Zur Notwendigkeit einer internationalen Übereinkunft zur Unternehmensverantwortung
- Hintergrund
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Anlässlich des Weltgipfels in Johannesburg im September 2002 fordert Greenpeace die Regierungen auf, zehn Grundsätze zur Unternehmensverantwortung und Schadenshaftung anzunehmen. Wir nennen sie zu Ehren der Opfer der größten Chemiekatastrophe der Geschichte die "Bhopal-Prinzipien". (siehe Kapitel 2).
Ein Jahrzehnt nach dem Erdgipfel von Rio zeigt die Erfahrung, dass es dringend der Annahme solcher Grundregeln bedarf (siehe Anhang 1). Sie bilden ein umfassendes Regelwerk, das dafür sorgen soll, dass Unternehmen sich gemäß der Rio-Deklaration von 1992 verhalten, die bereits einige Prinzipien diesbezüglich formuliert hat: Haftung (Prinzip 13), Doppelte Standards (14) Vorsorgeprinzip (15) Verursacherprinzip (16).
Letzten Endes sind die Staaten für das Gemeinwohl verantwortlich. Daher liegt es in der Verantwortung des Staates, Gesetze zu erlassen, die dafür sorgen, dass Unternehmen das Gemeinwohl achten und fördern; der Staat hat die Augabe, den Vollzug dieser Gesetze zu überwachen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Dies muss durch internationale Übereinkünfte erreicht werden, die Rechte und Pflichten, Information sowie Überwachung und Überprüfung des Verhaltens von Unternehmen regelt.
Dass die internationalen Konzerne global Verantwortung übernehmen, liegt im Interesse aller, die für die Sache der Menschenrechte, der Umwelt, Entwicklung und der Beschäftigten eintreten. Wirtschaftsverbrechen, die in allen Erdteilen und durch industrielle Aktivitäten in den verschiedensten Sektoren (z.B. Chemie, Forstwirtschaft, Öl, Bergbau, Gentechnik, Atomkraft, Militär) begangen werden, zeigen, dass in der globalisierten Wirtschaft stärkere Kontrollen, bessere Überwachung notwendig sind und die Unternehmen stärker zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Die Unternehmen ziehen aus dem globalen Markt Nutzen für ihre Entwicklung, doch werden sie global nicht zur Verantwortung gezogen. Um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, müssen daher die derzeitigen Strukturen durch internationale Abkommen zur Unternehmensverantwortung und haftung verbessert werden. Solche Abkommen sollten Schadenersatz, Altlastensanierung, Auskunftsanspruch und, neben anderen Bereichen, auch den Schutz der Menschenrechte und der Rechte lokaler und regionaler Gemeinschaften sowie indigener Völker umfassen.
Die wenigen Selbstverpflichtungen, zu denen sich einige Unternehmen in letzter Zeit bekannt haben, beispielsweise die Global Reporting Initiative, die OECD-Richtlinien, den UN Global Compact, sind von vornherein umzureichend und verzögern nur die Debatte um rechtsverbindliche Institutionen. In einer am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichteten Zukunft wird es nur Platz für Unternehmen geben, die es mit ihrem Engagement für nachhaltige Entwicklung ernst meinen und sich auch öffentlich legitimierter Überwachung stellen.
Widerstand von Seiten der Unternehmen oder Regierungen gegen ein internationale Abkommen zur Unternehmensverantwortung wird bei den Menschen und in der Öffentlichkeit nur den Eindruck eines immer stärker werdenden Einflusses der Wirtschaft auf die Regierungen verstärken und Misstrauen im Hinblick auf die wahren Absichten von Sozial- und Umweltprogrammen von Unternehmen schüren. Der Eindruck eines unguten Zusammenspiels zwischen Politik und Wirtschaft gegen die öffentlichen Interessen verstärkt sich.