Schacht Konrad: Wie ein Endlager ohne Suche gefunden wurde
- Ein Artikel von Sigrid Totz
- Hintergrund
Schacht Konrad in Niedersachsen ist zurzeit das einzige genehmigte atomare Endlager in Deutschland. Wie die anderen Endlagerprojekte liegt das frühere Eisenerzbergwerk nur wenige Kilometer von der ehemaligen innerdeutschen Grenze entfernt. Und wie bei den anderen Projekten war der Standort bei Salzgitter nicht das Ergebnis eines Auswahlverfahrens. Ab voraussichtlich 2027 sollen hier schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden.
Schacht Konrad könnte einmal als Ersatz für die maroden Endlager Asse und Morsleben dienen. Genehmigt ist die Einlagerung von 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle. Rund 90 Prozent der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle gehören in diese Kategorie. Zumindest bezogen auf das Volumen. doch enthält dieser Müll nur 1 Prozent der Radioaktivität des deutschen Atomabfälle. Dennoch ist auch der Müll hochgefährlich: So sollen auch 800 Kilogramm Plutonium in dem alten Bergwerk gelagert werden. Geringste Mengen dieser gefährlichen Substanz sind potenziell tödlich.
Politischer Streitfall Endlager
Für Konrad wird schon 1975 mit entsprechenden Untersuchungen zur Möglichkeit einer Endlagerung begonnen. Sie dauern bis 1982, das Planfeststellungsverfahren nach Atomrecht wird eingeleitet. Vom 16. Mai 1991 bis 15. Juli 1991 liegt der Plan öffentlich aus - und hat 290.000 Einwendungen zur Folge. Die Anhörung beginnt im Herbst 1992 und dauert fast drei Monate. Das Verfahren geht jahrelang und endet im Juni 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad als Endlager durch das Land Niedersachsen. Greenpeace und mehrere Umweltverbände klagen dagegen, doch ohne Erfolg. Der Beschluss, Schacht Konrad zum Endlager auszubauen, wird 2006 und 2007 richterlich bestätigt.
In der langen Phase zwischen Planung und Beschluss kommt es allerdings zu politischen Verwerfungen. Das Planfeststellungsverfahren wird von dem damals noch jungen Bundesamt für Strahlenschutz betrieben, das dem Bundesumweltministerium untersteht. Für das Planungsverfahren dagegen ist das Landesumweltministerium in Niedersachsen zuständig. Dort ist die Koalitionsregierung aus CDU und FDP 1990 abgewählt worden. Die damalige rot-grüne Landesregierung lehnt das geplante Endlager ab. Es kommt zum Streit zwischen Bund und Land. Zähneknirschend muss das niedersächsische Umweltministerium sich 1991 der Bundeshoheit fügen.
Ohne Suche gefunden
Am Ende dieses Verfahrens ist der Standort Schacht Konrad nicht das Ergebnis eines Auswahlverfahrens. Es sind – wie beim Salzstock Gorleben - nie alternative Standorte geprüft worden. Bei Konrad – wie bei den Endlagern Asse bei Salzgitter und Morsleben bei Helmstedt war das Hauptkriterium, dass sich ein großer Hohlraum unter der Erde als Lagerstätte anbot.
Schacht Konrad ist eine ehemalige Eisenerzgrube, bei der 1976 die Förderung nach elf Jahren eingestellt wurde. Um das Bergwerk nicht schließen zu müssen, suchte man nach Alternativen. Und kam auf die Idee, dass der Schacht für radioaktive Abfälle genutzt werden könne. Der Großteil des Atommülls wird, wie in der Schachtanlage Asse II, von den Atomkraftwerksbetreibern kommen.
Erstveröffentlichung: 19. April 2013