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Seit zwei Jahren ignorieren die verantwortlichen Behörden, dass die Bedrohung für Atomkraftwerke drastisch gestiegen ist, sagte Stefan Schurig, Leiter des Energiebereiches bei Greenpeace. Der Staat stellt damit die finanziellen Interessen der Stromkonzerne über den Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen.
Laut Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978 sind sowohl die Beteiber von Atomkraftwerken als auch der Staat verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen Risiken zu treffen. Lediglich das so genannte Restrisiko muss die Bevölkerung in Kauf nehmen: Ereignisse, die nach dem Maßstab praktischer Vernunft als sehr unwahrscheinlich gelten. Dazu zählte auch der zufällige Absturz eines Verkehrsflugzeuges auf einen Reaktor. Mit einem geplanten Absturz hat damals niemand gerechnet.
Das hat sich am 11. September 2001 schlagartig geändert. An diesem Tag wurde aus einem Restrisiko eine reale Gefahr. Nichts wäre nahe liegender gewesen, als so schnell wie möglich Vorsorge zu treffen. Greenpeace hat darum schon im Dezember 2001 den Widerruf aller Betriebsgenehmigungen für die deutschen Atomkraftwerke beantragt. Die zuständigen Behörden haben bis heute nicht reagiert. Diese Untätigkeit steht in klarem Kontrast zu eindeutigen Erkenntnissen, dass die Attentäter des 11. September auch nukleare Anlagen als Ziele erwogen hatten.
Die Bundesregierung hat zwar nach den Anschlägen ein Gutachten über die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke erstellen lassen. Dieses Gutachten aber wird seit Monaten unter Verschluss gehalten. Presseberichten zufolge dokumentiert es gravierende Sicherheitslücken.
Tatsache ist, dass keines der 19 deutschen Atomkraftwerke gegen einen Anschlag aus der Luft gesichert ist. Die Außenhülle von Brunsbüttel und Biblis, beide seit 25 Jahren in Betrieb, würde gerade mal den Absturz eines kleinen Sportflugzeuges abfangen. Deshalb müssen zumindest diese beiden Atomkraftwerke vom Netz - so schnell wie möglich.
Es wird wohl nach dem 11. September keiner mehr bestreiten können, dass ein Anschlag auf Atomkraftwerke mit einem Verkehrsflugzeug im Bereich des Möglichen liegt, sagt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt von Greenpeace. Wenn die Behörden das nicht wahrhaben wollen, dann müssen die Gerichte klarstellen, dass dieses Risiko nicht hinzunehmen ist. (sit)