EU-Parlament versus Wettbewerbsrat
- Hintergrund
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Das EU-Parlament will Zulassungen für Chemikalien nur dann erteilen, wenn es keine sicheren Alternativen gibt, wenn gesellschaftliche Vorteile die Risiken rechtfertigen und das Risiko angemessen beherrscht werden kann.
Ginge es nach dem EU-Wettbewerbsrat, würde nur ein Teil der Chemikalien durch Alternativen ersetzt werden. Die Chemieindustrie soll selbst bestimmen dürfen, welches Risiko beherrschbar ist.
Greenpeace-Kommentar
Greenpeace begrüßt die Klarstellung des Wettbewerbsrats, dass PBT- und vPvB-Stoffe nicht angemessen beherrscht werden können. Sie würden nicht zugelasssen, wenn es angemessene Alternativen gibt. Unakzeptabel ist jedoch, dass Chemikalien wie CMR-Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung stören können, weiterhin verwendet werden dürfen, wenn eine Wirkungsschwelle festgelegt werden kann. Das gilt auch dann, wenn angemessene Alternativen vorhanden sind!
Greenpeace fordert
Gesundheitsschädliche Chemikalien dürfen nicht zugelassen werden, wenn es sichere Alternativen gibt. Der Vorschlag des EU-Parlaments beruht auf dem Vorsorgeprinzip und verlässt sich nicht auf schwierige und subjektive Abschätzungen von Wirkungsschwellen.
Besonders gefährliche Stoffe sind
- CMR-Stoffe: Chemikalien, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung schädigen können.
- PBT: schwer abbaubare und toxische Chemikalien, die sich in der Umwelt anreichern.
- vPvB: Chemikalien, die praktisch nicht abgebaut werden und sich stark in der Umwelt anreichern können.
- Chemikalien, die ähnlich Besorgnis erregend sind wie CMR, PBT oder vPvB-Stoffe, weil sie z.B. das Hormonsystem stören.
Die Unterschiede im Zulassungverfahren von EU-Parlament und EU-Wettbewerbsrat haben wir für Sie in einem Diagramm dargestellt: