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Wo Kohle liegt, muss der Mensch weichen. Tausendfach brach das aus der Nazizeit stammende Bergrecht in den vergangenen Jahrzehnten das Grund- und Eigentumsrecht. Das Bergrecht sorgte dafür, dass Menschen hilflos zusehen mussten, wie riesige Schaufelradbagger sich durch ihre frühere Heimat fraßen und schließlich auch Haus und Grund verschwanden. Heute aber gibt es längst saubere Alternativen zur schmutzigen Braunkohle. Weshalb nicht mehr ganz so leicht zu argumentieren ist, dass der Braunkohleabbau mit all seinen katastrophalen Folgen für Mensch und Natur tatsächlich dem Allgemeinwohl dient.
Künftig sollen betroffene Bürger bereits im Zulassungsverfahren gegen eine drohende Enteignung klagen dürfen. Das klingt technisch, ist aber ein gewaltiger Unterschied zum bisherigen Vorgehen. Bislang nämlich konnten Eigentümer erst nach Erteilung der Abbaugenehmigung Klage einreichen. Dann aber ist es schon so spät, dass die meisten Bewohner bedrohter Ortschaften bereits aufgegeben haben. Entsprechend gering ist bislang die Zahl der Klagen. Was sich nun ändern wird. "Das Urteil wird die laufende Planung für Vattenfalls weitere Tagebaue deutlich erschweren. Nachdem der Widerstand in der Lausitz zunehmend stärker geworden ist, ist jetzt eine Vielzahl an Klagen zu erwarten", sagte Anike Peters, Greenpeace-Energieexpertin.
Alleine in der Umgebung des rheinländischen Tagebaus Garzweiler sind knapp 5.000 Menschen von der Umsiedlung bedroht. In der Lausitz sind es mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger.
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