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Grafik zu TTIP: Lebensmittelstandards, Greenpeace Österreich
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TTIP - Gefahr für die Umwelt

Unter dem Namen TTIP verhandeln USA und EU ein weitreichendes Freihandelsabkommen. Was bedeutet das für unsere Lebensmittel- und Umweltstandards? 

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Eine wirkliche Diskussion findet bei den Verhandlungen um das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) nicht statt. Denn trotz schwerwiegender Konsequenzen auch für unsere Umwelt-, Verbraucher- und Klimaschutzschutzstandards bleiben die Parlamente und die Öffentlichkeit während der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen außen vor. Diesen Montag begann die fünfte TTIP-Verhandlungsrunde, diesmal in Arlington im Bundesstaat Virginia auf der anderen Seite des Atlantiks, die bis zum 23. Mai dauern wird.

Worum geht es bei TTIP im Detail?

Da es kaum noch Zollschranken zwischen der EU und den USA gibt, sollen durch Abstimmungen und Anpassungen von Standards auch sogenannte „nichttarifäre“ Handelshemmnisse abgeschafft werden. Darunter werden z.B. Regulierungen der Lebensmittelproduktion oder Vorschriften zum Umwelt- und Klimaschutz verstanden. Also alles, was kein direkter Zoll ist, einen Handel aber beeinträchtigen kann.

Diese Abstimmungen könnten jedoch strengere Gesetzte und Regelungen im Umwelt-, Verbraucher- und Klimaschutz verhindern oder aufweichen. Einmal in Kraft getreten, müssten beide Seiten einer Änderung zustimmen.

Auswirkungen auf unsere Lebensmittelstandards

US-Produzenten und Händler fordern im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, die Rückstandshöchstgrenze von Pestiziden anzugleichen, da sie eine Handelsbarriere darstellen. So könnte zum Beispiel durch TTIP die Umsetzung der EU-Verordnung vom 2. März 2014  zum Rückstandsgehalt des Pestizids Diphenylamin (DPA) wieder abgeschwächt werden.

DPA reduziert die Entstehung von Schalenbräune bei Äpfeln und Birnen. Aufgrund eines möglichen Risikos für die Gesundheit ist der Gebrauch von DPA in Europa verboten. So kann das Pestizid z.B. bei chronischer Belastung Blut und Nieren schädigen. Außerdem können sich während der Lagerung und Verarbeitung der Äpfel krebserregende Metaboliten bilden. In den USA sind hundertmal höhere DPA-Rückstande erlaubt als in der EU.

Der Verkauf sogenannter „Chlorhühner“ ist in der EU bisher verboten. In den USA hingegen ist es erlaubt, Hühnerfleisch auf den Markt zu bringen, das zuvor in einem Chlorlauge-Bad desinfiziert wurde, um Salmonellen abzutöten.

Die USA argumentieren, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen beim Verzehr nachweisen. Dabei geht es vor allem um die industriellere Haltung der Hühner, welche durch die Praxis des Chlor-Bads ermöglicht wird. Je dichter und schmutziger die Tiere gehalten werden, desto mehr verbreiten sich Keime und Krankheiten. Das Chlor-Bad tötet diese Keime ab und ermöglicht so den Verkauf der eingepferchten Hühner.

Grundsätzlich haben die USA und Europa zwei vollkommen unterschiedliche Vorgehensweisen im Umgang mit den Risiken von chemischen Stoffen. In den USA herrscht das Risikoprinzip, bei dem ein Stoff erst verboten wird, wenn die Risiken eindeutig bewiesen sind. In Europa hingegen muss ein Produkt, bevor es zum Konsumenten gelangen kann überprüft werden, es gilt also das Vorsorgeprinzip.

Gefahren für die Umwelt

Auch für den Klima- und Umweltschutz kann das TTIP entscheidende Änderungen bedeuten, denn Atomausstieg und Fracking-Verbot stehen den Profiten großer US-Konzerne im Weg.

So zum Beispiel durch die Einführung eines privaten Schiedsgerichtsverfahrens für Investitionsstreitigkeiten zwischen den USA und der EU. Dieses Investor-Staat-Streitschlichtungssystem ermöglicht einem Konzern, einen Staat auch vor einem privaten Schiedsgericht anzuklagen, wenn das Unternehmen seine Investition durch einen staatlichen Eingriff beeinträchtigt sieht.

So versucht der Konzern Vattenfall bereits heute, in einem privaten Schiedsgerichtsverfahren Deutschland wegen des Atomausstiegs zu verklagen. Parallel dazu klagt er zusammen mit E.on und RWE vor dem Bundesverfassungsgericht. Als ausländisches Unternehmen kann Vattenfall anders als seine deutschen Konkurrenten das private Schiedsgerichtsverfahren nutzen. Würde das schwedische Unternehmen Recht bekommen, so müssten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland mehr als vier Milliarden Euro berappen – so viel fordert nämlich Vattenfall als Schadenersatz ein. Anderen Ländern in Europa würde ein Ausstieg aus der Atomenergie wesentlich schwerer fallen, wenn auch bei ihnen ausländische Konzerne mit einem privaten Schiedsgerichtsverfahren drohen können.

Keine Transparenz in den TTIP-Verhandlungen

Was erhoffen sich die Regierungen von TTIP, wenn es doch mit solchen Risiken einhergeht? Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Abschätzung verspricht jedem vierköpfigen Haushalt in der EU, jährlich bis zu 545 Euro mehr in der Haushaltskasse zu haben, wenn TTIP in vollem Umfang realisiert wird. Die Annahme, dass die Formel „mehr Handel = mehr Arbeitsplätze, höhere Löhne und niedrigere Preise“ aufgeht, wird von anderen Studien widerlegt.

Generell fehlt es den TTIP-Verhandlungen an Transparenz. Nur wenige ausgewählte Abgeordnete des EU-Parlaments haben Einblick in die geheimen Dokumente und verpflichten sich unter Strafandrohung, keine Informationen an die Öffentlichkeit  weiterzugeben.

Große Konzerne hingegen konnten  durch ihren privilegierten Zugang zur EU-Kommission rechtzeitig Einfluss auf die Verhandlung nehmen. Das Europäische Parlament muss zwar mit Mehrheit dem Verhandlungsergebnis zustimmen, kann aber keine Änderungen mehr an dem ausgehandelten Vertrag vornehmen. Strittig ist, ob auch der deutsche Bundestag und die anderen 27 nationalen Parlamente der EU gefragt werden. Die Bevölkerung steht mit der Entscheidung der Kommission vor vollendeten Tatsachen.

Greenpeace lehnt das gegenwärtig verhandelte TTIP-Abkommen ab und fordert von einem zukünftigen Handelsabkommen:

  • Einhaltung der  höchsten Umwelt - und Gesundheitsstandards, einschließlich einer Verpflichtung zur Kennzeichnung aller Inhaltsstoffe und Produktionsmethoden für alle Waren
  • keine private Streitschlichtung (kein Investor-Staat-Streitschlichtungssystem)
  • vollständige parlamentarische Zustimmung in Europa und den USA, keine vereinfachten oder beschleunigten Zustimmungsverfahren.
  • öffentlicher Zugang zu allen verhandelten Dokumenten

Können diese Forderungen nicht eingehalten werden, wird nicht nur unsere Gesundheit und Umwelt, sondern auch unsere Demokratie aufs  Spiel gesetzt.

(Autorin: Jaana Nebbe)

  • Grafik zu TTIP: Fette US-Konzerne, Greenpeace Österreich

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