Verfassungsklage gegen Laufzeitverlängerung
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Trotz der Laufzeitverlängerung sieht die Bundesregierung keine Sicherheitsnachrüstungen für Atomkraftwerke vor. Im Moment ist jedoch keiner der deutschen Reaktoren für den Absturz einer großen Passagiermaschine gerüstet. Die sieben ältesten könnten sogar durch kleinere Flugzeuge katastrophal beschädigt werden.
Zudem sind die Kraftwerke nicht gegen Angriffe mit panzerbrechenden Waffen geschützt. Solche Waffen sind auf dem internationalen Schwarzmarkt in großer Zahl erhältlich und könnten sich bereits in den Händen von Terroristen befinden. Das Bundeskriminalamt sieht die Gefahr eines terroristischen Angriffs auf Atomkraftwerke als real an.
Die Laufzeitverlängerung erhöht auch die Menge des radioaktiven Abfalls. Dieser stellt ebenfalls eine Gefahr für die Bevölkerung dar, da noch kein sicheres Endlager gefunden ist.
Allein die Konzerne profitieren von längeren Atomlaufzeiten. Das Risiko jedoch trägt die Allgemeinheit - das kann mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. Es gibt keine andere Industrie, die derart hochgefährliche Anlagen betreiben darf und ungehindert den gefährlichsten Müll der Welt produziert.
Greenpeace versucht im Moment auch, gemeinsam mit Kraftwerksanwohnern auf dem Gerichtsweg einen Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Reaktoren zu erreichen. Dieses Klagerecht von Anwohnern gegen Atomanlagen möchte die Bundesregierung mit der Novellierung des Atomgesetzes abschaffen.
Bevor es so weit kommt, muss das neue Gesetz aber neben der Verfassungsklage von Greenpeace noch eine weitere Hürde nehmen: Die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen wollen demnächst ebenfalls vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen. Sie bemängeln, dass die Bundesregierung das neue Atomgesetz ohne die Zustimmung des Bundesrates durchsetzen will, obwohl die Atomaufsicht Sache der Länder ist.