Patente auf Leben: Kommerz statt Ethik?
Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPAt) in München entscheidet über ein Patent zur Verwertung menschlicher Embryonen. Greenpeace hatte gegen den Erlass Einspruch eingelegt.
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Das EPAt beschäftigt sich in der Verhandlung mit dem Patent EP 1121015. Dieses wurde bereits 2003 zwei Forscherinnen erteilt, die mit dem schwedischen Biotechnologieunternehmen Vitrolife kooperieren.
Der erteilte Patentschutz umfasst ein Verfahren zum Tiefkühlen menschlicher Embryonen und Keimzellen für die künstliche Befruchtung oder Stammzellforschung. Dabei wurden die Embryonen und Keimzellen selbst gleich mitpatentiert.
Patente auf Leben haben weniger mit Forschung als mit wirtschaftlichen Interessen zu tun, sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. Die Kommerzialisierung von menschlichem Leben darf über Patente nicht gefördert werden.
Ein ähnliches Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle zur kommerziellen Verwertung von Embryonen hat das Bundespatentgericht am 5. Dezember nach einer Klage von Greenpeace in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt. Sowohl das Brüstle-Patent als auch das Vitrolife-Patent setzen den menschlichen Embryo mit einer technischen Erfindung gleich. Sie bestätigen und schützen damit einen Monopolanspruch zur wirtschaftlichen Nutzung der Embryonen.
Patente bedeuten Geld - da geht schon mal die Ethik flöten
Immer wieder werden ethische und rechtliche Grenzen bei der Patentvergabe überschritten. Eine Greenpeace-Dokumentation zeigt, dass das EPAt in den Jahren 2005 und 2006 auf menschliche Gene 472 Patente, auf Tiere 117 Patente und auf Pflanzen 241 Patente vergeben hat. Dabei hat das EPAt in mehreren Fällen gegen die Gesetze verstoßen und Patente erteilt, die ethisch nicht vertretbar sind.
So konnte es geschehen, dass das sogenannte Krebs-Affen-Patent (EP 811061) vom Amt seinen Segen bekam. Es schließt auch Schimpansen ein, die mit menschlichen Krebsgenen manipuliert werden sollen. In der Patentschrift werden vielfältige Krebskrankheiten genannt, wie Gebärmutter-, Brust-, Speicheldrüsen-, Knochen-, Haut-, und Blutkrebs. Für die veränderten Tiere beanspruchen Wissenschaftler aus Belgien und Deutschland den Rechtsschutz. Greenpeace wird auch gegen dieses Patent Einspruch einlegen.
Das Patent für Krebs-Affen zeigt, welche perversen Entwicklungen das Patentamt fördert, weil klare rechtliche Grenzen fehlen, erklärt Then. Hier wird nicht nur das Recht beansprucht, an Affen zu forschen, sondern die kranken Tiere sollen als patentgeschütztes Produkt gewinnbringend gehandelt werden.
Then kritisiert: Es gibt kein wirksames Verbot für derartige Patente. Greenpeace fordert deshalb die Neuverhandlung der EU-Patentrichlinie und ein umfassendes Verbot der Patentierung von Lebewesen und ihren Genen.