EU-Verordnung für Öko-Aquakulturen
- Hintergrund
Jeder dritte Speisefisch stammt heute aus gezielter Haltung und Nachzucht. Die Aquakultur ist der am stärksten wachsende Lebensmittelsektor. Nach langer Diskussion hat die EU-Kommission die Durchführungsbestimmungen für die ökologische Aquakultur zur neuen EU-Bio-VO verabschiedet. Damit gibt es erstmals eine europaweite gesetzliche Regelung für Biofisch und -meeresfrüchte. Die Vorschriften enthalten Auflagen für das aquatische Produktionsumfeld: Trennung ökologischer und nicht-ökologischer Einheiten, Tierschutz und Höchstbesatzdichte. Letztere ist ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen der Fische. Gemäß den Vorschriften ist auf Artenvielfalt zu achten. Es ist außerdem untersagt, die Fische mit künstlichen Hormonen zum Laichen zu bringen. Es sollte Bio-Fischfutter verwendet werden, das mit Fischfutter aus nachhaltig bewirtschafteten Fischereien ergänzt wird. Für die Muschelproduktion und für Algen gelten besondere Vorschriften.
Die Verabschiedung der EU-Verordnung ist aus Sicht von Greenpeace grundsätzlich zu begrüßen, jedoch ist die neue Regelung nur der kleinste gemeinsame Nenner. Wichtige Kriterien sind zu schwach definiert. So sind zum Beispiel die meisten Besatzdichten zu hoch angesetzt und kritische Chemikalien zur Verwendung freigegeben. Hier sind die EU-Richtlinien deutlich schwächer als zum Beispiel die Richtlinien von Naturland. Der Verband engagiert sich bereits seit mehr als zehn Jahren für ökologische Aquakultur.