Greenpeace veröffentlicht das bisher unter Verschluss stehende Originalgutachten.
- mitwirkende Expert:innen Karsten Smid
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Genau 399 Tage - so lange dauerte es, bis das Bundeswirtschaftsministerium Greenpeace endlich Einblick in das bisher geheime Original-Gutachten zu den Folgekosten des Braunkohletagebaus gab. Dazu muss man wissen: Das Gutachten stammt von November 2019. Es war ein Schlüssel-Dokument bei der Entscheidungsfindung zum deutschen Kohleausstieg, aber nicht öffentlich zugänglich. Noch verdächtiger wurde die Sache, als das BMWI Ende 2020 eine offensichtlich “bearbeitete” Version nachträglich online stellte, nachdem der Kohleausstieg bereits ein halbes Jahr beschlossen war. Über Medienberichte erfuhr die Öffentlichkeit dennoch darüber, die Empörung war entsprechend groß bis hin zu Rücktrittsforderungen an den verantwortlichen Minister Peter Altmaier (CDU).
BMWI rückt erst nach über einem Jahr das Original-Gutachten heraus
Nach hartnäckigem Nachfragen lagen Greenpeace Anfang 2021 zumindest der Großteil der Unterlagen vor, sodass Klimaexperte Karsten Smid einen Abgleich vornehmen konnte. Und was sich bereits bei Veröffentlichung der bearbeiteten Version abzeichnete, ist jetzt schwarz auf weiß nachvollziehbar: Unter dem Vorwand redaktioneller Änderungen hat Bundesminister Peter Altmaier zentrale Sachverhalte streichen lassen und brisante Äußerungen verschleiert. Betroffen sind vor allem Passagen zum Tagebau Garzweiler II und zur langfristigen wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der Braunkohlekonzerne. Greenpeace-Experte Karsten Smid ist empört:
Im Original birgt das Gutachten weiteren politischen Sprengstoff. Altmaier hat die Öffentlichkeit mit Halbwahrheiten getäuscht. Der Wirtschaftsminister muss jetzt vollständige Transparenz über die dubiosen Vorgänge in seinem Ministerium gewährleisten.
Handfeste Manipulation bei Passagen zu Tagebau Garzweiler
Brisant sind im Abgleich vor allem die gestrichenen Aussagen zum Tagebau Garzweiler, für den noch bis zum Jahr 2028 trotz Widerstand von Bewohner:innen mehrere Ortschaften geopfert werden sollen. Im Original empfiehlt das Gutachten, ein zusätzliches Szenario zu prüfen: Demnach sollte die Kohle im Tagebau Garzweiler II nur teilweise abgebaut, die Dörfer aber auf ganzer Fläche zerstört werden. Begründet wird dies mit den benötigten Erdmassen, um die steilen Böschungen des Tagebaus zu stabilisieren und die A61n wiederherzustellen. Offensichtlich schlugen die Gutachter einen Weg vor, die hohen Kosten für das Stabilisieren und Rekultivieren des Tagebaus zu minimieren. Karsten Smid stellt klar:
Im Tagebau Garzweiler geht es gar nicht mehr primär um Braunkohle. RWE braucht viel dringender gigantische Erdmassen, um den 250-Meter tiefen Krater zu füllen und die gefährlich steilen Hänge zu stabilisieren. Menschen aus ihrer Heimat zu vertreiben, nur um ein Loch aufzufüllen, ist politisch nicht tragbar. Armin Laschet darf nicht zulassen, dass diese Dörfer zerstört werden.
Eine Entscheidung zu den zukünftigen Grenzen des Tagebaus Garzweiler II wird in Kürze durch Ministerpräsident Armin Laschet erwartet.
Grundlage für Milliarden Euro an Braunkohleindustrie fraglich
Weiter fehlt im gekürzten Fazit des Gutachtens die Empfehlung, die langfristigen wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der ostdeutschen Braunkohlekonzerne MIBRAG und LEAG überprüfen zu lassen. Das Original-Gutachten stellt fest, dass es über die langen Rekultivierungszeiträume keine Sicherheit vor einer Insolvenz der Unternehmen geben kann. Die in dem redigierten Gutachten verbliebene statische Analyse hat dagegen keine Aussagekraft zur Überlebensfähigkeit der Braunkohlekonzerne. Die Kernfrage, ob die Rückstellungen und die zukünftigen Einnahmen ausreichen, um die milliardenschweren Rekultivierungskosten begleichen zu können, bleibt damit ungeklärt. Kurios erscheint eine besondere Aufrundetechnik bei den Berechnungen: So werden im Original-Gutachten beispielsweise aus 14 Millionen Euro aufgerundet wundersame 100 Millionen Euro. In der überarbeiteten Fassung wurde das dann korrigiert.
Weitere Informationen:
- Die Unterlagen aus der UIG-Anfrage finden Sie online zur Einsicht hier: http://bit.ly/UIG-Braunkohle
- einen Überblick hier: http://bit.ly/Überblick-UIG-Braunkohle