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Der Salzstock hat Kontakt zum Trinkwasser, sagt Atomexperte Thomas Breuer von Greenpeace. Als Endlagerstandort ist er darum nicht zu gebrauchen. Die Entscheidung des Gerichts, den Salzstock zur Salzförderung zu nutzen, können wir nur begrüßen.
Der Streit beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Ein Teil des Geländes gehört dem Atomkraftgegner Andreas Graf von Bernstorff, der dort das Recht zum Salzabbau erworben hat. Mit rund hundert weiteren Anti-Atomstreitern gründete er 1996 die Salinas Salzgut GmbH und verpachtete 63.000 Quadratmeter seines Grund und Bodens an das Unternehmen.
Seitdem streiten beide, der Graf und die Salinas, in getrennten Verfahren um ihr Recht. Auf der gegnerischen Seite kämpft das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld gegen den Salzabbau, weil er die Erkundungsarbeiten für das Atommüllendlager gefährde.
Das Landesbergamt lässt den Salzstock nach Bergrecht erkunden. Weil Erkundung nicht als Forschung gilt, ist dafür keine atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Andererseits gilt nach Bergrecht: Wirtschaftliche Nutzung hat Vorrang vor Forschung. Mit der Verweigerung des Salzabbaus hat das Landesbergamt daher gegen geltendes Bergrecht verstoßen.
Im November 2003 sprach das Oberverwaltungsgericht Lüneburg schon der Salinas das Recht zum Salzabbau zu. Das Landesbergamt legte Widerspruch ein und das Verfahren läuft noch. Ob im Falle des Grafen vor Gericht das letzte Wort gesprochen ist, bleibt abzuwarten.