Verfassungsgericht verhandelt über Umsiedlungen
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Die Kläger sehen durch den Braunkohletagebau ihre Grundrechte verletzt. Der Anwohner will sein Haus vor Enteignung und Abriss schützen. Der BUND sieht sein Eigentumsrecht durch den Verlust einer Obstbaumwiese verletzt, die bereits abgebaggert wurde.
Die vordergründige Frage die am Dienstag in Karlsruhe verhandelt wurde, lautet: "Bricht Bergrecht immer noch Grundrecht?" Weil die Antwort über Jahrzehnte "ja" lautete, verloren Tausende von Menschen in Deutschland Haus und Heim. Sie wurden umgesiedelt, weil sie über Braunkohlevorkommen lebten und diese Braunkohle billigen Strom verspricht.
Tatsächlich aber geht es um weit mehr. Nämlich darum, ob wir die noch im Boden lagernde Braunkohle tatsächlich brauchen. Befindet das Gericht in seinem Urteil, das erst in einigen Wochen erwartet wird, dass dem nicht so ist, hätte dies gravierende Folgen für Deutschland und seine Energieversorger.
Die Bundesregierung verteidigte den Abbau von Braunkohle am Dienstag vor Gericht. Braunkohle trage immer noch erheblich zur Energieversorgung bei, sagte der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Stefan Kapferer, in Karlsruhe. "Ein Verzicht auf Braunkohle ist daher nicht denkbar."
Braunkohle ist der schmutzigste aller Energieträger. Zudem passen die unflexiblen Kohlekraftwerke nicht zu den Bedürfnissen der zyklischen Erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie. Trotzdem werden gegenwärtig neue Tagebaue in Deutschland, etwa in der Lausitz, geplant. Nach Berechnungen von Greenpeace sind gegenwärtig mehr als 8.000 Menschen durch schon genehmigte und noch geplante Tagebaue von der Umsiedlung bedroht.
Etwa ein Viertel des in Deutschland erzeugten Stroms stammte 2012 aus Braunkohle. In den vergangenen beiden Jahren stieg dieser Anteil sogar noch. Greenpeace fordert einen Ausstieg aus der Verstromung von Braunkohle bis 2030 und einen vollständigen Ausstieg aus der Kohleenergie bis 2040.