Gorleben: weiter festgelegt als Atommüllager?
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Wenn am 17. August 2015 die sogenannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben ausläuft, dürfen Grundeigentümer wie Fried Graf von Bernstorff erstmals wieder den Boden unter ihren Grundstücken nutzen. Bis dahin verbietet das eine rechtliche Verordnung aus dem Jahr 2005:, So sollen das Erkundungsbergwerk und das mögliche Endlager für hochradioaktiven Atommüll im Salzstock gesichert werden. Nach zehn Jahren endet die Sperre. Das trifft sich gut, denn ein ähnliches Verbot existiert für keinen anderen potenziellen Standort. Und nach dem Standortauswahlgesetz muss Gorleben so behandelt werden wie alle anderen möglichen Endlagerstandorte in der Bundesrepublik auch.
„Regierung muss sich von Gorleben verabschieden“
Doch die Bundesregierung scheint anderer Meinung zu sein. Obwohl die Suche nach einem atomaren Endlager ohne Vorfestlegung auf Gorleben laufen soll, plant das Bundesumweltministerium unter Barbara Hendricks (SPD) eine Verlängerung des Verbots um weitere zehn Jahre. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg will Greenpeace die Umweltministerin stoppen und verhindern, dass sich die Bundesregierung in der Endlagersuche weiter vorab auf Gorleben festlegt.
„Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben verabschieden“, sagt Mathias Eder, Greenpeace-Experte für Atomenergie. „Bleibt die Sperre bestehen, wird eine unabhängige Suche vollends zur Farce. Denn dieses Verbot existiert an keinem der anderen möglichen Standorte.“
Hebelt die Bundesregierung den Rechtsschutz der Grundeigentümer aus?
Bereits vor einem Jahr wollte Greenpeace zusammen mit der Familie des Gorlebener Grundeigentümers Fried Graf von Bernstorff gerichtlich verfügen lassen, dass die geltende Veränderungssperre aufgehoben wird. Doch das Lüneburger Verwaltungsgericht hat dafür bisher keinen Verhandlungstermin angesetzt. Stattdessen scheint es die Bundesregierung nun eilig zu haben mit dem Fortbestand der Sperre. Mitte Februar verschickte das Bundesumweltministerium einen Verlängerungsentwurf an Greenpeace und andere Umweltverbände. Diese wurden mit einer Frist von lediglich 14 Tagen zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine von Greenpeace beantragte Fristverlängerung für eine gründliche juristische Prüfung wurde mit Hinweis auf die „Eilbedürftigkeit des Vorhabens“ abgelehnt.
„Die Bundesregierung darf mit dem Erlass einer neuen Verordnung für Gorleben keine Tatsachen schaffen, bevor das Gericht über unsere Klage überhaupt verhandeln kann“, sagt Mathias Edler. Laut Dr. Ulrich Wollenteit, Greenpeace-Anwalt und Verfasser des Eilantrags, würde dies den Rechtsschutz der Grundeigentümer in Gorleben aushebeln. Zudem sei es rechtlich zwingend, die alte Gorleben-Sperre aufzuheben. Als die Erkundung des Salzstocks eingestellt wurde, sei das für die Veränderungssperre notwendige Sicherungsbedürfnis weggefallen.