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Über 100 Greenpeace-Aktivisten mauern die Türen des Europäischen Patentamtes (EPA) symbolisch mit Eisblöcken, in die Babypuppen eingefroren sind, und Steinen zu. Sie protestieren gegen ein Patent auf menschliches Leben (EP 1121015).
Thomas Einberger/argum/Greenpeace

Musterprozesse sollen die Patentierbarkeit menschlichen Lebens klären

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Aus ethischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen spricht sich Greenpeace gegen die Patentierung von Lebewesen und deren Genen aus. Unter Stammzellforschern und ihren Geldgebern hat längst ein weltweiter Wettlauf um Patente an menschlichen Zellen begonnen. Die Umweltorganisation hat deswegen verschiedene Einsprüche gegen Patente auf menschliche Embryonen und aus ihnen gewonnene Stammzellen eingelegt.

Die von Greenpeace aufgedeckten Fälle haben zum Teil Patentgeschichte geschrieben: Im Jahr 2000 veröffentlichte Greenpeace beispielsweise ein in Europa erteiltes Patent, das menschliche Embryonen und aus ihnen gewonnene Zellen umfasste. Das Patent der Universität Edinburgh wurde daraufhin im Jahr 2002 zu großen Teilen widerrufen. Der deutsche Bundestag verabschiedete im Jahr 2004 eine Änderung des deutschen Patentgesetzes, das Patente auf menschliche Embryonen und aus ihnen gewonnene Stammzellen weitgehend ausschließt. Im Oktober 2005 verabschiedete das Europäische Parlament zudem eine Resolution, in der das Verbot der Patentierung von embryonalen Stammzellen bekräftigt wird. Dabei wurde auch immer wieder auf Fälle Bezug genommen, die Greenpeace aufgedeckt hatte.

Doch noch immer herrscht rechtlich keine umfassende Klarheit. Da die EU-Richtlinie 98/44 Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen in ihren Formulierungen große rechtliche Grauzonen beinhaltet, wird an den Patentämtern weiter um die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit gerungen.

Zur Zeit werden zwei Musterprozesse über Patentanträge auf menschliche Embryonen und Stammzellen geführt:

  • Thomson-Patent: Das Europäische Patentamt (EPA) überprüft in einem Verfahren der sogenannten Großen Beschwerdekammer das Patent EP 770125 des US-Stammzellforschers James Thomson und der Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF). Eine Entscheidung von großer Tragweite: Die Grundsatzentscheidung der Kammer, die im Jahr 2007 fallen könnte, wird für alle anderen Fälle am EPA verbindlich sein. (Verfahren G 2/06).
  • Brüstle-Patent: Vor dem Bundespatentgericht hat Greenpeace eine Klage gegen das Patent DE 19756864 C1 des deutschen Forschers Oliver Brüstle eingelegt. Erstmals muss sich das Gericht mit ethischen Fragen befassen. Eine erste Entscheidung soll im Dezember 2006 fallen. Laut Patentantrag soll unter anderem das Verfahren, mit dem das Klonschaft Dolly entwickelt wurde, auch zur Erzeugung menschlicher Embryonen verwendet werden.

Koreanischer Forscher zeigt ethisches Dilemma

Wie wichtig klare ethische Grenzen bei der Patentierbarkeit menschlichen Lebens sind, zeigt der Fall des koreanischen Klonforschers Hwang: Woo-Suk Hwang, der jahrelang als Spitzenforscher bei der Gewinnung von Stammzellen galt, musste 2005 zugeben, dass er mehrere Forschungsberichte gefälscht und bei der Gewinnung menschlicher Eizellen gegen internationale ethische Standards verstoßen hatte. Ein Motiv für seine Handlungen war es offensichtlich (auch), entsprechende Patente anzumelden. Hwang hat über ein Dutzend Patentanmeldungen eingereicht, die u.a. das Klonen von Tigern, Kühen und menschlichen Embryonen (WO 2005/063972) umfassen. Etliche davon sollen auch in Europa erteilt werden.

Sein Fall zeigt, welch bedenkliches Ausmaß die Kommerzialisierung menschlichen Lebens bereits erreicht hat: Der Startschuss für einen internationalen Wettlauf um Patente und ihre Vermarktung ist längst gefallen: Menschliche Embryonen werden aus wirtschaftlichen Motiven geklont, es droht das Entstehen einer Embryonen-Industrie .

Weitere Greenpeace-Proteste gegen Patente auf Leben

Wie Greenpeace mehrfach aufdeckte, werden auch in Europa immer wieder Patente erteilt, die den Menschen umfassen. Greenpeace hat deswegen drei Einspruchsverfahren am Europäischen Patentamt laufen:

Edinburgh-Patent

Das Patent wurde 1999 für die Universität von Edinburgh erteilt. Das Patent umfasst Methoden zur gentechnischen Veränderung von Embryonen und zur Gewinnung von Stammzellen. Nachdem Greenpeace den Fall aufgedeckt hatte, wurden zahlreiche Einsprüche eingereicht (neben Greenpeace auch die deutsche Bundesregierung u.a.). Das Patent wurde 2002 in wesentlichen Teilen widerrufen. Wegen Einsprüchen der Universität Edinburgh muss der Fall aber erneut vor der Beschwerdekammer verhandelt werden.

Geschlechtsselektion bei Embryos

Das Patent EP 1 257 168 B1 wurde im Februar 2005 für die Firma XY, USA, erteilt. Es umfasst die geschlechtsspezifische Selektion von Sperma von Mensch und Tier. Nachdem Greenpeace den Fall bekannt gemacht hatte, verabschiedete das Europäische Parlament im Oktober 2005 eine Resolution, in der dieses Patent ebenso wie Patente auf Stammzellen aus menschlichen Embryonen abgelehnt werden. Die Einspruchsverhandlung hat noch nicht stattgefunden.

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Tiefgekühlte menschliche Embryonen, Eizellen und Sperma

Das Patent EP 1 121 015 B1 wurde im November 2003 für zwei US-Forscherinnen erteilt, die unter anderem mit der schwedischen Firma Vitrolife zusammarbeiteten. Das Patent umfasst tiefgekühlte menschliche Embryonen und Keimzellen (Eizellen und Sperma). Mit Hilfe des beschriebenen Verfahrens könnte u.a. ein internationaler Handel mit menschlichen Eizellen möglich gemacht werden. Der Einspruch gegen das Patent wird im Dezember 2006 erstmals verhandelt.

Greenpeace fordert:

  • Neuverhandlung der EU-Patentgesetze mit dem Ziel, Patente auf Lebewesen und ihre Gene zu verbieten
  • Widerruf von Patenten, die menschliche Embryonen und Keimzellen umfassen

 

Datum
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