Kohlekommission nimmt ihre Arbeit auf, Greenpeace beteiligt sich
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Im geltenden Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben die Unionsparteien und die SPD die kurzfristigen Klimaziele für 2020 bereits aufgegeben. Nicht machbar, sagen die Entscheidungsträger. Ein hausgemachtes Problem: Zu lange wurde der unumgängliche Ausstieg aus der besonders klimaschädlichen Kohleenergie auf die lange Bank geschoben.
Nun geht es noch darum, zum Schutz des Klimas die Differenz zum angepeilten Ziel so klein wie möglich zu halten. Im Sinne des Pariser Klimaabkommens wollte die Bundesregierung den jährlichen deutschen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid so weit verringern, dass er 2020 mindestens 40 Prozent unter der Vergleichsmarke von 1990 liegt. Diese Vorgabe im Kampf gegen die fortschreitende Erderhitzung wird Deutschland zwar verfehlen, ein großer Posten ist aber noch zu schaffen. Unter welchen Voraussetzungen das gelingt, erarbeitet eine Kommission, die nach dem heutigen Kabinettsbeschluss ihre Arbeit aufnimmt.
Was ist die Kohlekommission?
Für die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat sich der etwas griffigere Name „Kohlekommission“ durchgesetzt. Und auch wenn die amtsdeutsche Bezeichnung genauer formuliert, welche Arbeitsfelder die Mitglieder vornehmlich zu beackern haben, benennt der inoffizielle Rufname deutlich die Wurzel des Problems: Die Kohlekommission regelt letztlich den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleenergie. Der soll sozialverträglich ablaufen, wirtschaftlich vernünftig sein und darf die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Ihre Aufgabe ist es, eine Art Anleitung dafür zu entwickeln.
Wer ist daran beteiligt?
Die Kommission ist groß, sie hat insgesamt 31 Mitglieder. Vier Ministerien der Bundesregierung entsenden Vertreter: Wirtschafts-, Umwelt-, Innen- und Arbeitsministerium. Hinzu kommen Landespolitiker aus sechs Bundesländern: aus Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland. Aus der Bundespolitik beteiligen sich ebenfalls das Kanzleramt sowie drei Mitglieder des Bundestags. Außerdem besetzen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften Plätze in der Kommission. Nicht zuletzt haben Umweltschutzorganisationen ein paar Worte mitzureden, darunter der BUND, der Deutsche Naturschutzring (DNR) – und Greenpeace.
Warum hat sich Greenpeace zur Teilnahme entschlossen?
„Unseren Kindern und Enkeln sind wir es schuldig, bereits heute das Klima zu schützen“, sagt Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland. „Deshalb muss die Lücke zum deutschen Klimaschutzziel 2020 durch schnelles Abschalten von Kohlekraftwerken geschlossen werden. Dafür werden wir in der Kommission kämpfen.“
Umfragen von Medien unter politischen und wirtschaftlichen Entscheidern zeigen, dass die Klimaerhitzung längst als eine der größten Gefahren für die weltweite politische Stabilität wahrgenommen wird. Die Zustimmung in der Bevölkerung ist ebenfalls groß: In einer vor kurzem veröffentlichten Umfrage im Auftrag von Greenpeace sprach sich eine Mehrheit der Befragten für einen schnelleren Ausstieg aus der Kohle aus. Diesen Menschen will Greenpeace im Gremium eine Stimme geben. „Nur wenn Greenpeace in der Kommission mitarbeitet, können wir unsere Ideen dort gezielt einbringen“, sagt Kaiser.
Wann muss die Kohlekommission Ergebnisse liefern?
Bereits Ende Oktober 2018 gibt die Kommission Empfehlungen für die soziale und strukturpolitische Entwicklung der deutschen Braunkohleregionen ab, einschließlich ihrer Finanzierung. Rechtzeitig vor der 24. UN-Klimakonferenz im Dezember schlägt die Kommission Maßnahmen vor, wie die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu schließen ist. Ihren Abschlussbericht übergibt sie Ende 2018 der Bundesregierung.
Sind die Beschlüsse für die Bundesregierung verbindlich?
Nicht direkt. Die Kommission spricht Empfehlungen aus, nach denen die Bundesregierung ihr Handeln ausrichten soll. Allerdings hat sie von ebendieser den Auftrag erhalten, einen Kohleausstiegsplan zu formulieren, der ambitioniert, aber umsetzbar ist. Die Ergebnisse der Kommission dienen demnach als Grundlage für die anschließende Gesetzgebung.