Viele offene Fragen zum Atommüll
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Greenpeace begleitet den Prozess der Endlagersuche kritisch, lehnt aber eine direkte Teilnahme ab, denn ein echter Neustart bei der Suche nach einem Standort ist nicht zu erkennen. Es steht vielmehr zu befürchten, dass dem ungeeigneten Standort Gorleben aus Industrieinteressen zur Durchsetzung verholfen wird.
Bezeichnend ist bereits der Name des Gesetzes: Standortauswahlgesetz (StandAG). Tatsächlich ist nur Gorleben als einziger Standort explizit genannt. Es ist keine Mindestanzahl verschiedener Standorte aufgeführt, die zu vergleichen wären.
Wie soll der Atommüll gelagert werden?
Vor der Wahl eines Standortes steht die Klärung grundlegender Fragen: Wie soll der gefährliche Müll gelagert werden? Soll er rückholbar sein oder nicht? Geht es um Langzeitzwischenlagerung oder Dauerlagerung? Soll der Müll kerntechnisch umgewandelt werden? Jede dieser Optionen ist auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Wie viel und welche Arten von Atommüll sind zu entsorgen?
Erforderlich ist zunächst eine aktuelle Bilanz, die alle in der Bundesrepublik Deutschland zu entsorgenden Mengen und Arten radioaktiver Abfälle enthält. Welche Radionuklide oder sonstige Schadstoffe sind darin enthalten, die für Endlagerungsbedingungen zu beachten sind? Diese Bilanz bildet die Grundlage aller weiteren Überlegungen.
Welcher Atommüll kann wohin?
Liegt die Abfallbilanz vor, können Überlegungen zur Zuordnung von Teilmengen zu geeigneten Entsorgungseinrichtungen angestellt werden. Dabei müssen insbesondere auch die nicht Wärme entwickelnden und z.T. sehr unterschiedlichen Abfälle und ihre Entsorgungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, z.B. rückgeholte Abfälle aus dem havarierten Bergwerk Asse oder abgereichertes Uran aus der Anreicherung.
Es besteht die Gefahr, dass sich die Kommission zu früh auf ein Arbeitsprogramm und Arbeitsgruppen einengen lässt. Bevor nicht alle Fragen schlüssig beantwortet sind, können auch keine Kriterien für die Standortsuche festgelegt werden.