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Das Gericht sah wie die Anklage Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe als erwiesen an, sah aber von den geforderten Freiheitsstrafen zwischen sechs und neun Monaten ab. Der Richter betonte, die Angeklagten seien ganz sicher keine Kriminellen und auch keine Terroristen. Sie hätten billigend in Kauf genommen, dass ihr Tun strafbar sein würde: Das ehrt sie auch. Die Männer seien davon überzeugt, dass die Gesellschaft vor den Gefahren der Atomkraft gewarnt werden müsse. Ob sie mit ihren Gefahrenprognosen Recht haben, werden womöglich erst Generationen später erkennen können, sagte der Richter.
In einem anderen Rechtstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm fiel die Entscheidung zu Gunsten der Atomkraftgegner aus, die die Internet-Domain www.castor.de nicht dem Hersteller der Atommülltransportbehälter, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), überlassen wollten. GNS hatte die Atomkraftgegner mit der Begründung verklagt, ihre Domain beeinträchtige die Vertriebsaktivitäten der Behälterhersteller. Die Beklagten hatten jedoch erfolgreich darauf bestanden, auf ihrer Web-Adresse weiterhin über die politische Auseinandersetzung mit der Atomenergie informieren zu können. (mir)