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Ansichten von Landschaften und Tieren der Antarktis, produziert von Markus Mauthe für das Projekt "Ränder der Welt" in Zusammenarbeit mit Greenpeace Deutschland.
© Markus Mauthe / Greenpeace

Die Antarktis-Konvention: Schutz mit Lücken

Nach der Rückkehr von einer Reise ins Südpolarmeer 1774/1775 schrieb der britische Entdecker James Cook: kein Benefiz für die Schatulle Ihrer Majestät. Das gilt heute nicht mehr. Mit den technischen Möglichkeiten, die Unwirtlichkeit der Antarktis mit Kälterekorden von minus 90 Grad und Windgeschwindigkeiten bis zu 320 Stundenkilometern zu meistern, stiegen die Begehrlichkeiten und Ansprüche an die verletzliche Natur und ihre Schätze.

Territorialansprüche wurden bereits zwischen 1908 und 1942 von sieben Staaten angemeldet. Trotzdem gelang für die Antarktis etwas weltweit Einmaliges: Der eisige Kontinent wurde als gemeinsames Erbe der Welt anerkannt. Dennoch spielt auch heute noch in weiten Bereichen der Benefiz für die Schatullen eine größere Rolle als der umfassende Schutz, der in einer Reihe von Verträgen festgelegt ist.

Antarktis-Vertrag

1959 unterzeichnen zwölf Nationen den Antarktis-Vertrag. Die wesentlichen Punkte sind die friedliche Nutzung der Antarktis und die Zurückstellung von nationalen Gebietsansprüchen, die Förderung internationaler Zusammenarbeit bei Wissenschaft und Forschung und das Verbot militärischer Aktivitäten wie Atomtests, aber auch der Lagerung von Atommüll.

Nach den Ölkrisen der 1970er verhandelten die Antarktis-Vertragsstaaten 1982 zum ersten Mal offiziell über ein Regelwerk zur Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen. Bei der Ausbeutung von Öl, Gas oder anderen mineralischen Rohstoffen wäre das empfindliche Ökosystem wahrscheinlich stark geschädigt worden. Deshalb beschloss Greenpeace ein Jahr später eine Kampagne zum Schutz der Antarktis unter dem Motto Weltpark Antarktis.

Schon 1982 waren Schäden um die wenigen Forschungsstationen am Südpol unübersehbar, was Greenpeace bei späteren Kontrollexpeditionen immer wieder dokumentierte und öffentlich anprangerte. Um die Weltöffentlichkeit besser über die Entwicklungen in der Antarktis unterrichten zu können, unterhielt Greenpeace von 1986 bis 1991 eine eigene Überwinterungsstation, die Worldpark Base.

An der US-amerikanischen Station McMurdo, ganz in der Nähe von Worldpark Base, hat Amerika die Region in den sechziger Jahren mit einem Atomreaktor verstrahlt. An anderen Stationen wurden offen hochgiftige Abfälle verbrannt, Industrieschrott einfach liegengelassen oder ganze Stationen komplett zurückgelassen. Bei einem Schiffsunglück vor der Antarktischen Halbinsel liefen 1989 etwa 190.000 Liter Öl ins Meer. An anderer Stelle versuchte Frankreich, eine Landebahn durch eine Kaiser-Pinguin-Kolonie zu sprengen. Durch die Veröffentlichung dieser Skandale und durch Schutzmaßnahmen konnte Greenpeace politisch Einfluss nehmen.

Einer der größten Kampagnenerfolge wurde am 4. Oktober 1991 erreicht, als das Protokoll zum Antarktis-Vertrag, den Umweltschutz betreffend angenommen wurde, das sogenannte Madrid- oder Umweltschutz-Protokoll. Damit wird die industrielle Ausbeutung mineralischer Rohstoffe für die nächsten 50 Jahre verboten. Das Madrid-Protokoll hat fünf Anhänge, in denen es u.a. um die Einrichtung von Schutzgebieten, das Verbot von Mülldeponien oder -verbrennung und die Verhütung von Meeresverschmutzung geht. Erst im Januar 1998 ist das Madrider Protokoll in Kraft getreten. Bis dahin musste Greenpeace kontinuierlich einzelne Vertragsstaaten überzeugen, es zu ratifizieren, d.h. in der nationalen Gesetzgebung zu verankern.

