- Nachricht
Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert
Greenpeace wirft der britischen Regierung vor, durch die Unterstützung des Plans einseitig die Atomkraft zu bevorzugen und die Erzeuger erneuerbarer Energien zu benachteiligen. Durch die vorgesehene massive staatliche Hilfe werde der Wettbewerb auf dem Strommarkt zu Gunsten des Atomstromlieferanten verzerrt. Nach Ansicht der Greenpeace-Anwälte Paul Lasok und Jon Turner besteht darum die einzige Chance auf ein OK aus Brüssel darin, ausgleichende Maßnahmen für Konkurrenzunternehmen in den Plan aufzunehmen.
Eine solche Maßnahme könnte die Schließung einiger von BE betriebener Atomkraftwerke sein. Greenpeace-Energieexperte Matthew Spencer fordert dazu auf, diese Chance zu nutzen: Glücklicherweise schützt uns Europäisches Recht vor Regierungen, die Millionen Pfund aus der öffentlichen Kasse an private Pleiteunternehmen weiterreichen wollen. Die British-Energy-Krise sollte als Gelegenheit begriffen werden, das Krebsgeschwür der Atomkraft aus unserem Energiesystem zu beseitigen.
British Energy ist der größte Atomkraftwerksbetreiber der Insel. Der Energielieferant ist im Sommer 2002 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, als nach der Öffnung des Strommarktes die Preise für Strom durch Überproduktion unter die Herstellungskosten fielen. Als Soforthilfe hat die Regierung daraufhin ein Überbrückungsdarlehen von 650 Millionen Pfund (rund einer Milliarde Euro) gewährt, dessen Frist am 9. März abläuft. Um das Unternehmen langfristig zu halten, sind jährlich 200 bis 300 Millionen Euro nötig. Zusätzlich sollen die britischen Steuerzahler in den nächsten zehn Jahren für die Kosten der Atommüllentsorgung aufkommen - rund acht Milliarden Euro.
Das ist noch nicht alles: Medienberichten vom Donnerstag zufolge soll dem Unternehmen eine erhebliche Geldbuße drohen. Der Grund: illegale Entsorgung radioaktiven Abfalls. Im Oktober 2001 hat der Betreiber des Atomkraftwerks Torness in Schottland 60 Kubikmeter kontaminierten Wassers ins Meer geleitet. British Energy hat den Verstoß gegen geltendes Recht zugegeben. Über die Höhe des Bußgelds lag bei Redaktionsschluss noch keine Information vor.