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Arctic Sunrise vor Murmansk
© Greenpeace

Russland handelte bei der Festsetzung der „Arctic Sunrise“ 2013 illegal

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„Ich bitte die Menschen, sich diese Bilder anzuschauen und selbst zu entscheiden, ob man diese friedlichen Aktivisten mit erhobenen Armen, mit Pistolen auf ihre Brust gerichtet, als Piraten bezeichnen kann“, sagte Kumi Naidoo, Geschäftsführer von Greenpeace International, 2013 angesichts der Bilder von der „Arctic Sunrise“.

Im Herbst des Jahres protestierten die Greenpeace-Aktivisten an Bord des Schiffes friedlich vor der Ölplattform Prirazlomnaya in der Petschorasee, bis es von den russischen Behörden geentert wurde. 28 Aktivisten und zwei freie Journalisten wurden verhaftet und der Piraterie angeklagt. Die „Arctic 30“ verbrachten rund 70 nervenzerreibende Tage im Gefängnis, während eine wachsende Öffentlichkeit ihre Amnestie forderte.

Die Niederlande – und Greenpeace – haben Recht auf Entschädigung

Ein internationaler Schiedsgerichtshof hat nun seine Entscheidung getroffen: Greenpeace-Aktivisten sind keine Piraten, Russland handelte bei der Festnahme der „Arctic Sunrise“-Besatzung nicht rechtmäßig. Für das Gericht in Den Haag steht außer Frage, dass die russische Regierung gleich mehrere Artikel des UN-Seerechtsübereinkommens gebrochen hat. Da die „Arctic Sunrise“ unter niederländischer Flagge fährt, würden eventuelle Entschädigungszahlungen erst einmal an die Niederlande gehen. Einen Teil würde die Regierung an Greenpeace weiterleiten, in Höhe der entstandenen Schäden.

Die Vorwürfe an Russland lauten wie folgt:

  • In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass die Einrichtung einer Sicherheitszone um die Ölplattform unter UN-Seerecht nicht wirksam war, weswegen die „Arctic Sunrise“ beim Eindringen in den Dreimeilenradius um Prirazlomnaya gar kein Gesetz brach.
  • Das Gericht sieht keinen Grund, die Besatzung der „Arctic Sunrise“ terroristischer Motive zu bezichtigen. Die Anklage der Piraterie sei zudem falsch, schon da sie lediglich auf Handlungen auf einem Schiff oder in einem Flugzeug anwendbar ist.
  • Zuletzt – und am schwerwiegendsten – habe Russland internationales Recht verletzt, indem es dem Beschluss des Internationalen Seegerichtshofs vom 22. November 2013 nicht nachkam, der die sofortige Freilassung der „Arctic 30“ und ihres Schiffs forderte.

Russland verweigert sich

In einem Gerichtsverfahren wie diesem werden immer fünf Schiedspersonen benannt. Jeweils eine davon wählen normalerweise die streitenden Parteien aus – in diesem Fall die Niederlande und Russland. Die weiteren drei werden gemeinsam bestimmt. Russland entzog sich allerdings sämtlichen Verhandlungen: Die russische Regierung machte nicht von ihrem Recht Gebrauch, einen Vertreter zu benennen oder über die restlichen Schiedspersonen zu entscheiden. So wählte schließlich der Präsident des Internationalen Seegerichtshofs die fünf Schlichter aus. Damit verzichtete Russland allerdings auch auf sein Recht, Gegenklage einzureichen.

Aufgrund von Russlands Verweigerungshaltung ist unklar, ob das Land der Entschädigungsforderung überhaupt nachkommen wird. Noch ist auch überhaupt keine Summe genannt. Greenpeace begrüßt die Entscheidung des Internationalen Schiedsgerichts - damit verknüpft ist die Hoffnung, dass in Zukunft Russland und andere Staaten von derart unverhältnismäßigen Maßnahmen gegen Aktivisten absehen.

>>> Am 9. September wird im Atrium der Greenpeace-Zentrale in Hamburg der Dokumentarfilm „Black Ice“ über die Geschichte der „Arctic 30“ und die weltweite Solidaritätswelle gezeigt. Infos finden Sie hier.

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