Inzwischen hat der Antarktis-Vertrag 45 Mitgliedsstaaten, 27 davon mit Stimmrecht. Mit der Vertragserweiterung durch das Umweltschutz-Protokoll wird die Antarktis nicht mehr als auszubeutendes Rohstofflager angesehen, sondern als Region, die in ihrem fast unberührten Zustand zu erhalten und zu schützen ist: ein großer Erfolg der Greenpeace-Kampagne. Doch leider werden in diesen Verträgen nicht die Meereslebewesen erfasst - die Fische, Wale, Robben oder Seevögel des Südpolarmeers.

Wofür ist die Internationale Walfangkommission IWC zuständig?

Für die Regelung des weltweiten Walfangs in allen Meeresgebieten ist die Internationale Walfangkommission (IWC) zuständig. 1946 wurde die IWC von 14 Walfangnationen gegründet, um sich friedlich die Wale untereinander aufzuteilen, aber auch mit dem Ziel, die Bestände und damit die Walfangindustrie zu erhalten. 1982 musste die IWC eingestehen, bis dato vollständig versagt zu haben, nachdem ein Walbestand nach dem anderen kommerziell ausgerottet wurde. Bis 1985 waren weltweit wahrscheinlich 2,7 Millionen Großwale den Harpunieren auf den Fangschiffen zum Opfer gefallen - der weitaus größte Teil nach der Gründung der IWC. Erst Ende 1985 trat ein weltweites Verbot für kommerziellen Walfang in Kraft, das auch für das Südpolarmeer rund um die Antarktis gilt. 1994 hat die IWC, nur mit der einen Gegenstimme Japans, das Südpolarmeer zum internationalen Walschutzgebiet erklärt, wo auch in Zukunft kein Walfang stattfinden soll. Doch das Fangverbot hat eine Hintertür, die im antarktischen Meer schamlos ausgenutzt wird: zu wissenschaftlichen Zwecken wurde die Waljagd nicht ausdrücklich verboten. Japan beruft sich auf den Paragraphen VIII der Konvention, der Forschungswalfang zulässt. Japan deklariert die Jagd kurzerhand als wissenschaftliches Programm, um mitten im Schutzgebiet südlich des 40. Breitengrades Minkewale zu schießen. Fast jedes Jahr verabschiedet die Mehrheit der IWC eine Resolution, in der die japanische Regierung aufgefordert wird, das Walschutzgebiet zu respektieren und die Jagd auf Minkewale einzustellen, die nachweislich wissenschaftlich völlig sinnlos ist. Bislang ignoriert Japan diese Mehrheitsentscheidungen.

Auf der IWC-Konferenz im Jahr 2003 in Berlin wurde mit der Berliner Initiative die wichtigste Resolution beschlossen: diese legt das Fundament für den Umbau der IWC von einer Walfangorganisation zu einer Walschutzorganisation. Greenpeace und zahlreiche andere Organisationen begrüßen diesen Schritt. Damit ist der umfassende Schutz der Wale vor allen Gefahren als ein Hauptanliegen der IWC angenommen worden. Zur praktischen Umsetzung der Berliner Initiative richtet die IWC ein dauerhaftes Schutzkomitee ein, das sich mit den Umweltgefahren jenseits der Jagd befasst. Japan (sowie Norwegen und Island) lehnt die Mitarbeit in diesem Komitee ab. Japans Drohungen als Reaktion auf die Berliner Initiative reichen vom Stopp der Beitragszahlungen über den Austritt aus der IWC bis zur Gründung einer Konkurrenz-Organisation.

Buckelwale mit Jungen im Pazifischen Ozean

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Was ist die Konvention zum Schutz der lebenden Meeresschätze der Antarktis CCAMLR?

Zur Regulierung des Fischfangs wurde 1980 in Australien die Konvention zum Schutz der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) ins Leben gerufen, die vor allem die Fischerei im Südpolarmeer regeln soll. Sie trat 1982 in Kraft. CCAMLR hat 24 Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschland und die Europäische Union. Die EU vertritt die Interessen aller EU-Mitglieder, wenn es außerhalb der Territorien einzelner EU-Mitgliedsländer um Fischereimanagement und die Durchsetzung von Beschlüssen geht. (Frankreich und Großbritannien regeln selbst die Fischerei in den Gewässern um verschiedene antarktische Inseln und Festlandgebiete, auf die sie Anspruch erheben.) CCAMLR ist im Rahmen des Antarktis-Vertrages entstanden, nicht etwa unter der Führung der Vereinten Nationen. Deshalb sind auch z.B. die historischen Territorialansprüche einzelner Staaten auf Teile der Antarktis berücksichtigt.

