Bundesrat stimmt CCS-Gesetz nicht zu
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Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Abscheidung und unterirdischen Lagerung von CO2 gekippt. Was für ein Erfolg nach wochenlangen Protesten gegen das CCS-Gesetz!
Schon zuvor deutete sich diese Entscheidung an. Immer mehr Bundesländer wollten CCS (Carbon Storage and Capture) ablehnen. Erst am Dienstag sagte Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke), Brandenburg werde gegen das Gesetz stimmen, sollte es so bleiben und die Länderklauseln weiterhin beinhalten. Ganz aus Deutschland verdrängt ist das Thema CO2-Verpressung mit der Ablehung des Gesetzes aber nicht. Zwar will die Länderkammer den Vermittlungsausschuss nicht anrufen, die Regierung kann diesen Schritt aber noch gehen.
Die Ablehnung des Gesetzes ist die einzig richtige Entscheidung. Die Bundesländer fürchten die Folgen der unterirdischen CO2-Lagerung. Mit gutem Grund: Die Risiken der CCS-Technologie sind unkalkulierbar. Jetzt muss die Bundesregierung konsequent handeln und CCS grundsätzlich verbieten. Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie ist dies möglich. Österreich hat bereits so entschieden, sagt Anike Peters, Energieexpertin bei Greenpeace.
Unsichere Länderklausel
Der heutigen Entscheidung ist eine lange Protestwelle vorangegangen. Schon seit Monaten ist der Widerstand in der Bevölkerung gegen die unterirdische Verpressung von CO2 stetig gewachsen. Erst zwei Wochen zuvor protestierten Greenpeace-Aktivisten mit einem CO2-Bombenmodell sowohl vor dem niedersächsischen als auch vor dem schleswig-holsteinischen Landtag gegen eine Zustimmung zum CCS-Gesetz im Bundestag. Auch heute fanden sich Greenpeace-Aktivisten mit der CO2-Bombe vor dem Bundesratsgebäude in Berlin ein, um gegen die Verabschiedung des Gesetzes zu protestieren.
Eine sogenannte Länderklausel soll den Bundesländern zwar ermöglichen, ein CO2-Endlager unter ihrem Gebiet auszuschließen, jedoch ist diese Klausel nicht ausreichend. Ein von Greenpeace und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, dass das Gesetz keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto der einzelnen Länder bietet. Die Länderklausel im vorliegenden Gesetzentwurf kann vor den Auswirkungen eines CO2-Endlagers nicht schützen. Nur ein vollständiges Verbot der Risikotechnologie CCS garantiert Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt, kommentiert Anike Peters.
Schwerwiegende Risiken
Die Risiken von CCS sind unkalkulierbar, durch die CO2-Verpressung können zum Beispiel die norddeutschen Grundwasservorkommen versalzen. Für die deutsche Versicherungswirtschaft gelten CO2-Endlager als nicht versicherbar, merkt die Expertin an.
Davor warnte auch die norddeutsche Wasserwirtschaft. Denn beim Einlagern von CO2 im Untergrund kann das in den Lagerschichten vorhandene stark salzige Wasser aus den Gesteinsporen verdrängt werden, über Risse aufsteigen und ins Grundwasser gelangen.
Auch einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz kann die Technologie heute noch nicht leisten, denn industriell einsatzfähig wäre CCS erst in etwa 20 Jahren. CCS dient der Energieindustrie vor allem als Rechtfertigung für den Neubau klimaschädlicher Kohlekraftwerke und führt vielmehr zu einer höheren Erzeugung von Treibhausgasen. CO2-Endlager haben keine Zukunft. Sie blockieren die Energiewende. Statt weiterhin auf klimaschädliche Kohleverstromung zu setzen, muss die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze mit aller Kraft vorantreiben, sagt Anike Peters.
Hintergrund CCS
CCS steht für Carbon Storage and Capture. Das Kohlendioxid wird aus den Abgasen von Kohlekraftwerken abgetrennt, verflüssigt, über LKW und Pipelines über hunderte Kilometer zu den Lagern gebracht und dort unterirdisch gelagert. Der energieintensive Prozess erfordert zur Gewinnung der gleichen Strommenge etwa ein Drittel mehr Kohle.