Nulltoleranz für Gen-Food
- Ein Artikel von Anja Franzenburg
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Bislang gilt die Nulltoleranz gegenüber illegalen Gen-Pflanzen. EU-Verbraucherkommissar John Dalli strebt jetzt einen Grenzwert von 0,1 Prozent an - für Gen-Pflanzen, die in Europa weder genehmigt noch geprüft wurden. "Gen-Zutaten, die nicht nach EU-Standards sicherheitsbewertet wurden, dürfen nicht in Lebensmittel gelangen", erklärt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. "Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Daher gilt für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Europäischen Union das Vorsorgeprinzip."
Verbraucher in Deutschland erteilen gentechnisch veränderten Lebensmitteln seit vielen Jahren eine Abfuhr. Genau diese Wahlfreiheit sieht Töwe gefährdet, denn die Verunreinigungen, die die EU-Kommission legalisieren will, unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht: Auf der Verpackung wäre nicht zu erkennen, ob illegale Gen-Konstrukte enthalten sind.
Grenzwerte als Türöffner für Gentechnik
Die FDP und Teile der Lebensmittelwirtschaft argumentieren, dass aufgrund internationaler Handelsströme eine Nulltoleranz nicht mehr praktikabel sei. Mit diesem Argument hatte die Futtermittelindustrie für einen Grenzwert von 0,1 Prozent bei Futtermitteln gekämpft. Und sogar beschworen, dass sie die Fütterung der europäischen Nutztiere nicht mehr garantieren könne. Nach Ansicht von Experten, eine haltlose Aussage. Dennoch: Im Jahr 2011 wurde die Nulltoleranz bei Futtermitteln gekippt.
Töwe fordert, die Nulltoleranz bei Lebensmitteln beizubehalten. Das heißt, dass selbst Spuren illegaler Gen-Pflanzen im Essen verboten bleiben. "Die Nulltoleranz aufzuheben, widerspricht der EU-Gesetzgebung und kann zum unkontrollierten Türöffner für illegale Gen-Pflanzen in der EU werden. Grenzwerte in anderen Bereichen zeigen: Sind sie erst einmal da, werden sie auch gerne erhöht."
Die Befürchtung ist, dass Zulieferer und Verarbeiter durch einen Grenzwert nicht mehr gezwungen werden, mit absoulter Sorgfalt Verunreinigungen zu verhindern. Bislang werden belastete Produkte entweder zurückgeschickt oder vernichtet.
(Stand: November 2012)