Indien: Geheimhaltung um AKWs legitim
Sicherheitsberichte über indische Atomreaktoren dürfen der Öffentlichkeit vorenthalten werden. So die Entscheidung des indischen Obersten Gerichtshofes. Medienberichten vom Mittwoch zufolge erklärten die beiden Richter V.N. Khare und S.B. Sinha, dass die Bürger zwar laut Verfassung das Recht auf Information hätten, dass dieses Recht aber dem Interesse der nationalen Sicherheit unterzuordnen sei.