Greenpeace-Gutachten: Atommüll-Zwischenlagerung in Brunsbüttel rechtswidrig
- Nachricht
Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert
Schleswig-Holsteins Regierung könnte im Begriff sein, sich strafbar zu machen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Greenpeace in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten prüft, ob die Einlagerung von Atommüll im ungenehmigten Zwischenlager Brunsbüttel rechtmäßig ist. Das Ergebnis lautet „Nein“ – und zwar auch dann, wenn die Zwischenlagerung wie geschehen trickreich zur „Bereitstellung“ umdeklariert wird.
Zum Hintergrund: Der Energieversorger Vattenfall hat 2012 den Rückbau des stillgelegten AKW Brunsbüttel beantragt. Die Arbeiten sollen 2018 beginnen, vorher aber müssen die Brennstäbe aus dem Reaktorkern entfernt und zwischengelagert werden. Und die sollen ins Zwischenlager Brunsbüttel. Als Begründung führt Vattenfall an, dass die Entleerung des Reaktordruckbehälters Voraussetzung für die beabsichtigte Stilllegung des Reaktors sei und der Müll im Zwischenlager wesentlich sicherer lagere.
Zwischenlager ohne Betriebserlaubnis
Die Crux daran: Dem Zwischenlager wurde 2013 im Zuge eines Gerichtsverfahrens die Betriebsgenehmigung entzogen. Der Fall geht zurück auf die Klage eines Brunsbütteler Bürgers im Jahr 2004. Er bemängelte, dass die Risiken eines terroristischen Angriffs bei der Genehmigung nicht ausreichend bedacht worden seien. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hob daraufhin die Betriebserlaubnis auf, das Bundesamt für Strahlenschutz und der AKW-Betreiber Vattenfall legten Beschwerde gegen das Urteil ein. Im Januar 2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil, das damit endgültig rechtskräftig wurde.
Um die Brennstäbe im Zwischenlager unterbringen zu können, beantragte Vattenfall eine neue Genehmigung. Unterlagen dafür liegen seit heute beim Bundesamt für Kerntechnische Entsorgung aus. Damit beginnt normalerweise ein längerer Prozess. Zunächst können Anwohner in Brunsbüttel zwei Monate lang, bis zum 10. März 2017, die Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen die Genehmigung vorbringen. Diese werden dann geprüft. Ein solches Verfahren kann sich jahrelang hinziehen.
„Bereitstellungslagerung“ statt Zwischenlagerung
So lange will Vattenfall nicht warten – und die schleswig-holsteinische Landesregierung offenbar auch nicht. Umweltminister Robert Habeck (Die Grünen) signalisierte schon im Sommer, dass er der Lagerung des hochradioaktiven Mülls auf dem AKW-Gelände zustimmen werde. Mit einem Trick: Aus der rechtswidrigen Zwischenlagerung wurde eine „Bereitstellungslagerung“, sozusagen eine Zwischenlagerung zur Zwischenlagerung.
Das Greenpeace-Gutachten sieht darin einen klaren Widerspruch zur herrschenden Rechtsprechung. Mehr noch: „Die ungenehmigte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen“, heißt es darin, „ ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Auch Amtsträger können sich wegen Beihilfe zu einer Straftat nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar machen.“
„Umweltminister Habeck ist dabei, die Interessen Vattenfalls über geltendes Recht und den Schutz der Bevölkerung zu stellen“, sagt Susanne Neubronner , Greenpeace-Expertin für Atomkraft. „Der Atommüll ist im Zwischenlager nicht sicher. Das Umweltministerium versucht gerade, mit Taschenspielertricks ein Gerichtsurteil zu unterwandern.“
Gefährlicher Präzedenzfall
Eine fehlende Betriebserlaubnis durch Wortspielerei auszuhebeln, könnte zur Nachahmung verleiten. Käme Vattenfall damit durch, würden alle weiteren Genehmigungsverfahren von Atommülllagern in Frage gestellt und Sicherheitsanforderungen geschwächt. „Minister Habeck muss in Brunsbüttel einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Die Atomkonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung für den Atommüll stehlen“, sagt Neubronner.
Greenpeace fordert, die Brennelemente im Reaktor zu lassen, bis das Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtmäßig zu Ende geführt wurde. Denn Sicherheit geht vor, auch wenn der Rückbau des AKW sich dadurch verzögert.