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Buckelwale im Great Barrier Reef

Die Geschichte der Internationale Walfang-Kommission (IWC)

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1946 wurde die IWC eingerichtet. Die ersten Jahrzehnte werden aber eher von der Ausbeutung der Wal-Bestände als von Schutzgedanken geleitet. 1986 tritt endlich ein Verbot des kommerziellen Walfangs (Moratorium) in Kraft, 1994 beschließt die IWC die Einrichtung des Antarktischen Walschutzgebietes. Doch bis heute bleibt die IWC weit hinter den Anforderungen einer Walschutz-Organisation zurück.

Vorgeschichte

Durch die Einführung der Harpunenkanone wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Walarten bedroht. Erst 1931 gelang es dem Völkerbund, ein Abkommen zur Regelung des Walfangs (Convention for the Regulation of Whaling) zu verabschieden. Es trat 1935 in Kraft, nachdem die erforderliche Mindestzahl der Vertragsstaaten das Abkommen in nationale Gesetze umgesetzt hatte.

Da das Abkommen nicht ausreichte, um die schrumpfenden Walbestände zu schützen, einigten sich 1937 neun Staaten auf eine neue Internationale Vereinbarung zur Regelung des Walfangs (International Agreement for the Regulation of Whaling). Diese schützte einige bereits damals bedrohte Walarten etwas besser und setzte fest, ab welcher Körpergröße bestimmte Wale gejagt werden durften.

Der Hochsee-Walfang nahm während des Zweiten Weltkrieges ab, da viele Walfangschiffe für Kriegszwecke eingesetzt wurden. 1944 beschlossen die Staaten ein zusätzliches Protokoll, das Höchstfangzahlen in den antarktischen Meeresgebieten festlegte.

Kurzübersicht IWC

  • Eingerichtet: 1946, in Kraft seit 1948
  • Ziele: Alle Bestimmungen zum Thema Wale Unterstützung der wissenschaflichen Forschung und Sicherung der Walbestände
  • Mitglieder: 49 Staaten (Mai 2003)
  • Konferenz-Rhythmus: Jährlich
  • Greenpeace-Beteiligung: Beobachterstatus seit 1977
  • Greenpeace-Schwerpunkt: Verbot des kommerziellen Walfangs und Beachtung der Walschutzgebiete sowie deren Ausweitung zu einem Weltpark für Wale
  • Verbot des internationalen Handels mit Wal-Produkten

Die IWC entsteht

Nach dem Krieg wurde der Walfang mit großem Einsatz wieder aufgenommen. Im neuen Geist der internationalen Zusammenarbeit der Nachkriegszeit beriefen die USA im November 1946 eine internationale Walfang-Konferenz ein, die das "Internationale Abkommen zur Regelung des Walfangs" entwarf (ICRW - International Convention for the Regulation of Whaling). Dieses trat 1948 in Kraft.

Das Abkommen führte zur Einrichtung der Internationalen Walfang-Kommission (IWC), in der jeder der anfänglich 14 Vertragsstaaten durch mindestens einen Bevollmächtigten vertreten ist. Die IWC trifft sich seitdem in der Regel einmal jährlich.

Die ersten Jahrzehnte der IWC waren nicht vom Schutzgedanken geleitet, sondern von der maximalen Ausbeutung der Wal-Bestände. Die ersten Fangquoten wurden nach einer einfachen Formel vergeben: der so genannten Blauwal-Einheit (BWU - Blue Whale Unit). Eine BWU entsprach zwei Finnwalen, zweieinhalb Buckelwalen, sechs Seiwalen etc. Dieses Quotensystem orientierte sich aber nicht an den tatsächlich vorhandenen Walbeständen und führte deshalb zu einer maßlosen Überjagung. Die IWC war nicht in der Lage, die Zahl oder Nationalität der Walfangschiffe und Landstationen oder individuelle Fangquoten festzulegen.

So gab es stattdessen einen Wettkampf um den größten Anteil an der Gesamtfangquote. Nationale Fangquoten wurden weit überzogen. Allein in der Fangsaison 1961/62 wurden über 66.000 Wale getötet - so viele wie nie zuvor!

Erst 1961 analysierte eine Expertengruppe für die IWC die Walbestände in den antarktischen Meeren. Die Ergebnisse führten 1963 zu einem totalen Schutz der verbliebenen Buckelwale südlich des Äquators und der Blauwale südlich des 40. Breitengrades. Doch die aktiven Walfangnationen wollten diese drastische Einschränkung nicht akzeptieren.

Die IWC traf sich im Mai 1965, um das Problem der überhöhten antarktischen Fangquoten zu lösen. Es wurde vereinbart, innerhalb von drei Jahren Fangbegrenzungen festzulegen, die die Bestände nicht mehr gefährden sollten. Auch dies scheiterte. In den folgenden Jahren gab es immer wieder Unstimmigkeiten. Bis 1972 wurden Fangquoten für antarktische Gewässer weiter als Blauwal-Einheiten vergeben.

