Patent auf Schweinezucht
- Hintergrund
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Am 16. Juli 2008 hat das Europäische Patentamt (EPA) in München die Erteilung eines Patentes auf die Zucht normaler Schweine (EP 1651 777) veröffentlicht. Das Patent basiert auf der Nutzung von Erbanlagen, die bei allen europäischen Schweinerassen vorkommen.
Ursprünglich hatte der US Konzern Monsanto das Patent angemeldet. Inzwischen ist es im Besitz des US-Unternehmens Newsham Choice Genetics, mit dem eine enge Zusammenarbeit geplant ist. Das Patent könnte ein Türöffner zu einer weitgehenden Monopolisierung der Tierzucht in Europa werden.
Das Patent hat zum Ziel, Schweine zu erzeugen, die schneller wachsen, um so langfristig die Kosten in der Fleischproduktion zu senken. Die Weltpatentbehörde in Genf (World Intellectual Property Organisation, WIPO) hat das Patent im Februar 2005 im Register unter der Nummer WO 2005/017204 verzeichnet. In der Patent-Anmeldung listet Monsanto mehr als 160 Länder auf, in denen das Patent gelten soll, darunter 27 Staaten in Europa, Asien (Indien, Philippinen, China), Amerika (USA, Brasilien, Mexiko), Russland und Australien. Der Antrag wird inzwischen noch in den USA, Kanada, Australien, Brasilien und Mexiko verfolgt, erteilt wurde das Patent nur in Europa (unter der Nummer EP 1651 777).
Schweine sind keine Erfindung
Im Patent werden Erbanlagen beschrieben, die nach Laboruntersuchungen, die Greenpeace in Auftrag gegeben hat, wohl in allen europäischen Schweinerassen vorhanden sind. Die Schweine sollen anhand dieser Erbanlagen ausgewählt und miteinander gekreuzt werden.
So wie das Patent formuliert ist, kann es sich auch auf die Nachfolgegenerationen der Tiere erstrecken. Im Ergebnis wären die so gezüchteten und patentierten Schweine nicht von anderen Schweinen zu unterscheiden. Die Patentinhaber könnten deswegen versuchen, ihre Ansprüche gegenüber Landwirten auch einfach auf Verdacht durchzusetzen. Diese müssten sich dann vor Gericht zur Wehr setzen.
Das entsprechende Gen hatte nicht Monsanto entdeckt, seine Funktion war bereits bei anderen Säugetieren beschrieben. Trotzdem sah das EPA die Voraussetzungen für eine Erteilung des Patentes für gegeben.
Überraschend ist die Patenterteilung vor allem, weil Patente auf im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren laut Europäischen Patentgesetzen verboten sind. Da es bei der Interpretation dieser Vorschrift Unklarheiten gibt, hat das Amt eine sogenannte Große Beschwerdekammer eingesetzt, die über die richtige Auslegung der Vorschrift entscheiden soll (G2/07 und G1/08). Da mit einer Entscheidung nicht vor 2009 zu rechnen ist, hätte die Entscheidung über den Antrag von Monsanto zumindest aufgeschoben werden müssen.
Konzerne streben nach weitreichenden Monopolen
Konzerne wie Monsanto, Dupont, Bayer, BASF, die ursprünglich aus der Agrochemie kommen, haben sich in den vergangenen Jahren stark im Saatgutbereich ausgebreitet. Monsanto ist inzwischen weltweit die größte Saatgutfirma. Wie ein Report zeigt, den die Liga der Hirtenvölker zusammen mit Greenpeace erstellte, richtet sich das Interesse der Konzerne jetzt zunehmend auf die Tierzucht (Susanne Gura, 2007: Das Tierzucht-Monopoly). In Europa wurden jüngst bereits weitere Patente auf Kühe, die Zucht von Rindern und Schweinen vergeben (siehe z.B. Patente auf Tiere).
Nach Recherchen von Kein Patent auf Leben! hat Monsanto selbst insgesamt 16 Patente im Bereich der Tierzucht angemeldet .
Mit Hilfe von Patenten auf Saatgut und Tierzucht kann die gesamte Lebensmittelproduktion vom Landwirt bis zum Verbraucher kontrolliert werden. Insbesondere die Landwirte fürchten neue Abhängigkeiten. Deswegen hat sich ein weltweites Bündnis gegen derartige Patente ausgesprochen, das auch von Greenpeace unterstützt wird.
Greenpeace fordert
- ein Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen, insbesondere ein Verbot der Patentierung von Saatgut und Tieren.