Da die meisten Gewässer um die Antarktis internationale Gewässer sind, wurden Schutzbestimmungen in der Vergangenheit kaum durchgesetzt. Die Idee, mit diesem Vertragswerk ein Management für die Fischerei im Südpolarmeer zu erreichen, war lobenswert, und hinsichtlich des Vertragstextes auch sehr vorbildlich. Es ist eines der fortschrittlichsten Fischerei-Schutzabkommen der Welt. Doch leider ist die Konvention in der Praxis nicht viel wert, vor allem weil die Mitglieder im Konsens entscheiden sollen. Zu oft widersetzen sich die Staaten und blockieren Entscheidungen, sobald sie von Einschränkungen betroffen wären.

Im Jahr 2000 startete die CCAMLR die Fangdokumentationsregelung (CDS) als Versuch, den Handel von illegal gefangenem Fisch zurückverfolgen zu können. Obwohl dies ein positiver Schritt war, blieb die illegale Fangrate seit Einführung der Maßnahme hoch. Die australische Regierung schätzt, dass die illegale Fischerei im Jahre 2000/2001 einen Marktwert von 100 Millionen US-Dollar erreicht hat. So wird bei der Fischerei auf Schwarzen Seehecht der Großteil der Fänge illegal eingebracht. Die Wildernden halten sich an keine Fangquote oder Schutzbestimmung für Seevögel, die bei dieser Fischereimethode in großen Zahlen ertrinken. Die Plündernden der Fischbestände im Südpolarmeer sind bekannt, aber die CCAMLR-Vertragsstaaten können sich nicht auf ein hartes Durchgreifen einigen, u.a. weil sie teilweise selbst an den Geschäften beteiligt sind.

CCAMLR berichtet, dass die illegale und unkontrollierte Fischerei Schätzungen zufolge zunimmt und im Jahr 2001 mindestens um 30 Prozent angestiegen ist. 80 Prozent aller der CCAMLR gemeldeten Fänge im Jahr 2000 werden als illegal eingestuft.

Die Fehler der Vergangenheit müssen endlich vermieden werden: der Schwarze Seehecht ist nicht die erste im Südpolarmeer lebende Art, die durch Überfischung stark dezimiert wurde. Als eine unmittelbare Folge unkontrollierter Überfischung Mitte der 70er Jahre ging der Bestand an Marmorbarsch schlagartig auf 2,5 Prozent seiner ursprünglichen Bestandsgröße zurück. CCAMLR hat 24 Mitgliedsländer: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Deutschland, EU, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Namibia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Russische Föderation, Schweden, Spanien, Südafrika, Süd-Korea, Ukraine, Uruguay, USA. Weitere 7 Ländern haben die Konvention unterschrieben, sind aber nicht Mitglieder der Kommission. Die Vertragsstaaten treffen sich einmal jährlich (meist Oktober/November) in Hobart, Tasmanien (Australien), wo auch das Sekretariat seinen Sitz hat.

UN Fischerei-Abkommen

Etwa 75 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände weltweit gelten heute als überfischt oder stehen am Rande der Überfischung. Viele dieser Fischbestände wandern zwischen Landesgrenzen und in internationalen Gewässern, weshalb dieVereinten Nationen 1995 ein Fischerei-Abkommen beschlossen haben, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können: Das Fischereiabkommen für weitwandernde Fischarten (UN-Convention on the Regulation on High Migratory Fish Stocks and Straddling Fish Stocks), oder kurz: UN- Fischabkommen.

Obwohl das UN-Abkommen am 11.12.2001 in Kraft getreten ist, bietet es nur dann wirksamen Schutz für die Fischbestände, wenn es alle Länder ratifiziert haben. Nach UN-Angaben sind die 20 wichtigsten Fischereinationen verantwortlich für 80 Prozent der weltweiten Fänge, viele dieser Länder haben das Abkommen noch nicht ratifiziert. Dazu gehören: China, Peru, Japan, Chile, Indonesien, Indien, Thailand und Korea. Das Abkommen ist völkerrechtlich bindend, und es gibt internationale Standards , für das Management der Fischbestände vor, z.B. unangemeldete Kontrollen auf Fischtrawlern sowie Strafen bei Missachtung der UN-Regeln oder es gibt Ländern das Recht, Fisch-Wilderer auf hoher See festzunehmen - egal, unter welcher Flagge sie fahren. Aber wenn der Flaggenstaat des Schiffes nicht tätig wird oder wenn gegen die Vorgaben der Regionalkonvention (wie etwa CCAMLR im Südpolarmeer) verstoßen wird, ist der Vertrag leider immer noch in vieler Hinsicht nur ein Papiertiger.

 

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