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Glühbirne

Das Ende der Glühbirne - nicht das Ende der Welt

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Die gute alte Glühlampe, dieser Mini-Heizofen für lange Winterabende ist seit 2014 und seit August 2023 nun auch die normale Leuchtstoffröhre Geschichte. Zu uneffektiv, lautet das Urteil, in Zeiten des Klimawandels nicht mehr zu verantworten. Energiesparlampen, Halogen- und LED-Leuchten gehört die Zukunft. Eine vernünftige Entscheidung - auch wenn die Energiesparlampe beileibe nicht wunschlos glücklich macht. 

Gerade mal fünf Prozent der eingesetzten Energie setzt die herkömmliche Glühlampe in Licht um. Den großen Rest von 95 Prozent verschenkt sie in Form von Wärme. Ihr Abgang steht seit 2005 fest und erfolgt stufenweise. Ab 1. September 2009 verschwinden zunächst die 100-Watt-Birne und die meisten Leuchten mit mattiertem Glas. Ein Jahr später ist die 75-Watt-Birne an der Reihe. Ab September 2012 sind alle Glühlampen verboten. Lagerbestände dürfen noch verkauft werden.

Energiesparlampen wandeln 25 Prozent der Energie in Licht um. Die EU spart dadurch schätzungsweise bis zu 28 Millionen Tonnen CO2 ein - eine beträchtliche Menge, die das Verbot der Glühlampe durchaus rechtfertigt.

Hinzu kommt, dass gute Energiesparlampen erheblich länger brennen als Glühlampen. Wer sicher gehen will und es sich leisten kann, sollte allerdings die etwas teureren Qualitätsprodukte kaufen. Billigprodukte sind zwar immer noch langlebiger als Glühbirnen, können jedoch in der Regel mit den Markenprodukten nicht mithalten.

Die dunklen Seiten der Energiesparlampe

Ein echter Nachteil der Energiesparlampe ist ihr Quecksilbergehalt: Jede enthält 4,5 Milligramm des giftigen Schwermetalls. Deshalb ein Tipp für Verbraucher/innen: Zerbricht Ihnen eine Energiesparlampe, bitte sofort Fenster und Türen öffnen, um den Raum gut zu lüften. Und auf keinen Fall zum Staubsauger greifen. Der verteilt das Quecksilber im ganzen Raum und erhöht die Gefahr. Fegen Sie die Reste mit Besen und Schaufel zusammen und entsorgen Sie sie. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder oder ältere Menschen in der Nähe sind.

Ein anderer Nachteil sind elektromagnetische Wellen - allgemein bekannt als Elektrosmog. Sie sind in ihrer Wirkung umstritten, doch ist nicht auszuschließen, dass empfindliche Menschen gesundheitlich beeinträchtigt werden. Deshalb sollten Energiesparlampen nie im Nahbereich des Kopfes - 30 Zentimeter und weniger - aufgestellt sein.

Ist allzu große Nähe nicht zu vermeiden, bieten sich Niedrigvoltlampen als Alternative an, also Halogen- oder LED-Leuchten. Ohnehin ist die LED-Lampe das Leuchtmittel der Zukunft. Sie wandelt 50 Prozent der Energie in Licht um, ist also wesentlich effizienter - aber leider auch teurer. Trotzdem: Wer sie sich leisten kann, ist mit LED-Leuchten gut beraten.

Patzer bei der Umsetzung

Leider hat die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie den Verbraucherschutz vergessen. Sie hätte dafür sorgen müssen, dass auf der Verpackung gut lesbar vor Quecksilber und Elektrosmog gewarnt wird.

Ein zweiter Mangel ist die Entsorgung. Energiesparlampen sind wegen des Quecksilbergehalts Sondermüll. Also sind Abgabestellen oder Container im alltäglichen Umfeld erforderlich, um ausgediente Leuchten umweltgerecht loswerden zu können. Diese aber gibt es nicht. Derzeit müssen ausrangierte Energiesparlampen zum nächsten Recyclinghof gebracht werden - ein Aufwand, der so manchen Verbraucher dazu verleiten könnte, die Leuchte einfach in den Hausmüll zu werfen. Auch hier muss dringend nachgebessert werden.

Fazit: Die Energiesparlampe hilft, Strom effizienter zu nutzen und CO2 zu vermeiden. Das ist in jedem Fall sinnvoll. Trotzdem ist sie eine Übergangslösung. Längerfristig empfiehlt Greenpeace, die noch effizientere und umweltfreundlichere LED-Leuchte weiterzuentwickeln.

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