Armin Laschet: Braunkohle-Tagebaue in NRW verkleinern!
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Heute endet das Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier. Die Greenpeace-Stellungnahme zum Nachlesen.
Es steht einiges auf dem Spiel in Nordrhein-Westfalen. Das Rheinische Braunkohlerevier bildet mit seinen Kraftwerken und dem Abbau von rund 65 Millionen Tonnen Braunkohle im Jahr 2019 die größte CO2-Quelle Europas. Mit der Leitentscheidung soll festgelegt werden in welchem Umfang der RWE-Konzern in Zukunft noch klimaschädliche Braunkohle baggern darf. Braunkohlekraftwerke sind mit ihrem hohen CO2-Ausstoß wahre Klimakiller. Hier entscheidet sich, ob der Braunkohleabbau in dem Maße begrenzt wird, dass Deutschland seinen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen einhalten kann.
Gleichzeitig bangen noch immer die Bewohnerinnen und Bewohner mehrerer Dörfer um den Erhalt ihrer Heimat, die nach dem Willen von RWE dem Tagebau Garzweiler II zum Opfer fallen sollen. Der Protest gegen die Klüngelei der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem RWE-Konzern wächst - doch bisher zeigt Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) keine Bereitschaft, sich endlich konsequent für die Interessen der Betroffenen und den Klimaschutz einzusetzen.
Mittlerweile liegt ein erster Entwurf der sogenannten neuen “Leitentscheidung” für das Rheinische Revier vor. Auch ein Beteiligungsverfahren ist vorgesehen, das jedoch massive Kritik bei Verbänden, Organisationen und Initiativen hervorgerufen hat. In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 1.12.2020 kritisieren Klima-Allianz, Greenpeace, Alle Dörfer bleiben, Fridays for Future und viele andere Organisationen, dass die Landesregierung zuvor eingebrachte Forderungen an den Prozess nicht berücksichtigt hat. Auch inhaltlich ist der erste Entwurf zur Leitentscheidung schwach. Greenpeace hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht und fordert, den Entwurf schleunigst nachzubessern. Bastian Neuwirth, Klimaexperte von Greenpeace erklärt:
"Mit diesem Entwurf verhöhnt Armin Laschet jegliche Bemühungen um konsequenten Klimaschutz. Für eine zukunftsfähige Leitentscheidung muss er seine Pläne in Einklang mit den Pariser Klimazielen bringen und die unnötige Zerstörung weiterer Dörfer für den Braunkohleabbau sofort stoppen."
Erster Entwurf zur Leitentscheidung enttäuscht
Der folgende Auszug stammt aus dem Kapitel "Zusammenfassung", Greenpeace-Stellungnahme, S. 16. Den vollständigen Text lesen Sie hier.
Der Entwurf der neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier ist unzureichend zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele und aus dem Grundgesetz entwickelter Schutzpflichten. Aktuelle klima- und energiepolitische Entwicklungen (u.a. EU 2030 Klimaziele), die sich offensichtlich erheblich auf die künftige Kohlenachfrage und das Tempo des Kohleausstiegs auswirken, werden im Entwurf ignoriert. Im Sinne einer langfristigen Planungssicherheit für alle Beteiligten muss die Landesregierung diese Entwicklungen antizipieren und in der Leitentscheidung abbilden. Es braucht klare Szenarien für verschiedene Kohlemengen mit Überprüfungszeiträumen. Klimapolitisch ist bereits jetzt klar: Eine deutliche Reduktion der Braunkohlemengen mit einer erheblichen Verkleinerung der Tagebaugrenzen ist erforderlich. Maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle dürfen ab Januar 2020 in den Tagebauen Garzweiler und Hambach insgesamt noch gefördert werden.
Im Entwurf der Leitentscheidung fehlen sowohl eine inhaltliche Begründung der energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit zur Fortführung des Tagebaus Garzweiler II als auch entsprechende unabhängige Gutachten. Die Umsiedlung und Zerstörung weiterer bewohnter Ortschaften am Tagebau Garzweiler II ist laut DIW-Gutachten weder energiewirtschaftlich notwendig, noch klimapolitisch vertretbar. Die Landesregierung muss die bedrohten Dörfer mit einem sofortigen Moratorium für Zerstörungen an Häusern, Kirchen, Denkmälern und Infrastruktur schützen, und durch geeignete Vereinbarungen auch verhindern, dass RWE entsprechende Fakten schafft. Die Landesregierung verfügt laut einem Greenpeace-Rechtsgutachten über den notwendigen rechtlichen Spielraum, die Tagebaugrenzen zum Erhalt der bedrohten Dörfer zu verkleinern. § 48 im KVBG bindet das raumordnerische Planungsermessen nur begrenzt. Gemäß des Gutachtens ist das Land NRW rechtlich verpflichtet, bei der Entscheidung über künftige Tagebaugrenzen und Enteignung von Grundstücken zu prüfen, ob der geplante Kohleabbau notwendig und verhältnismäßig ist. Bei der Gesamtabwägung müssen auch Faktoren wie Klimaschutz und Eigentumsrechte der Anwohner*innen zwingend berücksichtigt werden.
Hambi bleibt gefährdet
Der Hambacher Wald bleibt mit dem Entwurf der Leitentscheidung in seiner Existenz gefährdet. Die Thermik über dem nah herangerückten Tagebau trocknet den bereits dürregestressten Wald aus. Zum Schutz und zur Kühlung der Landschaft um den Wald sind zusätzliche Maßnahmen nötig, unter anderem: thermische 500 Meter-Pufferzone, Stopp weiterer bergbaulicher Massegewinnung in der Umgebung des Waldes, Wiederbewaldung u.a. ehemaliger Straßen.
Der Entwurf der Leitentscheidung leistet keinen Beitrag, den schwelenden gesellschaftlichen Konflikt um den Kohleabbau im Rheinischen Revier zu befrieden. Eine zukunftsfähige Leitentscheidung muss in Einklang mit den Pariser Klimazielen gebracht werden, sowie den Erhalt der bedrohten Dörfer und wirksame Maßnahmen zum Schutz des Hambacher Waldes festlegen.
Greenpeace-Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier
Anzahl Seiten: 17
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