Erfolg: Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung
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Fabrikneue Ware oder Retouren einfach zerstören – das klingt nach ökologischem und ökonomischem Wahnsinn. Nun gibt es ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung.
Kampagnen-Erfolg für Ressourcenschutz: Das Vernichten gebrauchsfähiger Kleidung – egal ob Lagerbestände oder Retouren – ist nun endlich mit der Ökodesign-Verordnung EU-weit verboten. Zuletzt zeigten im Oktober 2022 Recherchen von Greenpeace, ZDF-Frontal und Business Insider, wie Amazon Produkte zerstören lässt. Eigentlich dürfte es diese skandalöse Ressourcenvernichtung nicht geben, denn nach ersten Recherchen von Greenpeace und ZDF sowie der Wirtschaftswoche in den Jahren 2018 und 2019 hat der Gesetzgeber reagiert. Die Empörung über die Produktzerstörung hatte dazu beigetragen, dass der Bundestag 2020 im Zuge einer Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neue Regeln für Händler:innen eingeführt hat, die sogenannte Obhutspflicht. Doch Amazon missachtet diese Bestimmung seit Jahren systematisch. Der Versandhausriese profitiert davon, dass es bisher noch an einer Rechtsverordnung fehlt, die Strafen androht, wenn Händler:innen die Obhutspflicht missachten.
Greenpeace forderte immer wieder eine strafrechtliche Durchsetzung der Obhutspflicht. Das Bundesumweltministerium hingegen erklärte, die deutsche Obhutspflicht erst strafrechtlich zu verfolgen, wenn es eine entsprechende EU-Gesetzgebung gibt. Und die gibt es nun! Mit der Ökodesign-Verordnung steht seit dem Morgen des 05.12.2023 ein erstes EU-Rahmengesetz, mit dem nachhaltige Produkte und ein sorgsames Wirtschaften EU-weit Standard werden sollen.
Denn: „Müll ist ein Designfehler”, sagt Viola Wohlgemuth, Expertin für Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft bei Greenpeace. „Es ist daher an der Zeit, das Wirtschaftsmodell einer Wegwerfgesellschaft – Ressourcen nehmen, herstellen, wegwerfen – zu beenden. Es zerstört unseren Planeten.” Dieses Gesetz sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Leben und Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen, so Wohlgemuth weiter: „Nachhaltige Produkte und echte Kreislauffähigkeit müssen zum neuen Normal werden."
Gut zu wissen
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Nach der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission im März 2022 hat nun auch das EU-Parlament dem Antrag zugestimmt. Nun fehlen noch Parlament und EU-Staaten, aber das gilt als Formsache.
Die Vor- und Nachteile des neuen Vernichtungsverbot-Gesetzes
Besonders interessant: Die Produktvorgaben der Ökodesign-Verordnung gelten nicht nur für EU-Hersteller, sondern ebenso für Importe. Das heißt, dass auch die neuen Fast Fashion-Firmen wie SHEIN und Temu, die mit Plastik-Billigklamotten aus China die deutschen Märkte fluten, betroffen sind.
Doch es gibt auch Wermutstropfen: Mittelgroße Unternehmen haben eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich sollte das Verbot erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden, kleine Unternehmen sind ganz ausgenommen. Auch können mögliche Schlupflöcher in dem bisher noch nicht veröffentlichten Gesetzestext lauern.
Greenpeace wird dem Umweltministerium genau auf die Finger gucken. Die Obhutspflicht muss nun zu einem Zerstörungsverbot für sämtliche neuwertige Waren ausgebaut werden, und zwar mit Sanktionsmöglichkeiten. Nur wenn Unternehmen für die Zerstörung von Neuwaren bestraft werden, kann das Gesetz seine Wirkung entfalten.