Erster Erfolg - Moratorium für kommerziellen Walfang 1986

1972 forderte die UN-Konferenz für Mensch und Umwelt in Stockholm fast einstimmig ein zehnjähriges Verbot des kommerziellen Walfangs. Greenpeace begann 1975 mit Aufsehen erregenden Aktionen vor den Harpunen der Walfänger, für den Schutz der Wale zu kämpfen. 1982 beschloss die IWC endlich ein Verbot des kommerziellen Walfangs (Moratorium), das aber erst 1986 in Kraft trat:

Die Regierungen von Japan, Norwegen, Peru und Russland erhoben dagegen jedoch Vorbehalte. Norwegen und Russland erkennen das Verbot formal bis heute nicht an. Japan, Norwegen und Island gehen jedoch weiterhin auf Walfang - mit der Begründung, Forschung zu betreiben. Die drei Länder ignorieren sämtliche Aufforderungen zur Beendigung des Walfangs. Dabei schrumpft der weltweite Absatzmarkt für Walfleisch stetig. Die meisten Menschen aus den Walfangnationen haben sogar noch nie davon gegessen.

Norwegen erzielt schon seit einigen Jahren eine sehr geringe Fangquote. 

Zweiter Erfolg - die Schutzgebiete

Die IWC beschloss 1994 mit 23 zu einer Stimme (Japan), das Antarktische Walschutzgebiet einzurichten. Das Schutzgebiet erstreckt sich rund um die Antarktis über fast die gesamte Fläche südlich des 40. Breitengrads (zum Teil nur bis 55 Grad oder 60 Grad Süd). Das erste Schutzgebiet wurde bereits 1979 eingerichtet und umfasst den angrenzenden Indischen Ozean.

Um die Wale, die regelmäßig zwischen tropischen und polaren Meeresgebieten hin und her wandern, vollständig zu schützen, brauchen diese einen Weltpark für Wale, das heißt weltweit Schutzgebiete. Als wichtigen Schritt zum Schutz der Wale in allen Weltmeeren fordern einige IWC-Mitgliedsstaaten die Einrichtung von Walschutzgebieten im Südpazifik und im Südatlantik.

Japan erhob gegen die Einrichtung des Antarktischen Schutzgebietes einen Vorbehalt und jagt die Meeressäuger dort weiterhin - unter dem Deckmantel des "wissenschaftlichen" Walfangs.

Das Walfangsystem RMS

Seit den 80er Jahren arbeitet die IWC an der Erstellung eines neuen Walfangsystems, dem so genannten Überarbeiteten Management-Plan (RMS - Revised Management Scheme). Es fehlen dazu jedoch Regeln für:

a) eine effektive Walfang-Kontrolle,

b) die angemessene Berücksichtigung anderer Umweltgefahren: Die Überfischung der Meere nimmt den Walen ihre Nahrungsgrundlage, sie sind bedroht durch die hohe Chemikalienbelastung der Weltmeere sowie durch Klimaveränderungen.

Da die Walfang-Konvention von 1946 in ihren Bemühungen für den Walschutz nicht erfolgreich war, wird deren Überarbeitung schon lange gefordert. Aber bisher gibt es unter den Mitgliedsstaaten der IWC keine Einigung über eine solche Veränderung.

Andere internationale Meeresabkommen

Das ICRW von 1946 beeinflusst internationale Abkommen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Internationales Seerecht
  • (UNCLOS - United Nations Convention of the Law of the Sea)
  • UNCLOS wurde nach jahrelanger Verhandlung 1982 verabschiedet und trat 1994 in Kraft. Dies ist zweifellos die weitreichendste Entwicklung bezüglich der Meeres-Ressourcen. Die Konvention bezeichnet die Meere als Erbe der Menschheit. Sie legt das Prinzip der nationalen 200-Seemeilen-Wirtschaftszone vor den Küsten fest.

Die Staaten haben dadurch aber auch die Pflicht zum Schutz der lebenden Meeres-Ressourcen und müssen in dieser Hinsicht mit anderen Staaten kooperieren. Laut Artikel 65 kommt Meeressäugetieren dabei eine besondere Bedeutung zu: Im Falle der Wale sollen die Staaten sogar mit den zuständigen internationalen Organisationen zu deren Schutz, Forschung und Bewirtschaftung zusammenarbeiten. Obwohl nicht darauf festgelegt, ist die IWC in diesem Falle die repräsentative und deshalb zuständige Organisation.

Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)

CITES wurde 1973 gegründet und hat derzeit 162 Mitgliedsstaaten. Das Abkommen regelt den internationalen Handel mit bestimmten Wildtieren und -pflanzen und soll diese vor einer Übernutzung bzw. einer Gefährdung durch den Handel schützen.

1978 forderte die IWC, dass CITES alle möglichen Maßnahmen ergreifen soll, um das kommerzielle Walfangverbot der IWC zu unterstützen. CITES beschloss 1979 ein internationales Handelsverbot. Dies begründete eine starke Zusammenarbeit zwischen CITES und der IWC. Japan und Norwegen versuchen jedoch massiv, dies zu ändern. CITES und die IWC sollen ihrer Meinung nach vollkommen unabhängig voneinander arbeiten. Außerdem haben Japan, Norwegen, Peru und die Russische Förderation auch bei CITES Vorbehalte gegen den Schutz von Walen.

Ausblick

Die Entwicklungen im internationalen Recht haben den Meeressäugern - und speziell den Walen - eine besondere Bedeutung gegeben. Dabei wurde die IWC als die kompetente internationale Organisation für den Schutz und das Management von Großwalen festgeschrieben. Andere internationale Gremien und Organisationen beziehen sich auf die IWC und unterstützen stark deren Schutzmaßnahmen.

Doch die IWC genügt in ihrer heutigen Form nicht den Anforderungen einer wirklichen Walschutz-Organisation.

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