Patent auf Liberty Link-Pflanzen
- Hintergrund
Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert
Am 15. Juni 2004 entscheidet das Europäische Patentamt (EPA) in München über einen Einspruch auf ein Patent auf Pflanzensorten. Die Entscheidung des Amtes kann erhebliche Folgen für die Frage der Patentierung von Saatgut in Europa haben.
Die Rechtslage
Die Patentierung von Pflanzen und Saatgut gehört zu den strittigsten Fragen im europäischen Patentrecht. Das europäische Patentübereinkommen verbietet generell Patente auf Pflanzensorten (das heißt landwirtschaftliche Nutzpflanzen) und Tierarten. Trotzdem hat das EPA schon vor über 10 Jahren damit begonnen, Patente zu erteilen, die Saatgut und Nutzpflanzen umfassen. 1995 wurde diese Praxis des Amtes durch einen Einspruch von Greenpeace gestoppt.
Doch 1999 erklärte das EPA die Gen-Patentrichtlinie 98/44 der EU zur neuen Grundlage seiner Rechtssprechung. Nach dem Wortlaut der Richtlinie sind Patente auf Pflanzensorten verboten. Das Verbot ist allerdings nicht wirksam, da es durch einfache Formulierungstricks unterlaufen werden kann: Patente auf Pflanzensorten werden vom EPA immer noch erteilt, solange nicht ausdrücklich Sorten, sondern, allgemein formuliert, Nutzpflanzen beansprucht werden. Inzwischen sind bereits etwa 400 Patente auf Pflanzen erteilt, die zumeist auch spezielle Pflanzensorten umfassen.
Die Rechtslage
Die Patentierung von Pflanzen und Saatgut gehört zu den strittigsten Fragen im europäischen Patentrecht. Das europäische Patentübereinkommen verbietet generell Patente auf Pflanzensorten (das heißt landwirtschaftliche Nutzpflanzen) und Tierarten. Trotzdem hat das EPA schon vor über 10 Jahren damit begonnen, Patente zu erteilen, die Saatgut und Nutzpflanzen umfassen. 1995 wurde diese Praxis des Amtes durch einen Einspruch von Greenpeace gestoppt.
Doch 1999 erklärte das EPA die Gen-Patentrichtlinie 98/44 der EU zur neuen Grundlage seiner Rechtssprechung. Nach dem Wortlaut der Richtlinie sind Patente auf Pflanzensorten verboten. Das Verbot ist allerdings nicht wirksam, da es durch einfache Formulierungstricks unterlaufen werden kann: Patente auf Pflanzensorten werden vom EPA immer noch erteilt, solange nicht ausdrücklich Sorten, sondern, allgemein formuliert, Nutzpflanzen beansprucht werden. Inzwischen sind bereits etwa 400 Patente auf Pflanzen erteilt, die zumeist auch spezielle Pflanzensorten umfassen.
Das Patent
EP 275957 wurde 1988 von der Firma Hoechst angemeldet und 1993 erteilt. Inzwischen gehört es Bayer. 2001 wies die Einspruchsabteilung des EPA den Einspruch gegen das Patent bereits einmal zurück. Nachdem nun Beschwerde eingereicht wurde, wird der Fall in höherer Instanz verhandelt.
Die Ansprüche im Patent umfassen genmanipulierte Pflanzen wie Reis, Raps und Mais. Ausgehend von einem Gen für eine Resistenz gegen das Pflanzenschutzmittel Basta (Liberty Link, Phosphinotricin), das aus Bakterien isoliert wurde, wurden alle Pflanzenzellen, Pflanzenteile, Pflanzen und Samen patentiert, in die diese Gene eingebaut werden. Bayer sichert sich so das Geschäft mit Saatgut und Spritzmittel im Doppelpack. In Gang gebracht wurde der Einspruch 1993 von der Initiative Kein Patent auf Leben!. Greenpeace unterstützt diesen Einspruch vor der Beschwerdekammer durch rechtliche Expertise.
Gründe für den Einspruch
In einem einzelnen Reiskorn sind schon jetzt bis zu 70 Patente enthalten. Für mittelständische Züchter und Landwirte stellt dies ein unübersehbares Minenfeld aus Monopolrechten und Lizenzforderungen dar.
Mit dem Patentrecht entsteht in der Pflanzenzüchtung die Möglichkeit zu weitreichenden Blockaden. Zudem umfassen die Patente oft alle Stufen der Wertschöpfung - vom Acker bis zum Lebensmittel. Der Anteil der Firmen Bayer und BASF an den aus Deutschland stammenden europäischen und internationalen Patentschriften im Bereich grüne Gentechnologie im Jahr 2002 betrug zusammen etwa 50 Prozent, die traditionellen Pflanzenzüchter hatten nur einen Anteil von 9 Prozent.
Vor den Folgen der Patentierung vor allem für die ärmeren Länder warnen u.a. die Rockefeller Foundation und UNEP. In einer Publikation der Zeitschrift Nature vom Februar 2003 wird die Situation ebenfalls als dramatisch eingeschätzt: Parallel zur Ausweitung der privaten Urheberrechte werden die Gelder für die öffentliche Forschung drastisch gekürzt. Zugleich wird durch die Patentierung der Zugang zu genetischen Ressourcen erschwert und Saatgut wird insbesondere für die Entwicklungsländer zu teuer.
In der Anhörung am Europäischen Patentamt steht die Diskussion um das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten im Vordergrund. Im Schriftsatz, mit dem die Beschwerde gegenüber dem Amt begründet wurde, wird noch einmal ausführlich darauf hingewiesen, dass das Patent eindeutig Pflanzensorten umfasst. Insbesondere wird dabei auch auf das europäische Sortenrecht verwiesen, das auch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen ausdrücklich als Pflanzensorten definiert.
Mit dieser Verhandlung könnte das Patentamt seine Rechtsprechung noch einmal grundlegend überdenken. Die Chancen für eine Änderung der Rechtssprechung stehen jedoch schlecht.
Greenpeace setzt sich deswegen für eine Revision der Patentgesetz in der EU ein. Mit dem Ziel, Patente auf Gene, Saatgut und Lebewesen generell zu verbieten.
Greenpeace fordert:
- Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert werden.
- Der Bundestag darf die EU-Patentrichtlinie 98/44 nicht in nationales Recht umsetzen.
- Die Europäische Union muss eine neue europäische Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die Patente auf Lebewesen und deren Gene verbietet.
V.i.S.d.P. Christoph Then (Stand 6/2004)