OVG Münster: Der Wald bleibt vorerst
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RWE darf im Hambacher Wald nicht roden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss. Bis zur endgültigen Entscheidung könnte es Jahre dauern.
Einen „Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung“, nennt Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Richter verfügten per Eilbeschluss, dass der Hambacher Wald vorläufig nicht gerodet werden darf. Nach Informationen der Rheinischen Post könnte es bis zur endgültigen Entscheidung Monate, wenn nicht Jahre dauern. Das ist die letzte Wendung in einem langwierigen und komplexen Rechtsstreit, in dem es um den Hauptbetriebsplan von RWE für die Jahre 2018 bis 2020 geht.
Gegen diesen Plan, der Rodungen im Hambacher Wald vorsieht, hatte der BUND im April dieses Jahres geklagt. Denn obwohl der Wald bislang nicht von der EU-Kommission als schützenswert eingestuft ist, gibt es Hinweise, dass er gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sehr wohl ein potenzielles Schutzgebiet ist. Das liegt unter anderem an den seltenen Fledermausarten, die im Wald leben – der Bechsteinfledermaus und dem Großen Mausohr. Ob der Hambacher Wald damit als „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ gilt, wie es in der Richtlinie heißt, ist nicht zweifelsfrei geklärt. Das heißt allerdings im Gegenschluss: RWE darf im Wald keine Tatsachen schaffen und Schäden anrichten, die nicht wiedergutzumachen sind.
Versorgung gefährdet? Gericht sieht keine Hinweise
Hinzu kommt, dass dem Gericht keine Belege vorliegen, „dass die sofortige Rodung zur Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr oder als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre“, wie es in einer offiziellen Pressemitteilung heißt. Entsprechende Unterlagen seien RWE und die Bezirksregierung Arnsberg schuldig geblieben.
Das ist nicht überraschend. Für die deutsche Stromversorgung ist die Kohle aus Hambach keineswegs notwendig: Ein aktuelles Energieszenario des Fraunhofer-Instituts im Auftrag von Greenpeace kommt zum Schluss, dass in den Tagebauen Hambach und Garzweiler deutlich weniger Braunkohle abgebaut werden müsste als RWE bislang plant. Der Hambacher Wald muss der deutschen Energieversorgung nicht geopfert werden.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat daher berechtigte Zweifel an der Darstellung durch RWE und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Die Richter überstimmten damit das Verwaltungsgericht in Köln, das einen Eilantrag des BUND zur Aussetzung der Rodungen zuvor abgelehnt hatte. „Seit heute steht RWE endgültig auf der falschen Seite der Geschichte“, fasst Martin Kaiser die Entscheidung zusammen.
Tausende werden zur Demo erwartet
Bis zur endgültigen Entscheidung über den Hauptbetriebsplan von RWE ist der Hambacher Wald allerdings nicht gerettet – und der Protest nicht beendet. Auch an diesem Wochenende werden vor Ort viele Tausend Menschen erwartet, die gegen RWEs Kohleabbaupläne demonstrieren.