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Im Zwischenlager des stillgelegten Forschungsreaktors Jülich lagern 152 Castorbehälter aus den USA. Foto: dpa/Oliver Berg, 21. Oktober 2010
(c) dpa/Oliver Berg

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Die Atomaufsicht Nordrhein-Westfalen, ansässig im dortigen Wirtschaftsministerium, verlangt die Räumung des Zwischenlagers im Forschungszentrum Jülich. 152 Castoren mit Brennelementekugeln, hochradioaktiver Atommüll, lagern dort. Seit der Stilllegung im Jahr 1988 hangelt sich Jülich von einer vorläufigen Übergangsregelung zur nächsten.

Am 31. Juli läuft die Frist erneut aus. Die Atomaufsicht will nun keine weitere Verlängerung zulassen. Sie hat das Forschungszentrum aufgefordert, bis Ende September ein detailliertes Entsorgungskonzept und die dafür erforderlichen Genehmigungen vorzulegen. Als Begründung nennt sie ein ausstehendes Gutachten über die Erdbebensicherheit des Standorts. Eine favorisierte Lösung ist der Export des Atommülls in die USA. Dieser wäre jedoch rechtswidrig.

„Ein Export in die USA wäre ein unzulässiger und rechtswidriger Versuch, sich der Verantwortung für in Deutschland erzeugten Atommüll zu entledigen“, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. „Außerdem würde auch auf gefährliche Weise der Endlagersuchprozess unterlaufen.“

Das Atomgesetz (§9a) verbietet seit dem 1.7.2005 die Abgabe von Atommüll aus kommerziellen Leistungsreaktoren in die Wiederaufarbeitung. Dies betrifft auch die Brennelemente in Jülich. Denn die dortigen Reaktoren AVR und THTR  sind keine Forschungsreaktoren sondern Atomkraftwerke mit kommerzieller Stromerzeugung. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) führt die Reaktoren in PRIS (Power Reactor Information System) eindeutig als Leistungsreaktoren und nicht als  Forschungsreaktoren. Auch der Beginn des kommerziellen Betriebs wird von der IAEA genannt.

Der Export in die USA ist seit dem 1.1.2014 auch nach dem Standortauswahlgesetz rechtswidrig, denn nach (§ 1) muss in Deutschland erzeugter Atommüll auch national entsorgt werden. Ganz klar werden dort Abkommen der Bundesregierung ausgeschlossen, die dem Export von Atommüll dienen.

Hingegen plant das zuständige Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen möglicherweise die Wiederaufarbeitung des Atommülls – wie ein ministerieller "Statement of Intend" belegt. Dort heißt es unter Punkt 4: "Das Department of Energy (DOE) plant eine chemische Aufarbeitung, um den Graphit abzutrennen und dann die Brennelemente nach dem H-Canyon Prozess aufzuarbeiten." 

Möglich wäre dies in der US-amerikanischen Wiederaufarbeitungsanlage Savannah River Site, einer der problematischsten Atomanlagen der Welt. Die Anlage ist unsicher und die Verschiffung des hochradioaktiven Atommülls nach Savannah River hochgefährlich. Savannah River Site stammt aus dem Jahr 1950 und diente hauptsächlich der Atomwaffenproduktion. Für derzeit 150 Millionen Liter hochradioaktiven flüssigen Atommülls gibt es vor Ort keine Lösung.

Amerikanische Atomkraftgegner leisten massiven und berechtigten Widerstand gegen deutsche Atommülltransporte in die USA. Ein Hauptgegner ist Tom Clements, Leiter der Organisation Savannah River Site Watch. „South Carolina will nicht Deutschlands Atommüllkippe werden”, sagt Clements. „Wir lehnen den Vorschlag ab, von dem nur Savannah River Site und Deutschland profitieren, die amerikanische Bevölkerung aber draufzahlt.“

Bisher hat die Atomaufsicht keine Angaben dazu gemacht, bis wann das Lager in Jülich geräumt werden muss. Greenpeace fordert den Neubau eines Zwischenlagers am Standort, bei dem neueste Erkenntnisse berücksichtigt werden können und müssen.

(Autoren: Heinz Smital, Cornelia Deppe-Burghardt)

Weitere Quellen:

IAEA: Daten zum AVR Jülich
IAEA: Daten zum THTR Jülich
Bundesamt für Strahlenschutz zum AVR Jülich

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https://act.greenpeace.de/eu-verbot-fossile-energien

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