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Greenpeace hat ein juristisches Gutachten vorgelegt. Es belegt, dass die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site gegen das Verbot verstößt, Atommüll ins Ausland zu bringen und wiederaufarbeiten zu lassen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz).
Die abgebrannten Brennelemente aus kommerzieller Nutzung sollen nach Savannah River Site gebracht und dort wieder aufbereitet werden. Die Anlage gilt als einer der problematischsten Standorte. Denn der Reaktordruckbehälter ist einer der höchst kontaminierten Reaktoren weltweit. Die Belastung betrifft vor allem den Knochenkiller Strontium 90 Sr-90 und Kohlenstoff 14C-14. Dafür gibt es bislang kein Endlager und dieser strahlende Atommüll wird erst einmal 60 Jahre am Standort zwischengelagert.
Unter keinen Umständen
„Atommüllexport aus AKW Jülich – illegal“ projizierten in den frühen Morgenstunden Greenpeace-Aktivisten an das Reaktorgebäude in Jülich. Sie protestierten damit gegen den hochradioaktiven Mülltransport, denn „die Abschiebung wäre illegal und verantwortungslos. Er muss unter allen Umständen verhindert werden“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte von Greenpeace.
Die Bundesregierung machte sich bereits einer Pflichtverletzung schuldig, als eine offizielle Absichtserklärung an die USA ging. Denn nach Paragraph1 des Standortauswahlgesetzes ist Deutschland verpflichtet, für im Inland verursachten hochradioaktiven Atommüll einen nationalen Endlagerstandort zu finden. Das Bundesumweltministerium hätte der Absichtserklärung des illegalen Transportes widersprechen müssen, denn dies schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und unterwandert die Suche nach einem deutschen Endlager für den eigenen verursachten Atommüll.
Die abgebrannten Brennelemente stammen aus dem AVR Hochtemperaturreaktor, der zur Stromproduktion, das heißt zur kommerziellen Nutzung und Entwicklung betrieben wurde. Er war zwar ein „Versuchsreaktor“ aber mit dem Ziel einen Reaktortyp weiterzuentwickeln, daher steht auch diese Entwicklung im Kontext kommerzieller Atomreaktoren. Das Bundesforschungsministerium gab ihn jedoch als „Forschungsreaktor“ aus. Im Verzeichnis für Forschungsreaktoren ist er allerdings nicht zu finden. Das hätte laut Verwaltungsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit nicht passieren dürfen.
Des Weiteren missachtet der Transport die Atomrechtliche Verbringungsverordnung (AtAV). Und nach dem Atomgesetz (§4 Abs.2 Nr.6 AtG) darf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Transportgenehmigung nicht erteilen.
Entsorgungskonzept gefordert
Die Atomaufsicht Nordrhein-Westfalen verlangt die Räumung des Castor-Zwischenlagers. Bislang konnte sich das Forschungszentrum von einer Übergangsregelung zur nächsten hangeln. Die letzte Frist endete am 31. Juli 2014 und die Atomaussicht fordert bis Ende September ein detailliertes Entsorgungskonzept.
Das Forschungszentrum Jülich, als Betreiber des Zwischenlagers, hat sich nicht rechtzeitig und zielgerichtet um eine atomrechtliche Genehmigung bemüht, und die Atomaufsicht in NRW hat zu wenig unternommen um diesen genehmigungslosen Zustand abzuwenden. Dieses verantwortungslose Verhalten in der Vergangenheit darf jetzt nicht durch die Bundesregierung gedeckt werden.
„Dieser illegale Atomtransport zeigt die Krise, in der die deutschen Behörden bei der Entsorgung hochradioaktiven Atommülls stecken, man hofft Probleme würden nicht auftreten, statt an einem umfassenden Gesamtkonzept zu arbeiten“, so Smital. „Die Castoren müssen in Deutschland bleiben. Land und Bund haben ihre Verantwortung für den Atomstandort Jülich fahrlässig verschleppt. Das Bundesumweltministerium muss jetzt Verantwortung übernehmen und die Spekulationen über einen Export beenden.“