Gesetzeslücke ermöglicht neuen Castortransport nach Gorleben
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Fünf Castorbehälter aus La Hague in Frankreich kommen bis Ende 2015 aus der französischen Wiederaufarbeitung. Laut Atomgesetz können diese an keinem anderen Standort als Gorleben untergebracht werden. Das novellierte Atomgesetz, Artikel 9, Abs. 2a, besagt zwar, dass "verfestigte Spaltproduktlösungen" aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Zwischenlager an Atomkraftwerken transportiert werden müssen (Gorleben liegt nur bei einem Zwischenlager). In den fünf Castoren befinden sich aber "Prozess- und Spülwässer aus der Wiederaufarbeitung" – und das ist Atommüll einer anderen Kategorie. Zu diesem Ergebnis kommt eine Greenpeace-Kurzexpertise.
"Gorleben ist das einzige genehmigte Zwischenlager für die Castortransporte aus Frankreich", erklärt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. "Als damaliger Umweltminister versprach Peter Altmaier jedoch, keinen Castor mehr ins Wendland zu schicken. Offenbar wurde Niedersachsen hier bewusst getäuscht." Greenpeace fordert von der Bundesregierung, sofort jegliche Castortransporte ins niedersächsische Gorleben gesetzlich auszuschließen.
Wurde Niedersachsens Regierung bewusst getäuscht?
Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht auf seiner Internetseite (Stand 15.1.) davon aus, dass die Atommüllbehälter in Gorleben eingelagert werden. Für den Transport verantwortlich sind die Atomkonzerne. Nach aktueller Gesetzeslage kann ihnen das BfS die Einlagerung der Castoren in Gorleben nicht verweigern.
Im März 2013 sicherte der damalige Umweltminister Peter Altmaier (CDU) der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen zu, weitere Castortransporte ins Wendland zu stoppen. Dafür stimmte diese dem gewünschten Endlagerkonsens und einem neuen Endlagersuchgesetz zu. Anschließend wurde die gesetzliche Regelung für Castortransporte geändert – mit einer nachgewiesenermaßen folgenschweren Gesetzeslücke. "Wenn Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel nicht will, dass in seiner Amtszeit ein Castor nach Gorleben fährt, muss er jetzt auf eine erneute Gesetzesänderung drängen", sagt Riedl.
Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, seinen in Frankreich und England wiederaufbereiteten Atommüll zurückzunehmen. Für die fünf aus Frankreich kommenden Castoren muss das bis Ende 2015 geschehen. Sollten die Castorbehälter in einem anderen Zwischenlager als Gorleben verstaut werden, muss dafür die dortige Betriebsgenehmigung geändert werden. Und das dauert gewöhnlich mindestens zwei Jahre.
Greenpeace-Kurzexpertise: Wiederaufarbeitungsabfälle
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