Mit der CO2-Zeitbombe vor dem Landtag
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Wie bereits gestern protestieren am heutigen Mittwoch Greenpeace-Aktivisten gegen die angekündigte Zustimmung zum CCS-Gesetz im Bundesrat. Diesmal findet die Aktion mit dem Modell einer zwei Meter hohen CO2-Bombe vor dem schleswig-holsteinischen Landtag statt. Die Aktivisten fordern Ministerpräsident Carstensen auf, gegen das CCS-Gesetz zu votieren.
In knapp eineinhalb Wochen, am 23. September, soll im Bundesrat das Gesetz zur Abscheidung und unterirdischen Lagerung von CO2 (kurz CCS) beschlossen werden. Vor allem die Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins wären beispielsweise von einer CO2-Endlagerung unter der Nordsee betroffen.
Die Menschen an den Küsten drohen zu Versuchskaninchen für die CO2-Endlagerung unter der Nordsee zu werden, sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. Die Länderklausel im vorliegenden Gesetzentwurf kann vor den Auswirkungen eines CO2-Endlagers nicht schützen. Nur ein vollständiges Verbot der Risikotechnologie CCS garantiert Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt.
Kein zuverlässiges Veto gegen CCS
Auch in der Bevölkerung herrscht starker Widerstand gegen die unterirdische Verpressung von CO2. Daher wollen Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein CO2-Endlager unter ihrem Gebiet ausschließen. Dies soll durch eine sogenannte Länderklausel im CCS-Gesetz ermöglicht werden.
Ein von Greenpeace und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vergangene Woche veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt jedoch, dass das Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder bietet. Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch das Recht, die CO2-Endlagerung grundsätzlich auszuschließen.
Wie David McAllister will auch Peter Harry Carstensen die Bevölkerung für dumm verkaufen, wenn er behauptet, mit dem CCS-Gesetz sei Schleswig-Holstein vor den Risiken der CO2-Lagerung sicher, sagt Anike Peters. Weder ein Endlager unter dem Meer noch den Bau von Transportpipelines können die Bundesländer nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ausschließen.
Grundwasser kann versalzen
Die Gefahren der unterirdischen Lagerung sind vielfältig und hoch. So kann das Grundwasser durch die unterirdische Lagerung von CO2 versalzen.
Davor warnt auch die norddeutsche Wasserwirtschaft. Denn beim Einlagern von CO2 im Untergrund kann das in den Lagerschichten vorhandene stark salzige Wasser aus den Gesteinsporen verdrängt werden, über Risse aufsteigen und das Grundwasser versalzen. Davon könnten bei der CO2-Endlagerung unter dem Meer auch die Küstenregionen Niedersachsens betroffen sein.
Industriell einsatzfähig wäre CCS erst in etwa 20 Jahren, daher kann die Technologie heute keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Gegenteil: CCS dient der Energieindustrie vor allem als Rechtfertigung für den Neubau klimaschädlicher Kohlekraftwerke und führt so vielmehr zu einem höheren Ausstoß von Treibhausgasen.