen Arbeit mit gesicherten Pflanzen. Zudem umfassen die Patente alle Stufen der Wertschöpfung - vom Acker bis zum Lebensmittel.

Welternährung gefährdet

Der Wirtschaftsexperte Professor Rudolf Lukes, der auch entsprechende Gutachten für die Bundesregierung verfasste, warnte schon 1987 vor den Folgen der Patentierung:

Mit der Ausdehnung der Ausschließlichkeits­befugnisse, die sich bisher auf Vermehrungsgut beziehen, würde auch das letzte Weizenkorn bis hin zum Konsum und zur industriellen Verwertung vom Ausschlussrecht erfasst. (...) Da die Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung zunehmend eingesetzt werden wird, würden in kürzester Zeit alle für die menschliche Ernährung mittelbar oder unmittelbar bedeutsamen Kulturpflanzen dem Patentrecht unterliegen.

Vor den Folgen der Patentierung vor allem für die ärmeren Länder warnt auch die Rockefeller Foundation (Stiftung) in New York. Gary Toenniessen, der Direktor für Food security der Rockefeller Foundation wird in Nature mit einer sehr pessimistischen Einschätzung zitiert:

Wir befinden uns auf dem selben Weg, den vor einigen Jahrzehnten bereits die öffentliche Forschung zu Impfstoffen und Medikamenten eingeschlagen hat.

Auch die Vereinten Nationen (UNEP) schlagen sich auf die Seite der Kritiker:

Neue Patentgesetze berücksichtigen kaum die Kenntnisse der indigenen Bevölkerung, die damit den Ansprüchen von außen schutzlos ausgesetzt ist. Diese Gesetze ignorieren die kulturelle Vielfalt bei der Entwicklung von Innovationen und die Teilhabe daran. Ebenso wenig berücksichtigen sie die vielfältigen Ansichten darüber, was Gegenstand von Eigentumsansprüchen sein kann und darf: von Pflanzensorten bis zum menschlichen Leben. Das Ergebnis ist ein stillschweigender Diebstahl von über Jahrhunderte erworbenem Wissen, der von den entwickelten Ländern an den Entwicklungsländern begangen wird.

Eine aktuelle Übersicht über die Entwicklung findet sich im Bericht Integrating Intellectual Property Rights and Development Policy der UK Commission on Intellectual Property Rights aus dem Jahr 2002, die den Entwicklungsländern empfiehlt, Patente auf Pflanzen und Saatgut gänzlich zu verbieten.

Verfolgung von Landwirten

Berichte aus USA und Kanada zeigen, dass Unternehmen wie Monsanto erhebliche finanzielle Forderungen an die betroffenen Landwirte richten.

Das Patent bringt aber auch für Züchter, Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher neue Abhängigkeiten von Monsanto. Schon jetzt kontrolliert der Konzern weite Teile des Saatgut-Marktes in den USA. Dass der Konzern dabei auch erhebliche finanzielle Forderungen gegenüber Landwirten durchsetzt, zeigt eine Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) vom 26.11.2002. Demnach hat ein Berufungsgericht im Bundesstaat Washington entschieden, dass ein Soja-Landwirt aus der Region Pontotoc County gegen ein Patent verstoßen hat, das der Biotechnologie-Konzern Monsanto auf ein bestimmtes Saatgut besitzt. Das Gericht verurteilte den betreffenden Landwirt, Homan McFarling, zu der Zahlung von 780.000 US-Dollar Schadensersatz an Monsanto, weil der Landwirt angeblich Roundup-Ready-Sojabohnen von seiner Ernte für die nächste Aussaat zurückbehalten hatte.

In den USA wurden bereits etwa 100 Fälle dokumentiert, bei denen Landwirte von Monsanto vor Gericht verfolgt werden (htttp://www.centerforfoodsafety.org). Am bekanntesten ist der Fall des kanadischen Landwirtes Percy Schmeiser, der sich wegen angeblicher Patentverletzungen jahrelang mit Monsanto vor Gericht stritt.

Konsequenzen für die Verbraucher

{image}Wenig beachtet wurden bisher die Folgen der Patentierung von Saatgut im Bereich der Lebensmittelherstellung. Auffällig ist, wie bewusst Firmen, die aus dem Bereich der Agrochemie kommen, ihre Ansprüche via Patentrecht auf die nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelproduktion ausweiten. Zwei Beispiele:

Die Firma DuPont beansprucht ein Patent (EP 744 888), das neben den Maiskörnern auch die "Verwendung des Öls ... in Nahrungsmittel, Tierfutter, Koch- oder industriellen Anwendungen ..., sowie die Verwendung des Öls ... zum Herstellen von Margarinen, Salatdressings, Kochölen und Fetten" beinhaltet.

Monsanto erhielt ein Patent auf nicht genmanipulierten, normalen Weichweizen (EP 445 929), in dem bestimmte Gene natürlicherweise nicht vorhanden oder nicht aktiv sind. Darüber hinaus wird ausdrücklich beansprucht:

  • Mehl, hergestellt aus Weizen...
  • Teig oder Rührteig, hergestellt aus Mehl...
  • essbares Produkt, hergestellt durch Zubereitung des Teiges oder des Rührteiges ... Biskuits oder ähnliches, hergestellt aus Mehl ...

Angesichts dieser Patente und in Kenntnis der bereits vollzogenen Konzentration auf einige Agrochemie-Konzerne im Saatgutmarkt ist zu erwarten, dass der Einfluss der Agrochemie auf den Markt der Lebensmittelherstellung in den nächsten Jahren steigen wird. Der Agrochemie-Sektor kann sich hier in eine neue Schlüsselstellung bringen, weil das EU-Patentrecht spezifisch auf diese Branche zugeschnitten wurde: Patente werden aufgrund einer relativ geringen Erfindungshöhe (wie Isolation von Genen) aber mit einer großen Reichweite erteilt.

Das Ziel der Life Industry, die komplette Palette vom Acker zum Verbraucher abzudecken, kann so durch Patente gestützt und umgesetzt werden. Die Lebensmittelbranche gehört also ebenso wie der Sektor der Züchtung und Landwirtschaft, zu den Branchen, die in eine direkte Abhängigkeit geraten können.

Eine entsprechende Strategie der Firmen beschrieb auch die OECD im Bericht zu Biotechnologie, Landwirtschaft und Ernährung:

Das Hauptaugenmerk in diesem Sektor galt der Neuorganisation des Saatgutmarktes, was eine stärkere Integration in den Agrochemikaliensektor zur Folge hatte. (...) Was die Vermarktungsstrategien für neue Produkte anbelangt, so ist die bisherige Möglichkeit, als Lieferant von Gentechnik aufzutreten, ins Wanken geraten, und an ihre Stelle tritt nun eine neue Strategie - man versucht, sich Kontrolle über die Saatgutmärkte zu beschaffen bzw., was noch wichtiger ist, in den nachgelagerten Bereich der Absatzmärkte vorzudringen, um so den industriellen Mehrwert für sich zu reklamieren.

Der Einzug der Gentechnik in die Landwirtschaft muss vor diesem Hintergrund eher als eine ökonomische Strategie denn als eine lösungsorientierte Technologie verstanden werden.

Greenpeace fordert:

  • Keine Patente auf Leben.
  • Weltweites Verbot der Patentierung von Saatgut und Pflanzen

 

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Einen weiteren Streitfall aus der Serie bizarrer Patente will das Europäische Patentamt (EPA) am 3. Mai 2007 endgültig entscheiden. Das Patent EP 301 749 auf genmanipuliertes Saatgut.

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