CITES 2002: Illegalen Handel mit Mahagoni beenden
- Hintergrund
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Der Raubbau, die Übernutzung der Bestände und der illegale Handel mit Mahagoni-Holz hat dazu geführt, dass Mahagoni über dessen gesamtes Verbreitungsgebiet - Mittel- und Südamerika - selten geworden ist und in nicht wenigen Gebieten vom Aussterben bedroht ist.
Auf der 12. Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (Convention on the International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)) vom 3. bis 15. November in Santiago de Chile wird ein Antrag verhandelt, der die Einstufung des Mahagoni (Swietenia macrophylla) in Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens beantragt. Eine so genannte Höherstufung von Anhang III auf Anhang II des CITES-Abkommens würde eine bessere Kontrolle des Handels mit Mahagoni möglich machen und könnte helfen der Urwaldzerstörung Einhalt zu gebieten.
Mahagoni-Holz ist eines der wertvollsten Hölzer die derzeit auf dem Markt zu finden sind. Es wird für Möbel, Fenster oder auch als Furnier verwendet. Ein Kubikmeter Mahagoni-Holz kann auf dem internationalen Markt bis zu 1600 US-Dollar einbringen, wohingegen die Holzfäller nur einige Dollar für die Urwaldriesen bekommen. Die Suche der Holzwirtschaft nach den wertvollen Mahagoni-Bäumen hat dazu geführt, dass ganze Urwaldregionen durch Straßen erschlossen und nicht selten völlig zerstört werden. Die Suche nach dem wertvollen Mahagoni trägt damit zur völligen Vernichtung der intakten Urwälder bei. Der illegale Einschlag von Mahagoni und der illegale Handel mit Mahagoni macht offizielle Einschlagsquoten hinfällig, stammt doch der größere Teil des gehandelten Mahagonis aus illegalen Quellen. Der illegale Handel mit Mahagoni untergräbt auf diese Weise Initiativen die Waldbewirtschaftung nachhaltig zu gestalten.
Die wirtschaftliche Nachfrage - forcierte Zerstörung
Der Raubbau an Mahagoni wird nahezu ausschließlich durch den internationalen Handel forciert. Die Nachfrage der USA, Europas und der Dominikanischen Republik für dieses hochwertige Holz treibt die zerstörerische und oft illegale Nutzung im gesamten Verbreitungsgebiet weiter an.
Die Lösung - Aufnahme in Anhang II CITES
Der vorliegende Antrag zur Höherstufung von Mahagoni von Nicaragua und Guatemala (Proposal Nr. 50) ist bereits der vierte Versuch, Mahagoni in Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens aufzunehmen. Der letzte Antrag 1997 wurde auch vom Sekretariat des Washingtoner Artenschutzabkommens unterstützt.
Beim letzten Versuch den Handel mit Mahagoni besser zu kontrollieren, verfehlte der Antrag die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur um acht Stimmen. In der Zwischenzeit ist der Mahagoni-Bestand weiter zurückgegangen und die jüngsten Beispiele in Brasilien haben gezeigt, dass der Großteil der Mahagoni-Bäume aus Raubbau stammt, illegal gehandelt wird und nicht aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt.
Die Probleme
Verbreitungsrückgang
Das Verbreitungsgebiet des Mahagoni wird für Landwirtschaft und Viehzucht hoch geschätzt. Trassen, die für den Abtransport der Bäume in die Wälder geschlagen wurden, ermöglichen den Zugang von Menschen und die Abholzung des übriggebliebenen Urwaldes.
Regenerierung
Im Allgemeinen gleicht die Ausbeutung von Mahagoni eher dem Bergbau als der Bewirtschaftung eines Waldes. Die vollständige Entnahme von ausgewachsenen Mahagoni-Saatbäumen aus großen Gebieten bedeutet, dass sich kommerziell genutzte Mahagonibestände nur selten erholen können.
Genverluste und nicht-genetische Selektion. Es wurde nachgewiesen, dass der genetische Verlust durch das Abholzen der besten Exemplare der Mahagoni-Bäume verheerende Auswirkungen auf die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Spezies haben wird.
Vorteile durch die Aufnahme in Anhang II:
- Verbesserte Überwachung und Kontrolle des Handels.
- Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Handel wird einfacher.
- Anreiz zur langfristigen Bewirtschaftung und nachhaltigen Waldwirtschaft.
- Gewährleistung der Gleichstellung von Ländern mit Mahagoni-Vorkommen und Exportländern. Einige Länder wie Bolivien fordern ein Unbedenklichkeisattest - wie es für Anhang II erforderlich ist - bevor Exportlizenzen ausgegeben werden. Diese Ergänzungsmaßnahme hat das illegale Abholzen von Mahagoni drastisch eingedämmt.
Greenpeace-Forderung:
Die Aufnahme von Mahagoni (Swietentia macrophylla) in CITES Anhang II würde die Umsetzung der vorhandenen - aber bisher nicht umgesetzten - ökologischen und nachhaltigen Waldbewirtschaftungsmaßnahmen ergänzen und unterstützen. Dabei würde der Einschlag von Mahagoni strenger kontrolliert und illegalem Einschlag und Handel ein Ende gesetzt werden.