Klage gegen Rahmenbetriebsplan für Gorleben
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Als am 27. Juli 2013 das Standortauswahlgesetz (StandAG) in Kraft trat und damit eine neue Endlagersuche offiziell begann, wurde die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet und lediglich ein sogenannter Offenhaltungsbetrieb vereinbart. Für diesen reichen einfache Hauptbetriebspläne aus. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) hatte daraufhin veranlasst, dass das Landesamt für Bergbau und Energie (LBEG) den veralteten Rahmenbetriebsplan Ende September 2013 folgerichtig aufhebt. Dagegen hat jedoch das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums am 21.10.2013 Klage erhoben und die Aufhebung angefochten.
Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der 30 Jahre alte Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung und war aufgrund dessen seit Jahrzehnten umstritten.
"Jetzt zeigt sich, ob es die Bundesregierung mit einer ergebnisoffenen Endlagersuche ernst meint oder sich Gorleben als letzte Hintertür offen hält", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte vergangene Woche Gespräche mit dem niedersächsischen Umweltminister zum Rahmenbetriebsplan angekündigt. Edler: "Wir befürchten, dass die juristische Entscheidung in dem Verfahren zwischen Land und Bund zugunsten eines politischen Deals in die Länge gezogen wird. Deshalb haben wir jetzt selbst Klage eingereicht." Greenpeace und Bernstorff sind bei der parallel laufenden Klage gegen das LBEG nicht einmal als Beigeladene beteiligt und können dort ihre Interessen nicht vertreten.
Der umstrittene Rahmenbetriebsplan bildete bisher die juristische Grundlage für die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Das Standortauswahlgesetz regelt in § 29, dass die Erkundung mit Inkrafttreten des Gesetzes endet. Folgerichtig müsste auch die juristische Grundlage dafür ihre rechtliche Wirksamkeit endgültig verloren haben. Gleichzeitig soll Gorleben aber unter "Wahrung aller rechtlichen Erfordernisse" in das neue Suchverfahren mit einbezogen werden. Bisher zählt das BMU den alten Rahmenbetriebsplan offenbar zu den "rechtlichen Erfordernissen", auf die man in Gorleben nicht verzichten könne, während noch nicht einmal andere Standorte benannt sind oder gar Betriebspläne an anderen Standorten vorliegen. Edler: "Wenn die Politik behauptet, Gorleben würde in Zukunft wie jeder andere Standort behandelt, gleichzeitig aber nicht einmal den Erkundungsfreibrief von 1983 aufgeben will, hört sich das schon wieder nach Trickserei und nicht nach einem ehrlichen Neustart bei der Endlagersuche an." Die Kläger befürchten zudem, dass nach einem politischen Scheitern des bis 2034 angelegten Endlagersuchprozesses der alte Rahmenbetriebsplan eine nahtlose Fortsetzung des Endlagerbaus im ungeeigneten Salzstock Gorleben doch noch ermöglichen könnte.