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Eine Kontrollstelle sei keine Absperrung, sagt das Gericht. Dort dürften nur solche Personen zurückgewiesen werden, von denen klar erkennbar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Nur wenn jemand mit der Spitzhacke über der Schulter unterwegs sei, dürfe ihn die Polizei stoppen, erläuterte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert das Urteil.
Durch die weiträumigen Absperrungen kamen Anwohner nicht mehr zu ihren Häusern, Passanten und Verkehrsteilnehmer wurden von der Polizei mit unter stundenlang festgehalten. Im November 2001 versuchte Rechtsanwalt Wolf Römming fünf verschiedene Kontrollstellen in Laase zu passieren. Aber weder zu Fuß noch mit Auto oder Fahrrad konnte er passieren. Das Verwaltungsgericht Lüneburg erklärte die Zurückweisung nun für unrechtmäßig.
Auch die stundelange Einkesselung von 724 Demonstranten während der Proteste im November 2002 bei Laase wurden schon mehrfach für rechtswidrig erklärt. Das Urteil des Landgerichts Lüneburg, das Sitzblockaden auf Bahngleisen als Straftat ahndet, wurde vom Oberlandesgericht Celle aufgehoben. Sitzblockierer hätten lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen. (agi)